WDHJuristisches, Tauziehen

WDH/ Juristisches Tauziehen um Öltanker 'Eventin' geht weiter

20.03.2026 - 15:41:32 | dpa.de

(Klarstellung in der Meldung vom 19. MĂ€rz: In einer frĂŒheren Version des Artikels hieß es im zweiten Satz, es sei bereits ein gerichtliches Hauptverfahren anhĂ€ngig.

Dies ist jedoch nicht der Fall. Ein Hauptverfahren ist zwar sehr wahrscheinlich, aber noch nicht anhÀngig. Der Zoll hat seine Angaben korrigiert. Der erste und der dritte Absatz wurden entsprechend angepasst.

HAMBURG/SASSNITZ (dpa-AFX) - Der juristische Streit um den vor RĂŒgen liegenden Öltanker "Eventin" geht weiter. Der Zoll strebe weiterhin eine Einziehung des Schiffes samt Ladung an, sagte ein Sprecher der Generalzolldirektion der Deutschen Presse-Agentur.

Mit 99.000 Tonnen russischem Öl an Bord waren Anfang 2025 alle Systeme der "Eventin" ausgefallen. Das Schiff konnte gesichert werden und liegt seitdem vor RĂŒgen. Eigentlich wollte der Zoll das Schiff samt Ladung einziehen und verwerten. Im Dezember hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in MĂŒnchen im Rahmen eines Eilverfahrens aber auch in zweiter Instanz entsprechende VerfĂŒgungen gestoppt.

"Die PrĂŒfung der BFH-Entscheidung ist abgeschlossen", schrieb nun der Sprecher der Generalzolldirektion. "Die Rechtsauffassung der Zollverwaltung hat sich dadurch nicht geĂ€ndert. Das Verwaltungsverfahren wird folglich weiter betrieben." FĂŒr den Fall, dass sich der Eigner weiterhin gegen eine Einziehung wehrt - wovon auszugehen sei - lĂ€uft es nach Angaben der Generalzolldirektion auf ein gerichtliches Hauptverfahren hinaus. ZustĂ€ndig wĂ€re demnach das Finanzgericht Hamburg.

Gericht verwies auf Notsituation

Der BFH sah nach eigenen Angaben "begrĂŒndete Zweifel an der RechtmĂ€ĂŸigkeit der Einziehungsmaßnahmen". Anders als das Schiff, das erst nach der Havarie auf eine Sanktionsliste der EU genommen wurde, galt laut BFH zum Zeitpunkt der Havarie zwar schon die Ladung als sanktioniertes Gut. Laut Gericht ist rechtlich aber unklar, ob das Schiff nicht trotz Sanktionen wegen des Notfalls EU-Gebiet anlaufen und auch wieder verlassen darf.

Das BFH bestĂ€tigte damit eine Entscheidung des Finanzgerichts Greifswald. Dieses hatte auf Antrag des Eigners die VerfĂŒgungen zur Einziehung und Verwertung ausgesetzt. Gegen die Entscheidung des Greifswalder Gerichts hatte wiederum das zustĂ€ndige Hauptzollamt Stralsund Beschwerde beim BFH eingelegt.

Als Teil der russischen Schattenflotte sanktioniert

Die EU zĂ€hlt das 20 Jahre alte Schiff zur sogenannten Schattenflotte, mit der Russland Sanktionen umgeht. Gegen die Listung hat der Eigner vor dem Gericht der EU Klage eingereicht. Als Grund gibt er an, das Schiff habe "zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die EuropĂ€ische Union zu transportieren". Die Einfuhr in deutsche HoheitsgewĂ€sser sei unfreiwillig aufgrund eines "technischen Defekts erfolgt und durch das Recht auf Anlaufen eines Nothafens gedeckt".

Laut BFH war die "Eventin" auf dem Weg von Russland nach Indien, einem wichtigen Abnehmer russischen Öls. Branchendaten zufolge war das Schiff auch schon in der Vergangenheit wiederholt zwischen Russland und Indien unterwegs gewesen.

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