Produktion/Absatz, Wettbewerb

Gericht: Voreinstellung fĂŒr teureren Versand unzulĂ€ssig

05.06.2024 - 15:22:33

Wenn Verbraucher Waren im Internet ordern, darf ein Online-Shop nicht einfach den teureren Expressversand voreinstellen.

Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe bestĂ€tigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Freiburg, wie ein OLG-Sprecher am Mittwoch sagte. Im vorliegenden Fall hatte ein Elektronik-Versandhandel fĂŒr bestimmte Waren schon das HĂ€kchen bei "Expressversand" gesetzt. Wenn ein Kunde das nicht wollte, musste er diese etwas teurere Versandvariante aktiv abwĂ€hlen. Dagegen hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) geklagt und in der Vorinstanz recht bekommen. Die Berufung dagegen wies das OLG nun zurĂŒck.

Die VerbraucherschĂŒtzer begrĂŒĂŸten die Entscheidung. "Kostenpflichtige Zusatzleistungen sind nur mit ausdrĂŒcklicher Zustimmung der Verbraucher und Verbraucherinnen zulĂ€ssig", sagte vzbv-VorstĂ€ndin Ramona Pop. Wie schon gesetzlich vorgeschrieben, dĂŒrften Extraleistungen im Online-Handel nicht durch eine Voreinstellung vereinbart werden. Der Expressversand sei eine solche Zusatzleistung. Das Urteil ist nach OLG-Angaben rechtskrĂ€ftig. (Az. 14 U 134/23).

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