Ergebnisse, Produktion/Absatz

VerbraucherschĂŒtzer gehen gegen HandgepĂ€ck-GebĂŒhr vor

21.05.2025 - 12:13:05

Auf vielen FlĂŒgen fĂ€llt fĂŒr HandgepĂ€ck ab einer bestimmten GrĂ¶ĂŸe eine zusĂ€tzliche GebĂŒhr an - Verbraucherschutzgruppen haben dagegen nun eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

Die Fluggesellschaften wĂŒrden ihre Kundinnen und Kunden mit dieser Praxis ausbeuten, teilte der europĂ€ische Verbraucherschutz-Dachverband Beuc in BrĂŒssel mit.

Auch auf Staatenebene reichten VerbĂ€nde demnach entsprechende Beschwerden ein. In Deutschland beteiligt sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Konkret richtet sich die Beschwerde gegen sieben Fluggesellschaften - darunter Ryanair IE00BYTBXV33, Easyjet GB00B7KR2P84 und Wizz Air JE00BN574F90. Diese erlauben die kostenlose Mitnahme eines kleinen HandgepĂ€ckstĂŒcks, das in der Regel unter den Sitz passen muss.

EU-Gericht: Angemessenes HandgepÀck muss gratis sein

Der Dachverband verweist auf ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs von 2014. Demzufolge dĂŒrfe fĂŒr HandgepĂ€ck keine zusĂ€tzliche GebĂŒhr erhoben werden, solange es "angemessene Vorgaben" zu GrĂ¶ĂŸe und Gewicht erfĂŒlle. Wo genau diese Grenze liegt, ist in den EU-Regulierungen bislang nicht geregelt.

Aus Sicht der VerbraucherschĂŒtzer sind die Grenzen der angesprochenen Fluggesellschaften nicht angemessen und damit rechtswidrig. Sie forderten die EU dazu auf, genauere Vorschriften einzufĂŒhren: So solle festgelegt werden, bis zu welcher GrĂ¶ĂŸe ein HandgepĂ€ckstĂŒck als angemessen gilt und welche Leistungen ein Ticket zwingend beinhalten muss. Die geplante Reform der Fluggastrechte-Verordnung, ĂŒber die die EU-Staaten derzeit beraten, sei dafĂŒr die "perfekte Gelegenheit", sagte der Beuc-Generaldirektor AgustĂ­n Reyna.

@ dpa.de | ES0177542018 ERGEBNISSE