Belgien lockert Arbeitsmarkt für mehr Flexibilität
11.02.2026 - 15:15:11Die belgische Regierung ebnet den Weg für einen deutlich flexibleren Arbeitsmarkt. Ein neuer Gesetzesentwurf soll Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit vor allem für Logistik und E-Commerce stärken. Für deutsche Unternehmen mit Aktivitäten im Nachbarland eröffnen sich dadurch neue Chancen.
Weniger Bürokratie, mehr Gestaltungsspielraum
Ein Kernziel der Reform ist die Entlastung von administrativem Aufwand. Bisher mussten Unternehmen jedes einzelne Arbeitszeitmodell detailliert in der Betriebsordnung festhalten. Künftig soll ein allgemeiner Rahmen genügen. Dieser legt lediglich die möglichen Arbeitstage, Zeitfenster sowie die minimalen und maximalen Arbeitsstunden fest.
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Besonders entlastet werden sollen Betriebe mit Schichtsystem oder variablen Einsatzplänen. Zudem wird die Hürde für Teilzeitarbeit gesenkt: Die wöchentliche Mindestarbeitszeit soll von einem Drittel auf nur noch ein Zehntel einer Vollzeitstelle fallen. Dies erleichtert die Schaffung kleinerer Jobs und flexiblere Personalplanung.
Turbo für Logistik und Online-Handel
Eine der weitreichendsten Neuerungen betrifft die Nachtarbeit. Das generelle Verbot zwischen 20 und 6 Uhr soll fallen. Für die Schlüsselbranchen Distribution, Logistik und E-Commerce plant die Regierung ein Sonderregime: Für Neueinstellungen ab dem 1. April 2026 sind Nachtzuschläge nur noch für Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr verpflichtend, nicht mehr ab 20 Uhr.
Diese Anpassung zielt direkt auf niedrigere Betriebskosten. Belgien will sich damit als Logistikdrehscheibe im Wettbewerb mit den Niederlanden oder Deutschland positionieren. Für grenzüberschreitend agierende Händler und Dienstleister könnte der Standort so deutlich attraktiver werden.
Mehr Planungssicherheit für Arbeitgeber
Auch bei den Kündigungsfristen setzt der Entwurf auf mehr Berechenbarkeit. Für Verträge, die ab April 2026 beginnen, soll die vom Arbeitgeber zu gewährende Kündigungsfrist auf maximal 52 Wochen gedeckelt werden. Diese Obergrenze tritt jedoch erst nach etwa 17 Jahren Betriebszugehörigkeit in Kraft.
Als weiterer Baustein der Reformagenda der sogenannten „Arizona-Koalition“ gilt die Wiedereinführung einer Probezeit. Diese war in Belgien 2014 abgeschafft worden. Noch im Frühjahr 2026 soll eine Regelung in Kraft treten, die bis zu sechs Monate Probezeit mit einer Kündigungsfrist von nur einer Woche ermöglicht.
Teil einer umfassenden Reformagenda
Der aktuelle Entwurf ist kein Einzelprojekt. Er fügt sich in eine Reihe von Maßnahmen ein, mit denen Belgien seinen Arbeitsmarkt modernisieren und die Beschäftigung steigern will. Er folgt auf den „Arbeitsdeal“ von 2022, der unter anderem die Vier-Tage-Woche bei vollem Gehalt und ein Recht auf Nichterreichbarkeit einführte.
Die Botschaft an die Wirtschaft ist klar: Belgien will agiler werden. Deutsche Unternehmen mit Niederlassungen oder engen Geschäftsbeziehungen im Land sollten die Entwicklungen genau verfolgen. Die Flexibilisierungen bieten Potenzial für Effizienzgewinne, erfordern aber auch eine Anpassung der Personalprozesse. Die Richtung ist vorgezeichnet.
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