Auslieferung eines Nord-Stream-VerdÀchtigen abgelehnt
17.10.2025 - 15:17:34(neu: mehr Details und Hintergrund)
WARSCHAU (dpa-AFX) - Drei Jahre nach den AnschlĂ€gen auf die Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee darf einer der mutmaĂlichen Beteiligten nicht von Polen nach Deutschland ausgeliefert werden. Ein Gericht in Warschau lehnte die Ăberstellung des 46 Jahre alten Ukrainers Wolodymyr Z. ab und hob seine Untersuchungshaft auf, wie die Agentur PAP meldete. Erst am Mittwoch hatte das höchste italienische Gericht die Auslieferung eines weiteren, in Italien gefassten VerdĂ€chtigen gestoppt.
Der Richter stellte fest, dass der deutsche Auslieferungsantrag nicht ausreichend begrĂŒndet wurde. Die deutsche Seite habe nur sehr allgemeine Informationen ĂŒbermittelt, so dass das polnische Gericht im konkreten Fall ĂŒber keinerlei Beweise verfĂŒge, wurde er von PAP zitiert. Gegen die Entscheidung ist Berufung zugelassen.
Der von Deutschland mit europĂ€ischem Haftbefehl gesuchte Ukrainer Wolodymyr Z. war in Pruszkow bei Warschau festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe handelt es sich um einen ausgebildeten Taucher, der mutmaĂlich Mitglied der Gruppe war, die nahe der Insel Bornholm SprengsĂ€tze an den Nord-Stream-Gaspipelines platzierte. Der Ukrainer soll an den erforderlichen TauchgĂ€ngen beteiligt gewesen sein. Die obersten deutschen Strafverfolger werfen ihm gemeinschaftliches HerbeifĂŒhren einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.
Tusk: "Der Fall ist abgeschlossen"
Polens Regierungschef Donald Tusk sagte, dass das Gericht die Auslieferung "zu Recht" abgelehnt habe. "Der Fall ist abgeschlossen", schrieb er auf der Plattform X. Tusk hatte zuvor bereits gesagt, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Auch das dem PrĂ€sidenten Karol Nawrocki unterstellte Nationale SicherheitsbĂŒro BBN Ă€uĂerte sich am Mittwochabend Ă€hnlich.
Die politische FĂŒhrung Polens war stets gegen den Bau der Pipeline und warnte, diese könnte von Russland als Instrument der Erpressung missbraucht werden. Daran haben auch der Regierungswechsel vor zwei Jahren und der kĂŒrzliche Wechsel im PrĂ€sidentenamt nichts geĂ€ndert.
Gericht in Rom stoppt Auslieferung von zweitem VerdÀchtigen
Denselben VorwĂŒrfen der Bundesanwaltschaft wie Wolodymyr Z. muss sich auch sein 49 Jahre alter Landsmann Serhij K. stellen. Die Ermittler halten ihn fĂŒr den Drahtzieher der Sabotageaktion. Serhij K. war im August wĂ€hrend seines Sommerurlaubs in Italien gefasst worden. Er sollte ursprĂŒnglich nach Deutschland ausgeliefert werden. Am Mittwoch jedoch hatte der Kassationshof in Rom die von einer frĂŒheren Instanz bereits genehmigte Auslieferung wegen Verfahrensfehlern ĂŒberraschend aufgehoben.
Der Anschlag im Herbst 2022 hatte weltweit Schlagzeilen gemacht. Mehrere Sprengungen beschÀdigten die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der NÀhe von Bornholm registriert. Wenig spÀter entdeckte man vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen.
Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland. Nord Stream 2 war infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine noch nicht in Betrieb.
Taucher im Visier der Ermittler
Nach der Tat kam schnell die Frage auf, wie die Sprengladungen wohl angebracht wurden, um die Leitungen der Pipelines zu beschĂ€digen. Experten hielten es fĂŒr wahrscheinlich, dass ausgebildete Taucher SprengsĂ€tze angebracht haben könnten. Die Behörden mehrerer LĂ€nder nahmen Ermittlungen auf. DĂ€nemark und Schweden stellten die Verfahren aber ein.
Zu den TĂ€tern und den Drahtziehern kursierten lange unterschiedliche Spekulationen. SchlieĂlich geriet unter anderem Wolodymyr Z. ins Visier der Ermittler - ein Ukrainer, der sich auch in Polen aufhielt.
Panne beim ersten Festnahmeversuch
Doch ein erster Versuch einer Festnahme durch die polnischen Behörden schlug 2024 fehl. Wolodymyr Z. hatte sich in sein Heimatland abgesetzt. Möglich sei die Ausreise gewesen, weil von deutscher Seite kein Eintrag in das Schengen-Register erfolgt sei, in dem die mit europĂ€ischem Haftbefehl Gesuchten gefĂŒhrt werden, hieĂ es damals von der Staatsanwaltschaft in Polen. So habe der polnische Grenzschutz nicht ĂŒber die Informationen verfĂŒgt, um ihn festzunehmen.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Warschau sagte am Tag der Festnahme, man wisse nicht, wann Wolodymyr Z. wieder aus der Ukraine nach Polen eingereist sei.

