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Daimler Truck Aktie: Gericht spricht Managerin Nachzahlung zu

Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 17:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Landesarbeitsgericht beendet jahrelangen Entgeltgleichheits-Streit: Managerin erhÀlt 210.000 Euro, aber nicht die volle Forderung. Daimler Truck sieht sich bestÀtigt.

Daimler Truck: Gericht spricht Managerin 210.000 Euro Entgeltnachzahlung zu
Modernes, industrielles Fertigungsumfeld in stimmungsvollem Licht, das PrÀzision und Unternehmenskultur symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Ein Lohngleichheits-Streit, der sich ĂŒber Jahre zog, ist beendet. Das Landesarbeitsgericht Baden-WĂŒrttemberg hat einer Managerin bei Daimler Truck rund 210.000 Euro Nachzahlung zugesprochen — allerdings nicht in der Höhe, die sie ursprĂŒnglich forderte.

Worum es in dem Verfahren ging

Die FĂŒhrungskraft aus der mittleren Managementebene hatte sich mit dem bestbezahlten mĂ€nnlichen Kollegen ihrer Abteilungsleiter-Riege verglichen und fĂŒr die Jahre 2018 bis 2022 eine entsprechende Angleichung eingeklagt. Das Bundesarbeitsgericht hatte den Fall zuvor nach Stuttgart zurĂŒckverwiesen.

Das Landesarbeitsgericht entschied nun differenziert: Einen Anspruch auf das Gehalt des namentlich benannten Spitzenverdieners hat die KlÀgerin nicht. Dem Unternehmen sei es gelungen, die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung in diesem konkreten Vergleich zu widerlegen.

Zugesprochen wurde ihr jedoch die Differenz zum Median-Entgelt der mĂ€nnlichen Vergleichsgruppe auf derselben Hierarchieebene — jener Wert, bei dem gleich viele BeschĂ€ftigte darĂŒber wie darunter liegen. Das Verfahren ist mit dem Urteil abgeschlossen, eine erneute Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

Reaktionen fallen gegensÀtzlich aus

Daimler Truck sieht sich bestĂ€tigt. Eine Unternehmenssprecherin erklĂ€rte, das Gericht habe klargestellt, dass keine strukturelle geschlechtsspezifische Benachteiligung bei tariflichen oder außertariflichen BeschĂ€ftigten vorliege.

Die Gesellschaft fĂŒr Freiheitsrechte, die die KlĂ€gerin unterstĂŒtzt hatte, sieht das anders. Sie wirft dem Landesarbeitsgericht vor, die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts und des EuropĂ€ischen Gerichtshofs zum sogenannten Paarvergleich aufzuweichen. Ob die Organisation eine Nichtzulassungsbeschwerde einreicht, prĂŒft sie derzeit.

An der Börse bewegte die Nachricht die Aktie nur am Rande. Der Kurs gab zwischenzeitlich um gut ein Prozent auf 45,08 Euro nach — eine Bewegung, die eher im Rahmen der ĂŒblichen Schwankungsbreite liegt als eine echte Marktreaktion auf das Urteil.

FĂŒr Daimler Truck bleibt der Fall vor allem ein juristischer PrĂ€zedenzfall zum Thema Entgeltgleichheit, weniger ein finanzielles Risiko. Die zugesprochene Summe von 210.000 Euro ist fĂŒr ein Unternehmen dieser GrĂ¶ĂŸenordnung nicht bilanzrelevant. Interessanter dĂŒrfte sein, ob die Gesellschaft fĂŒr Freiheitsrechte den Weg zur Nichtzulassungsbeschwerde tatsĂ€chlich beschreitet und der Fall damit noch einmal vor höhere Instanzen kommt.

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