Produktion/Absatz, Zusammenfassung

Mehr Geld fĂŒr Überstunden bei Teilzeitjobs? - Grundsatzurteil

28.02.2024 - 14:53:39

Arbeitnehmer in Teilzeit können in diesem Jahr mit einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu ihrem Anspruch auf ÜberstundenzuschlĂ€ge rechnen.

Bei dem Verfahren, das voraussichtlich Ende April aufgerufen wird, gehe es um die Frage der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern in Teil- und Vollzeit bei MehrarbeitszuschlÀgen, sagte die PrÀsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, am Mittwoch in Erfurt bei der Vorlage des Jahresberichts. "Das betrifft sehr, sehr viele TarifvertrÀge", sagte Gallner. In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen.

PrĂ€zedenzfall fĂŒr Mehrarbeits-Urteil kommt von Fluggesellschaft

In vielen TarifvertrĂ€gen ist geregelt, dass Teilzeitjobber erst dann MehrarbeitszuschlĂ€ge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von VollzeitbeschĂ€ftigten ĂŒberschritten haben - die sogenannte Vollzeitquote. FĂŒr Menschen in Teilzeitjobs mit vielen Überstunden könnte sich das Urteil der höchsten deutschen Arbeitsrichter damit auch im Portemonnaie auswirken. Verhandelt wird beim Bundesarbeitsgericht nach Angaben von Gallner ein Fall von Lufthansa DE0008232125 CityLine, der auch schon den EuropĂ€ischen Gerichtshof beschĂ€ftigt hat. Die europĂ€ischen Richter sahen im konkreten Fall eine Ungleichbehandlung bei MehrarbeitszeitzuschlĂ€gen durch die Vollzeitquote gegeben.

Bei ihrem Ausblick auf in diesem Jahr anstehende Verhandlungen verwies die GerichtsprÀsidentin auf eine Reihe von FÀllen aus der Corona-Pandemie, die jetzt bis zur höchsten Arbeitsgerichtsinstanz kamen. Im Juni gehe es beispielsweise beim BAG um die heftig umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitsbereich, und ungeimpfte Arbeitnehmer, die freigestellt damals wurden, sagte Gallner.

Zahl der FĂ€lle nur leicht gestiegen

Beim Bundesarbeitsgericht gingen im vergangenen Jahr insgesamt 1391 Revisionen, Rechtsbeschwerden und Nichtzulassungsbeschwerden ein. Das seien 125 mehr gewesen als 2022. Der seit einigen Jahren anhaltende rĂŒcklĂ€ufige Trend sei damit nicht grundlegend unterbrochen worden, so die PrĂ€sidentin. Einen Grund fĂŒr weniger arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sei die verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig gute Konjunktur der vergangenen Jahre, so Gallner. Sie rechne auch nicht mit einer deutlichen Zunahme in absehbarer Zeit. "Wir haben einen Arbeitnehmermarkt." Gerade junge Arbeitnehmer wĂŒrden bei Entlassungen schnell wieder eine neue Anstellung finden.

2023 hatten die Bundesarbeitsrichter in Erfurt unter anderem Grundsatzurteile gegen die Benachteiligung von Frauen bei der Bezahlung sowie zu NachtarbeitszuschlĂ€gen in der deutschen Lebensmittel- und GetrĂ€nkeindustrie gefĂ€llt. Aber auch ĂŒber SonderfĂ€lle verhandelten sie - wie die Forderung einer Yoga-Priesterin nach Mindestlohn.

Gallner verwies darauf, das gegen mehrere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu NachtarbeitszuschlÀgen, die in TarifvertrÀgen unterschiedlich geregelt sind, inzwischen Verfassungsbeschwerde eingereicht wurde. Zu NachtarbeitszuschlÀgen hatte es bei den deutschen Arbeitsgerichten eine regelrechte Klageflut gegeben.

Das Bundesarbeitsgericht besteht in diesem Jahr 70 Jahre. Dieses JubilÀum soll nach Angaben von Gallner im Juni unter anderem mit einem europarechtlichen Symposium begangen werden.

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