Wirtschaftsausschüsse, Doppel-Stresstest

Wirtschaftsausschüsse im Doppel-Stresstest

06.02.2026 - 01:39:12

Die digitale und ökologische Transformation stellt die Informationsrechte der Wirtschaftsausschüsse auf die Probe. Experten fordern eine Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen, um strategische Entscheidungen mitgestalten zu können.

Die digitale und ökologische Doppeltransformation der deutschen Wirtschaft stellt die Informationsrechte der betrieblichen Wirtschaftsausschüsse auf eine harte Probe. Eine Tagesordnung des Bundesratsausschusses für Wirtschaft zeigt, dass der Gesetzgeber den Handlungsdruck erkannt hat.

Die Diskussion im Bundesrat am 19. Februar wird sich um die Frage drehen: Reichen die bestehenden Mitbestimmungsrechte aus, um die tiefgreifenden Veränderungen durch Künstliche Intelligenz (KI), Nachhaltigkeitsvorgaben und strukturellen Wandel zu bewältigen? Der Wirtschaftsausschuss fungiert traditionell als Frühwarnsystem für den Betriebsrat. Doch Experten fordern eine grundlegende Erweiterung dessen, was unter „wirtschaftlichen Angelegenheiten“ zu verstehen ist.

Vom Bilanzen-Leser zum Zukunftslotsen

Bisher bezog sich die Informationspflicht des Managements laut § 106 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) vor allem auf Produktionszahlen und Investitionspläne. Die Doppeltransformation sprengt diesen engen Rahmen. Heute müssen Ausschüsse strategische Entscheidungen bewerten, die Digitalisierung und Ökologie untrennbar verbinden.

Sie brauchen daher weitaus mehr als klassische Gewinn- und Verlustrechnungen. Entscheidend sind Fragen wie: Fließen Investitionen in zukunftsfähige grüne Technologien oder in fossile Übergangslösungen? Wie verändern CO2-Preis und Lieferkettengesetz die Marktdynamik? Und sind die immensen Kosten für die Weiterbildung der Belegschaft für eine digitale und grüne Zukunft überhaupt budgetiert? Für die Arbeitnehmervertreter bedeutet dies eine eigene „Doppeltransformation“ – sie müssen ihre Expertise und Prozesse anpassen.

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KI: Die neue Herausforderung für die Mitbestimmung

Die Digitalisierung, insbesondere der Einsatz von KI, stellt die bestehenden Kontrollmechanismen vor immense Herausforderungen. Algorithmen übernehmen zunehmend Aufgaben in der Personalauswahl, Leistungsbewertung und Planung. Diese Systeme generieren riesige Datenmengen und automatisieren menschliche Entscheidungen.

Die zentrale Frage lautet: Wie bleiben sie transparent und fair? Das deutsche Arbeitsrecht bietet hier eine starke Grundlage. § 87 BetrVG löst Mitbestimmungsrechte aus, sobald Systeme das Verhalten von Beschäftigten überwachen können. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 verschärfte diese Rechte noch: Der Betriebsrat muss frühzeitig über KI-Einsatz informiert werden und hat ein Recht auf externe Expertise. Diese Regelungen werden mit Inkrafttreten des EU-KI-Gesetzes ab August 2026 noch kritischer.

Grüner Wandel braucht tiefe Einblicke

Parallel zur digitalen Revolution verlangt die ökologische Transformation bis zur Klimaneutralität 2045 einen gewaltigen industriellen Umbau. Der Wirtschaftsausschuss muss sicherstellen, dass dieser Wandel wirtschaftlich tragfähig und sozial verantwortlich gestaltet wird.

Dafür benötigen die Ausschüsse detaillierte Daten: Wie wirken sich CO2-Preis, Lieferkettengesetz und die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) auf die Bilanz aus? Die enge Verzahnung beider Transformationen wird hier besonders deutlich. Eine dekarbonisierte Produktionslinie ist oft nur mit digitalen Technologien wie Echtzeit-Datenmonitoring möglich. Der Ausschuss kann die eine Transformation nicht isoliert von der anderen betrachten – er braucht einen ganzheitlichen Blick.

Altes Gesetz, neue Realität: Ein Rahmen unter Druck

Das Kernproblem ist, dass die gesetzliche Definition „wirtschaftlicher Angelegenheiten“ an ihre Grenzen stößt. Die schnelle und vernetzte Doppeltransformation bedeutet, dass Entscheidungen über Software, Produktionsmethoden oder Energiequellen unmittelbare Folgen für Jobs, Arbeitsbedingungen und die Zukunftsfähigkeit des gesamten Unternehmens haben.

Die Tagesordnung des Bundesrats spiegelt diese neue Realität wider. Sie behandelt scheinbar disparate Themen wie Bürokratieabbau im Arbeitsrecht und die Umsetzung von EU-Richtlinien. In Wahrheit sind es Puzzleteile desselben großen Wandels. Arbeitsrechtler sind sich einig: Damit Mitbestimmung wirksam bleibt, müssen Informationen viel früher fließen – lange bevor strategische Entscheidungen final sind. Nur so können Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse von einer reaktiven zu einer gestaltenden Rolle finden.

Ausblick: Der Weg zur proaktiven Kontrolle

Die Debatte um die Informationsrechte der Wirtschaftsausschüsse wird sich verschärfen. Es geht nicht mehr um das „Ob“, sondern um das „Wie“. Arbeitnehmervertreter werden den Zugang zu langfristigen, strategischen Unternehmensplänen forciert einfordern.

Künftige gesetzliche Fristen, wie die nationale Umsetzung der EU-Plattformarbeit-Richtlinie bis Dezember 2026, werden den Rahmen für Mitbestimmung in der Digitalwirtschaft weiter formalisieren und ausweiten. Letztlich könnte der Erfolg der deutschen Wirtschaftstransformation davon abhängen, ob Management und Arbeitnehmervertreter eine echte Kooperationspartnerschaft finden. Das erfordert ein neues Maß an Transparenz der Arbeitgeber und erweiterte Kompetenzen in den Ausschüssen. Nur so können sie komplexe Daten analysieren und die wichtigsten Zukunftsentscheidungen unserer Zeit mitgestalten.

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