Verbrauchergruppen reichen Beschwerde gegen Online-Marktplatz Temu ein
16.05.2024 - 17:25:22Der boomende Online-Marktplatz verstoĂe gegen das neue EU-Gesetz ĂŒber digitale Dienste (DSA), teilte die europĂ€ische Verbraucherschutzorganisation Beuc am Donnerstag mit, die die Beschwerde auf europĂ€ischer Ebene eingereicht hat. "Der Online-Marktplatz ist voll von manipulativen Techniken, die die Verbraucher dazu bringen sollen, mehr auf der Plattform auszugeben", erklĂ€rte die Direktorin des Verbraucherverbands, Monique Goyens.
AuĂerdem lasse Temu Verbraucherinnen und Verbraucher hĂ€ufig im Unklaren darĂŒber, von wem sie die Produkte kauften. "Diese fehlende RĂŒckverfolgbarkeit hindert die Verbraucher daran, eine fundierte Entscheidung zu treffen oder zu wissen, ob ein Produkt den EU-Sicherheitsvorschriften entspricht."
Der chinesische Online-HĂ€ndler Temu sagte zu den VorwĂŒrfen: "Die Beschwerde des Beuc nehmen wir sehr ernst und werden sie sorgfĂ€ltig prĂŒfen." Man werde daran arbeiten, etwaige MĂ€ngel zu beheben. "Wir haben uns verpflichtet, die Gesetze und Vorschriften der MĂ€rkte, in denen wir tĂ€tig sind, in vollem Umfang einzuhalten", sagte ein Sprecher von Temu. Man sei bestrebt, nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfĂŒllen.
Deutschland hat vorerst keine Klage eingereicht
Beuc listet 17 Verbrauchergruppen aus 15 EU-LĂ€ndern, die bei ihren zustĂ€ndigen nationalen Behörden Beschwerde eingereicht haben, darunter solche aus Ăsterreich, Frankreich und den Niederlanden, nicht aber aus Deutschland. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Plattform bereits Ende MĂ€rz wegen mehrerer VerstöĂe abgemahnt. Temu verunsichere und ĂŒbervorteile Verbraucher mit willkĂŒrlich erscheinenden Rabatten, fragwĂŒrdigen Bewertungen und manipulativen Designs, hieĂ es.
Der Betreiber der Plattform gab daraufhin eine UnterlassungserklĂ€rung ab und verpflichtete sich darin, die kritisierten VerstöĂe kĂŒnftig zu unterlassen. Temu habe an mehreren Stellen nachgebessert und die MĂ€ngel abgestellt, teilte die Verbraucherzentrale in dieser Woche mit. Falls sich ein VerstoĂ wiederholt, kann der Verband eine Vertragsstrafe fordern. Ende April hatten die VerbraucherschĂŒtzer auch den Online-ModehĂ€ndler Shein abgemahnt.

