Bundesweite Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr am Montag
02.02.2026 - 06:34:58Busse, StraĂen- und U-Bahnen bleiben bei vielen kommunalen Verkehrsunternehmen infolge des Arbeitskampfs in den Depots. Betroffen sind nahezu alle 16 BundeslĂ€nder, wie Verdi mitteilte.
Lediglich Niedersachsen ist den Angaben nach zunĂ€chst ausgenommen. FĂŒr die etwa 5.000 BeschĂ€ftigten dort gelte noch die Friedenspflicht.
FĂŒr Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dĂŒrfte es stressig werden - sie mĂŒssen trotzdem pĂŒnktlich am Arbeitsplatz erscheinen. Und fĂŒr Eltern ebenso: Auch SchĂŒlerinnen und SchĂŒler können nicht einfach zu Hause bleiben. Dazu kommt das Wetter: In einigen Regionen drohen laut den Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) weiter gefrierender Regen und StraĂenglĂ€tte.
ZĂŒge der Deutschen Bahn nicht betroffen
Die Regional- und S-Bahnen der Deutschen Bahn fahren derweil ohne EinschrĂ€nkungen. "Die S-Bahnen in Berlin, Hamburg, MĂŒnchen, Stuttgart, Köln, NĂŒrnberg, Rhein-Main und der Regional- und Fernverkehr der DB werden als Unternehmen nicht von Verdi vertreten und sind daher von dem Streik nicht betroffen", teilte der bundeseigene Konzern mit.
In den Tarifverhandlungen, die in allen 16 BundeslĂ€ndern meist mit den Kommunalen ArbeitgeberverbĂ€nden gefĂŒhrt werden, fordert Verdi insbesondere deutlich bessere Arbeitsbedingungen - etwa durch kĂŒrzere Wochenarbeitszeit und Schichtzeiten, lĂ€ngere Ruhezeiten, aber auch durch höhere ZuschlĂ€ge fĂŒr Arbeit in der Nacht und am Wochenende.
In Bayern, Brandenburg, dem Saarland, ThĂŒringen und bei der Hamburger Hochbahn wird der Gewerkschaft zufolge zusĂ€tzlich ĂŒber höhere Löhne und GehĂ€lter verhandelt.
Das mĂŒssen Arbeitnehmer und SchĂŒler beachten
GrundsĂ€tzlich gilt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst dafĂŒr verantwortlich sind, pĂŒnktlich im Betrieb anzukommen, sie tragen das sogenannte "Wegerisiko". Das gilt bei Streik genauso wie etwa bei Schnee und GlĂ€tte. HeiĂt: Auch wenn Busse und Bahnen nicht fahren, dĂŒrfen Angestellte nicht einfach zu spĂ€t kommen. Darauf macht Volker Görzel vom Verband deutscher ArbeitsrechtsanwĂ€lte aufmerksam. Wenn das Homeoffice keine Lösung ist, mĂŒssen Angestellte also nach zumutbaren Alternativen suchen.
FĂ€llt der Schulbus aus, gilt das auch nicht als Ausrede, dass das Kind nicht in der Schule erscheint. "Der Streik im Nahverkehr Ă€ndert nichts an der Schulpflicht", sagt Wilhelm Achelpöhler, Anwalt fĂŒr Verwaltungsrecht. Wegen eines einzelnen Tages werde zwar wohl kaum ein SchultrĂ€ger ein Problem daraus machen, so die Vermutung des Anwalts. "Aber streng genommen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, fĂŒr die theoretisch ein BuĂgeld verhĂ€ngt werden könnte. Das ist eine Ermessenssache."
Eltern mĂŒssen also im Falle eines Streiks nicht nur ĂŒberlegen, wie sie selbst pĂŒnktlich zur Arbeit kommen, sondern auch eine Lösung finden, damit der Nachwuchs rechtzeitig in der Schule erscheint.

