Celonis Aktie: Vollstreckung gegen SAP möglich
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 06:27 Uhr | Redaktion boerse-global.deCelonis kann das im Patentstreit mit SAP erwirkte Unterlassungsgebot gegen eine Sicherheitsleistung von 900.000 Euro vollstrecken. Das geht aus einem Medienbericht vom gestrigen Donnerstag hervor. Der gerichtliche Erfolg steht allerdings unter Vorbehalt: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. SAP kündigte Berufung an und greift zudem die Gültigkeit des Patents vor dem Bundespatentgericht an.
Sicherheitsleistung eröffnet Vollstreckungsmöglichkeit
Damit steht nach dem Urteil zugunsten von Celonis die Frage seiner Durchsetzung im Mittelpunkt. Die Sicherheitsleistung ist laut dem Bericht die Voraussetzung dafür, dass Celonis das Unterlassungsgebot vollstrecken kann. Die genannte Summe bezeichnet somit eine Vollstreckungsbedingung und nicht die Höhe des Schadenersatzes.
Das Handelsblatt berichtete am Mittwoch, dass SAP neben der Unterlassung auch Schadenersatz schulde. Celonis erklärte demnach, sein geistiges Eigentum konsequent zu schützen. Für die Einordnung sind diese beiden Folgen auseinanderzuhalten: Das Verbot betrifft die Nutzung und das Angebot des geschützten Verfahrens. Der Schadenersatz ist eine zusätzliche Folge des Urteils.
Eine mögliche Vollstreckung bedeutet zugleich keinen rechtskräftigen Abschluss des Streits. Celonis verfügt über einen gerichtlichen Erfolg, während SAP sowohl gegen die Entscheidung vorgehen als auch die Patentgültigkeit angreifen will. Diese Unterscheidung begrenzt die Aussagekraft des bisherigen Verfahrensstands.
Verbot betrifft ein bestimmtes Verfahren
Im Kern geht es um eine Funktion von SAP Signavio Process Intelligence. Medienberichten vom Dienstag zufolge verletzt SAP damit ein europäisches Patent von Celonis zur Ermittlung von Netto-Durchlaufzeiten. Das Landgericht München I entschied zugunsten von Celonis.
Die Reichweite des Verbots ist dabei konkret: SAP darf das geschützte Verfahren in Deutschland nicht mehr einsetzen oder anbieten. Daraus folgt kein generelles Verbot sämtlicher Signavio-Funktionen. Entscheidend bleibt das patentgeschützte Verfahren, auf das sich die gerichtliche Entscheidung bezieht.
Für Anleger ist außerdem die Unternehmensform wichtig: Celonis ist ein privates Unternehmen ohne börsengehandelte Aktie. Der Rechtsstreit ist deshalb als unternehmerischer und rechtlicher Faktor einzuordnen, nicht als belegter Auslöser einer öffentlichen Celonis-Kursbewegung.
Der nächste maßgebliche Punkt ist damit die Durchsetzung des Unterlassungsgebots unter der genannten Bedingung. Parallel bestimmen die angekündigte Berufung und der Angriff auf die Patentgültigkeit, wie belastbar der bisherige Erfolg von Celonis im weiteren Rechtsstreit sein wird.
Celonis-Aktie: Kaufen oder verkaufen?! Neue Celonis-Analyse vom 16. Oktober liefert die Antwort:
Die neusten Celonis-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für Celonis-Aktionäre. Lohnt sich ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen? In der aktuellen Gratis-Analyse vom 16. Oktober erfahren Sie was jetzt zu tun ist.
Celonis: Kaufen oder verkaufen? Hier weiterlesen...
