Aufzug am Jugendstilhaus: BGH urteilt zu Barrierefreiheit
09.02.2024 - 05:50:07Die Karlsruher Richter haben zwei StreitfĂ€lle unter die Lupe genommen. Im ersten Fall geht es um einen AuĂenaufzug im Innenhof eines Jugendstilhauses in MĂŒnchen, im zweiten Fall um eine Terrasse mit Rampe an einer Wohnanlage in Bonn (Az. V ZR 244/22 und V ZR 33/23).
Der BGH hat die FĂ€lle vor dem Hintergrund des 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts geprĂŒft. Danach kann jeder EigentĂŒmer angemessene bauliche VerĂ€nderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Nicht gestattet sind aber VerĂ€nderungen, die eine Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen WohnungseigentĂŒmer benachteiligen.
Die Reform wollte Ălteren oder Menschen mit Behinderung bauliche VerĂ€nderungen im Sinne der Barrierefreiheit erleichtern. Doch wann hat der Anspruch des Einzelnen Vorrang, und was kann eine EigentĂŒmergemeinschaft beschlieĂen? Ăber diese und andere komplizierte Rechtsfragen muss das höchste deutsche Zivilgericht nun entscheiden.

