Wirecard-Zivilprozess, MusterklÀger

Wirecard-Zivilprozess: Ein MusterklĂ€ger fĂŒr 8500 AktionĂ€re

21.11.2024 - 06:47:38 | dpa.de

Viereinhalb Jahre nach der Wirecard-Pleite wird Bayerns Oberstes Landesgericht an diesem Freitag stellvertretend fĂŒr eine Lawine von Schadenersatzforderungen die Musterklage eines hessischen AktionĂ€rs verhandeln.

Doch dabei wird es weniger um Wirecard gehen als um die WirtschaftsprĂŒfungsgesellschaft EY, die die mutmaßlich falschen Bilanzen des 2020 zusammengebrochenen Dax-Konzerns DE0008469008 ĂŒber Jahre bestĂ€tigt hatte. MusterklĂ€ger-Anwalt Peter Mattil geht davon aus, dass ein vergleichsweise schnelles Urteil innerhalb der nĂ€chsten Jahre möglich ist. Das sagte der MĂŒnchner Jurist der Deutschen Presse-Agentur.

Urteil in drei Jahren?

"Die Feststellungsziele, die wir bei Gericht eingereicht haben, umfassen mit BegrĂŒndung 800 Seiten", sagte Mattil. "Darunter sind sehr viele Pflichtverletzungen von Ernst & Young, die wir einzeln dargelegt und beschrieben haben. Das muss natĂŒrlich abgearbeitet werden. Wenn das Gericht zĂŒgig arbeitet und ein Gutachten in Auftrag gibt, um diese Feststellungsziele abzuhandeln, könnte das in der ersten Instanz in drei Jahren erledigt sein."

EY weist die VorwĂŒrfe zurĂŒck: "Wir bewerten die Schadensersatzklagen gegen EY Deutschland als unbegrĂŒndet", erklĂ€rte ein Sprecher. "Daher ist unsere Position weiterhin, dass AnsprĂŒche gegen EY Deutschland auf Schadenersatz nicht bestehen."

Rechtsfragen fĂŒr Feinschmecker

Das Gericht will zunĂ€chst prĂŒfen, ob im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens ĂŒberhaupt gegen EY verhandelt werden kann. In der Formulierung des Gerichts: Es wird insbesondere darum gehen, ob die "Feststellungsziele" gegen EY "statthaft" seien.

Auf EntschĂ€digung hoffen können geschĂ€digte Anleger dann, wenn sie durch falsche Informationen zum Kauf der jeweiligen Aktie verleitet wurden. Im Fall Wirecard waren es die mutmaßlich frei erfundenen Gewinne in den Bilanzen des Konzerns - bestĂ€tigt durch die AbschlussprĂŒfer von EY. Eine Rechtsfrage ist, ob BestĂ€tigungsvermerke und Unterschriften der EY-PrĂŒfer unter den Wirecard-Bilanzen Kapitalmarktinformationen waren oder nicht. Eine wesentliche Voraussetzung fĂŒr erfolgreiche Klagen ist darĂŒber hinaus der Nachweis, dass Anleger vorsĂ€tzlich in die Irre gefĂŒhrt wurden.

Bei Ex-Vorstandschef Braun ist nicht viel zu holen - EY das eigentliche Ziel

EY steht in einer Reihe von 11 "Musterbeklagten" zwar nur an zweiter Stelle hinter Ex-Vorstandschef Markus Braun. Doch die WirtschaftsprĂŒfungsgesellschaft ist die eigentliche Zielscheibe. Denn bei Braun ist nicht mehr viel zu holen. Der österreichische Manager war einst MilliardĂ€r. Doch mit der Wirecard-Pleite verlor auch Braun sein zum grĂ¶ĂŸten Teil aus Wirecard-Aktien bestehendes Vermögen. Die ĂŒbrigen Musterbeklagten können ebenfalls keine dreistelligen Millionensummen zahlen: Es handelt sich um Brauns zwei Mitangeklagte im Strafverfahren, einen frĂŒheren Wirecard-Finanzvorstand, vier ehedem mit Wirecard befasste EY-PrĂŒfer persönlich sowie die zwei Insolvenzverwalter der Wirecard AG und der Vermögensverwaltung Brauns.

Wirecard-AktionÀre erlitten horrende Kursverluste

Das zivilrechtliche Musterverfahren lĂ€uft getrennt vom Strafprozess, in dem sich Braun und Mitangeklagte seit Dezember 2022 verantworten mĂŒssen. Die Musterklage wird quasi stellvertretend fĂŒr 8.500 Schadenersatzklagen mit Forderungen von 750 Millionen Euro verhandelt. Diese 8.500 Verfahren sind nun bis zum Endes des Musterprozesses ausgesetzt. Wirecard-Aktien waren 2018 auf fast 200 Euro pro StĂŒck gestiegen, nach der Pleite 2020 waren es nur noch Cent-BetrĂ€ge.

Zehntausende Forderungen, Millionen Seiten an Papier

Sinn und Zweck des Musterverfahrens ist es, die juristische Aufarbeitung des Skandals zumindest ein wenig zu vereinfachen und zu beschleunigen: Die MĂŒnchner Zivilgerichtsbarkeit Ă€chzt unter der Wirecard-Last: Abgesehen von den eigentlichen Klagen haben 19.000 AktionĂ€re Schadenersatzforderungen angemeldet, wie der Sprecher des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) mitteilt. Und im Insolvenzverfahren summieren sich die Forderungen mittlerweile auf ĂŒber 15 Milliarden Euro. Darunter sind laut BayObLG 50.000 AktionĂ€re, die fĂŒr ihre Kursverluste 8,5 Milliarden Euro verlangen. Ganz praktisch bedeutet dies, dass bei den Gerichten mehrere zehntausend SchriftsĂ€tze eingegangen sind. Da diese oft mehrere hundert Seiten umfassen, handelt es sich in Summe wahrscheinlich um mehrere Millionen Seiten an Papier. GezĂ€hlt hat diese allerdings niemand.

AktionÀrsgemeinschaft kontra Gericht

Nicht alle sind daher so optimistisch wie MusterklĂ€geranwalt Mattil. Die AktionĂ€rsgemeinschaft SdK wirft dem Bayerischen Obersten Landesgericht Trödelei vor: "Das ist das grĂ¶ĂŸte Zivilverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik", sagte SdK-Vorstandsmitglied Marc Liebscher. "Es sind seit Einreichung der ersten Klage ĂŒber viereinhalb Jahre vergangen, bis wir eine erste mĂŒndliche Verhandlung haben, und das auch nur zur KlĂ€rung einer Teil-Vorfrage."

Allein die Auswahl eines MusterklĂ€gers habe ein Jahr gedauert. In der AktionĂ€rsgemeinschaft herrscht nach Liebschers Worten das GefĂŒhl vor, "dass am Bayerischen Oberste Landesgericht wegen mangelnder Digitalisierung und vielleicht auch wegen mangelnden Personals sowohl die Ausstattung als auch der Wille fehlen. Unser Eindruck ist, da sollen die KlĂ€ger durch Frustration und Langwierigkeit demotiviert werden."

Mehrere Jahre Prozessdauer "unvermeidlich"

Das Gericht dagegen verweist auf die KomplexitÀt des Verfahrens mit der Vielzahl von Beteiligten und Forderungsanmeldungen. "Schon angesichts dessen ist der geschilderte Vorwurf nicht nachvollziehbar", sagte ein Sprecher. Mittlerweile hÀtten der MusterklÀger und weitere Verfahrensbeteiligte insgesamt an die 2.500 weitere Feststellungsziele formuliert. Mit Blick auf die gesetzliche Konzeption des Kapitalanleger-Musterverfahrens und die Dimension des Wirecard-Falls geht auch das Gericht davon aus, "dass eine Verfahrensdauer in erster Instanz von mehreren Jahren unvermeidbar erscheint."

Als Negativbeispiel gilt bis heute das Telekom-Verfahren, der erste Musterprozess in Deutschland. Dieser dauerte zwanzig Jahre, der ursprĂŒngliche MusterklĂ€ger verstarb Jahre vor dem Abschluss. KlĂ€geranwalt Mattil zumindest fĂŒrchtet in dieser Hinsicht keine Wiederholung: "Wenn das Verfahren zĂŒgig weiterlĂ€uft, wird das keine zwanzig Jahre dauern. Es hĂ€ngt auch viel von den AnwĂ€lten ab."

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