BGH bestĂ€tigt Datenschutz-Klagerecht fĂŒr VerbraucherverbĂ€nde
27.03.2025 - 15:54:58Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im jahrelangen Rechtsstreit zwischen VerbraucherschĂŒtzern und dem Facebook-Konzern Meta US30303M1027 klargestellt. Zuvor hatte er dem EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) den Fall bereits zweimal zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte geklagt, weil Facebook ihrer Ansicht nach im "App-Zentrum" fĂŒr kostenlose Online-Spiele anderer Anbieter die Nutzer nicht ausreichend ĂŒber Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte. Nutzer sollten dort mit einem Klick auf "Sofort spielen" automatisch der Ăbermittlung verschiedener Daten an den Spielbetreiber zustimmen. Sie berechtigten die Anwendungen dadurch auch "Statusmeldungen, Fotos und mehr" zu posten.
Klagebefugnis stand im Zentrum des Verfahrens
Schon 2020 hatte der Vorsitzende BGH-Richter, Thomas Koch, erklĂ€rt, dass hier relativ eindeutig gegen den Datenschutz verstoĂen worden sei. Unklar war jedoch zunĂ€chst, ob auch VerbraucherschutzverbĂ€nde ohne einen Auftrag konkret Betroffener gegen solche VerstöĂe vor Gericht vorgehen können. Der BGH setzte das Verfahren zweimal aus und wandte sich mit Fragen zur Auslegung der EuropĂ€ischen Datenschutzgrundverordnung an den EuGH.
Die Luxemburger Richterinnen und Richter bejahten eine Klagebefugnis der VerbraucherschĂŒtzer. Entsprechend konnte die Frage heute auch in Karlsruhe abschlieĂen geklĂ€rt werden: VerbraucherverbĂ€nde dĂŒrften gegen Verletzungen von Informationspflichten im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorgehen, so der BGH. Die Revision von Meta gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin - das die Sache Ă€hnlich gesehen hatte - blieb ohne Erfolg. (Az. I ZR 186/17)
"Das BGH-Urteil stĂ€rkt den Verbraucherschutz im digitalen Verbraucheralltag", erklĂ€rte Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Zu oft stĂŒnden Verbraucherinnen und Verbraucher "datenhungrigen" Anbietern im Internet hilflos gegenĂŒber. Immer wieder verletzten Anbieter Datenschutzpflichten. "Hier braucht es neben den Datenschutzbehörden starke klagebefugte VerbraucherschutzverbĂ€nde an der Seite der Verbraucher:innen."

