VerstĂ¶ĂŸe, Elektro-Abfragepflicht

VerstĂ¶ĂŸe gegen Elektro-Abfragepflicht - Umwelthilfe mahnt HĂ€ndler

22.01.2024 - 11:23:23

Viele Online-HÀndler fragen die Kundschaft nach Beobachtung der Deutschen Umwelthilfe beim Kauf von NeugerÀten nicht, ob sie ein Àhnliches AltgerÀt kostenlos abgeben möchte.

Die Umwelthilfe geht deshalb juristisch gegen mehrere Online-HĂ€ndler vor, die gegen die Abfragepflicht verstoßen haben sollen. Das bremse die Wiederverwendung oder das Recycling von ausgedienten ElektrogerĂ€ten aus, teilte die Umwelthilfe am Montag mit.

Die Abfragepflicht gilt seit dem 1. Januar 2022 und besagt, dass HĂ€ndler beim Onlinekauf eines neuen GerĂ€tes abfragen, ob der KĂ€ufer ein Ă€hnliches AltgerĂ€t abgeben möchte. Die GerĂ€te mĂŒssen dann kostenlos vom HĂ€ndler abgeholt werden.

Demnach verstoßen 14 von 23 ĂŒberprĂŒften OnlinehĂ€ndlern gegen die Abfragepflicht, darunter MöbelhĂ€user, Elektronikhersteller und BaumĂ€rkte. "Das ist ein katastrophales Ergebnis. (...) Solange die Menschen nicht klar und transparent ĂŒber ihre Rechte und Möglichkeiten zur sachgemĂ€ĂŸen Entsorgung von ElektroaltgerĂ€ten informiert werden, wird die deutsche Sammelquote mit nur 39 Prozent weiterhin auf einem beschĂ€mend niedrigen Niveau verharren", sagte DUH-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrerin Barbara Metz. Die Umwelthilfe hat nach eigenen Angaben UnterlassungserklĂ€rungen an die Betroffenen HĂ€ndler verschickt.

@ dpa.de