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Porsche SE Aktie: BGH weist Schadensersatzklagen ab

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 03:08 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der BGH wies die Rechtsbeschwerden zurĂŒck; damit ist das Musterverfahren um den VW-Einstieg von 2008 rechtskrĂ€ftig beendet.

Modernes Glas-BĂŒrogebĂ€ude in Stuttgart als Firmensitz einer Beteiligungsholding
Porsche Automobil Holding DE000PAH0038 zeigt ein modernes Stuttgarter BĂŒrogebĂ€ude als Sitz der Beteiligungsholding im Sonnenlicht Illustration mit AI erstellt.

Rund 5,4 Milliarden Euro an Schadensersatzforderungen gegen die Porsche SE sind endgĂŒltig vom Tisch. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies gestern die Rechtsbeschwerden von rund 40 KlĂ€gern – ĂŒberwiegend US-amerikanische Hedgefonds – gegen den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Celle zurĂŒck. Damit ist das langwierige Kapitalanleger-Musterverfahren um den versuchten Einstieg bei Volkswagen aus dem Jahr 2008 rechtskrĂ€ftig beendet.

Keine vorsÀtzliche sittenwidrige SchÀdigung

Im Zentrum des Verfahrens stand der schrittweise Aufbau der VW-Beteiligung durch die Porsche SE ab dem Jahr 2005. Die klagenden Fonds warfen der Holding vor, den Kapitalmarkt zu spĂ€t und unzureichend ĂŒber die tatsĂ€chlichen Übernahmeabsichten informiert zu haben.

Im Oktober 2008 hatte Porsche offengelegt, 42,6 Prozent der VW-Stammaktien direkt sowie Optionen auf weitere 31,5 Prozent zu halten. Dies löste damals extreme KurssprĂŒnge bei der Volkswagen-Aktie aus.

Der II. Zivilsenat des BGH bestĂ€tigte nun die Auffassung der Vorinstanz. Bis Oktober 2008 habe fĂŒr die Porsche SE weder eine rechtliche noch eine sittliche Pflicht bestanden, ihre Absichten zum Beteiligungsaufbau publik zu machen. FrĂŒhere Veröffentlichungen seien aus Sicht verstĂ€ndiger Anleger nicht grob unrichtig gewesen.

Zwar merkten die Karlsruher Richter an, dass eine Pressemitteilung vom 26. Oktober 2008 irrefĂŒhrende Angaben enthalten haben könnte, eine sittenwidrige vorsĂ€tzliche SchĂ€digung nach Paragraph 826 BGB sei darin jedoch nicht zu sehen.

Rechtssicherheit fĂŒr ausgesetzte Zivilprozesse

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs entfaltet direkte Bindungswirkung fĂŒr sechs derzeit ausgesetzte Ausgangsverfahren vor den zustĂ€ndigen Zivilgerichten. Diese anhĂ€ngigen Klagen mĂŒssen nach der Entscheidung des BGH formal abgewiesen werden. Porsche hielt seinerzeit 52,2 Prozent an VW, verfehlte jedoch das ursprĂŒnglich avisierte Ziel einer Quote von 75 Prozent. In der Folge ging das operative SportwagengeschĂ€ft an Volkswagen ĂŒber.

FĂŒr Anleger beseitigt die Entscheidung ein seit fast zwei Jahrzehnten schwelendes Rechtsrisiko, das ĂŒber der Holding lastete. Am Markt spiegelte sich die Erleichterung gestern verhalten wider: Die Vorzugsaktie der Porsche SE schloss am Mittwoch bei 25,51 Euro.

Seit Jahresanfang summiert sich der Kursverlust auf 36 Prozent, womit das Papier weiterhin unweit seines 52-Wochen-Tiefs von 25,12 Euro notiert. Mit dem Karlsruher Spruch ist das juristische Nachspiel der damaligen Übernahmeschlacht nun auch höchstrichterlich abgeschlossen.

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