BGH stÀrkt Opfer von Datendiebstahl bei Facebook
18.11.2024 - 14:44:58 | dpa.deSie mĂŒssen nur nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, wie der sechste Zivilsenat in Karlsruhe entschied. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch mĂŒssten die Betroffenen Belege dafĂŒr liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeintrĂ€chtigt sind - etwa in Angst und Sorge.
Der BGH hat zum ersten Mal von der neuen Möglichkeit des Leitentscheidungsverfahrens Gebrauch gemacht. Die höchstrichterliche KlĂ€rung ist entscheidend fĂŒr Tausende Ă€hnlich gelagerte FĂ€lle an Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland. (Az. VI ZR 10/24)
Allerdings machte der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, deutlich, dass der Schadenersatz beim bloĂen Kontrollverlust nicht allzu hoch ausfallen könne. Als Beispiel im konkreten Fall nannte Seiters 100 Euro. Konkret muss das Oberlandesgericht Köln den Fall nun in Teilen noch einmal verhandeln und dabei klĂ€ren, ob tatsĂ€chlich ein DatenschutzverstoĂ vorlag und wie der Schaden zu bemessen sei.
Weltweit mehr als eine halbe Milliarde Betroffene
Hintergrund ist ein Vorfall aus dem April 2021: Unbekannte hatten damals Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 LĂ€ndern im Internet veröffentlicht. Diese hatten die TĂ€ter abgegriffen, indem sie eine Funktion zur Freunde-Suche in dem sozialen Netzwerk ausnutzten. Im Anschluss hagelte es Klagen, die bisher an Landes- und Oberlandesgerichten zum GroĂteil keinen Erfolg hatten.
Der Facebook-Mutterkonzern Meta US30303M1027 gab sich stets ĂŒberzeugt, die Klagen seien haltlos und unbegrĂŒndet. Rechtsanwalt Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields hatte noch nach der Verhandlung vergangene Woche betont, es habe bei dem Vorfall keinen DatenschutzverstoĂ gegeben, Facebook-Systeme seien nicht gehackt worden. Die AnwĂ€lte verwiesen auf mehr als 6.000 gewonnene Verfahren, was einer Erfolgsquote von ĂŒber 85 Prozent entspreche.
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