ROUNDUP, Westen

Im Westen 17 Prozent mehr Bruttoverdienst als im Osten

21.04.2026 - 14:58:33 | dpa.de

Auch mehr als 35 Jahre nach der Wiedervereinigung verdienen VollzeitbeschÀftigte im Westen brutto rund 17 Prozent mehr als im Osten.

Dies geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor, die der Linken-Fraktionschef Sören Pellmann abgefragt hat.

Der Bruttojahresverdienst mit Sonderzahlungen lag demnach im Westen 2025 im Mittel bei 55.435 Euro. Im Osten waren es 46.013 Euro. Gemeint ist der sogenannte Median, die statistische Mittellinie zwischen den 50 Prozent der oberen und den 50 Prozent der niedrigeren Verdienste. Pro Stunde betrug der Bruttoverdienst im Westen 25,61 Euro, im Osten 21,36 Euro.

Trend dauert an

Im vergangenen Jahr hatte die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung ebenfalls eine LohnlĂŒcke von 17 Prozent berechnet. Als einen Grund fĂŒr das GefĂ€lle sehen Experten die niedrige Tarifbindung im Osten - BeschĂ€ftigte mit Tarifvertrag werden meist besser bezahlt. Zu beachten sind zugleich die regional oft niedrigeren Lebenshaltungskosten und Mieten in den östlichen FlĂ€chenlĂ€ndern.

Pellmann nannte das nach wie vor große GefĂ€lle eine BankrotterklĂ€rung und politisches Versagen. Es sei Folge schwacher Tarifbindung, aber auch "von einem Wirtschaftsmodell, das den Osten viel zu lange als Billiglohngebiet behandelt hat", sagte der Linken-Politiker aus Leipzig. "WĂ€hrend Konzerne und Arbeitgeber von der Lohnspreizung profitieren, zahlen BeschĂ€ftigte von der Ostsee bis zum Erzgebirge die Zeche."

Gewerkschaften fĂŒr Aktionsplan

Er forderte einen höheren Mindestlohn und mehr Tarifbindung. DafĂŒr sollten öffentliche AuftrĂ€ge nur an tarifgebundene Unternehmen gehen, meinte Pellmann. "Solange der Osten beim Lohn systematisch abgehĂ€ngt wird, ist die Einheit unvollendet."

Der Deutsche Gewerkschaftsbund betonte, die Bundesregierung mĂŒsse den Aktionsplan fĂŒr mehr Tarifverhandlungen auf den Weg bringen, den die EU-Mindestlohnrichtlinie vorsehe. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell forderte unter anderem ein digitales Zugangsrecht fĂŒr Gewerkschaften in die Betriebe, die Weitergeltung von TarifvertrĂ€gen bei Aufspaltung von Betrieben und ein einfacheres Verfahren, um TarifvertrĂ€ge fĂŒr allgemeinverbindlich zu erklĂ€ren.

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