USA-Dienstreisen, Pauschalen

USA-Dienstreisen: Neue Pauschalen fĂŒr 2026 gelten

12.04.2026 - 22:21:43 | boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium hat die steuerfreien Verpflegungspauschalen fĂŒr Dienstreisen in die USA angepasst. Die neuen SĂ€tze variieren stark zwischen den Metropolen und erfordern prĂ€zise Abrechnung.

USA-Dienstreisen: Neue Pauschalen fĂŒr 2026 gelten - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Ab sofort gelten fĂŒr deutsche Arbeitnehmer und Unternehmen auf GeschĂ€ftsreisen in die USA aktualisierte Verpflegungspauschalen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die steuerfreien HöchstbetrĂ€ge fĂŒr Mahlzeiten angepasst – und die Unterschiede zwischen den Metropolen sind enorm.

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Höhere Kosten, neue Pauschalen

Die rechtliche Grundlage bildet ein BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025. Es legt die PauschbetrĂ€ge fĂŒr Verpflegungsmehraufwendungen fĂŒr Auslandsdienstreisen ab dem 1. Januar 2026 verbindlich fest. WĂ€hrend die inlĂ€ndischen SĂ€tze seit 2021 unverĂ€ndert bei 14 Euro (Abwesenheit ĂŒber 8 Stunden) und 28 Euro (24 Stunden) stagnieren, wurden die internationalen Raten deutlich angehoben. FĂŒr die USA gilt dabei eine differenzierte Betrachtung: teure GroßstĂ€dte erhalten höhere Pauschalen als der Rest des Landes.

Atlanta an der Spitze, San Francisco mit Sonderrolle

Die Spitzenposition unter den US-StĂ€dten belegt ĂŒberraschend Atlanta. Hier betrĂ€gt die 24-Stunden-Pauschale 77 Euro, fĂŒr An- und Abreisetage (mehr als 8 Stunden Abwesenheit) 52 Euro. Die traditionell teuren Metropolen New York City und Washington, D.C. folgen mit 66 Euro (24h) bzw. 44 Euro (Teiltag).

Weitere StÀdte mit erhöhten SÀtzen sind:
* Chicago & Miami: 65 Euro (24h) / 44 Euro (Teiltag)
* Los Angeles: 64 Euro (24h) / 43 Euro (Teiltag)
* Boston: 63 Euro (24h) / 42 Euro (Teiltag)
* Houston: 62 Euro (24h) / 41 Euro (Teiltag)

FĂŒr den „Rest der USA“ gilt ein einheitlicher Satz von 59 Euro (24h) bzw. 40 Euro (Teiltag). AuffĂ€llig ist San Francisco: Die Verpflegungspauschale entspricht hier zwar dem USA-Durchschnitt, doch die Übernachtungspauschale gehört mit 327 Euro zu den höchsten weltweit – nur Boston liegt mit 333 Euro noch darĂŒber. Diese Pauschalen können Arbeitgeber steuerfrei erstatten, unabhĂ€ngig von den tatsĂ€chlichen Hotelkosten.

Was Arbeitgeber bei der Abrechnung beachten mĂŒssen

Steuerberater weisen auf wichtige Details hin: Werden Mahlzeiten vom Arbeitgeber gestellt, muss die Pauschale gekĂŒrzt werden. Die AbzĂŒge berechnen sich immer vom vollen 24-Stunden-Satz des jeweiligen Ortes. Ein FrĂŒhstĂŒck fĂŒhrt zu einem Abzug von 20 Prozent, ein Mittag- oder Abendessen zu jeweils 40 Prozent. Bei drei gestellten Mahlzeiten verfĂ€llt der Anspruch komplett.

FĂŒr die korrekte Zuordnung von Reisetagen gelten strenge Regeln. Bei eintĂ€gigen USA-Reisen ist der Ort der letzten TĂ€tigkeit maßgeblich. Bei mehrtĂ€gigen Reisen zwischen verschiedenen Orten gilt fĂŒr den Reisetag der Satz des Zielorts, der vor Mitternacht Ortszeit erreicht wird. FĂŒr die RĂŒckreise in die Deutschland gilt der Satz des letzten US-Arbeitsorts.

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Folgen fĂŒr die Unternehmenspraxis

Die wachsende Schere zwischen inlĂ€ndischen und internationalen Pauschalen beeinflusst zunehmend die Reiserichtlinien von Unternehmen. Die seit Jahren unverĂ€nderten deutschen SĂ€tze stehen den an die globale Inflation angepassten Auslandspauschalen gegenĂŒber. Das erfordert prĂ€zise aktualisierte Kostenmanagementsysteme.

Besonders relevant fĂŒr Langzeitprojekte in den USA bleibt die Dreimonatsfrist. HĂ€lt sich ein Arbeitnehmer lĂ€nger als drei Monate am selben auslĂ€ndischen Arbeitsort auf, entfĂ€llt der steuerfreie Pauschbetrag. Unternehmen mĂŒssen dann entscheiden: Zahlen sie ZuschĂŒsse als steuerpflichtiges Einkommen weiter oder rotieren sie ihr Personal, um die Steuerfreiheit zu wahren.

Die jetzt gĂŒltigen SĂ€tze werden voraussichtlich bis zur nĂ€chsten umfassenden Anpassung durch das BMF im letzten Quartal 2026 fĂŒr das Jahr 2027 Bestand haben. Reisekostenexperten raten Unternehmen zu automatisierten Abrechnungssystemen, die die offiziellen XML-Daten des Ministeriums verarbeiten können. Nur so lassen sich Fehler bei den komplexen, stĂ€dtespezifischen US-Raten vermeiden.

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