Kreise: Bund-LÀnder-Vereinbarung zum Sondervermögen
22.10.2025 - 13:55:17Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einigte man sich auf eine Verwaltungsvereinbarung, die unter anderem regelt, wie die angekĂŒndigten 100 Milliarden Euro unter den 16 BundeslĂ€ndern aufgeteilt werden. Bevor sie in Kraft tritt, muss die Vereinbarung von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und den zustĂ€ndigen LĂ€nderministerinnen und -ministern unterzeichnet sowie teils auch von Landeskabinetten beschlossen werden.
In der PrĂ€ambel der Vereinbarung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird das Ziel genannt, bestehende Defizite in der Infrastruktur abzubauen und fĂŒr Wirtschaftswachstum zu sorgen. Die schuldenfinanzierten Mittel ergĂ€nzten dabei nur weiterhin notwendige dauerhafte Investitionen von LĂ€ndern und Kommunen, wird betont.
Insgesamt will der Bund in den nĂ€chsten Jahren fĂŒr Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz Kredite ĂŒber 500 Milliarden Euro aufnehmen. DafĂŒr wurde ein Sondertopf eingerichtet, fĂŒr den die Schuldenbremse nicht gilt. 100 der 500 Milliarden flieĂen an LĂ€nder und Kommunen. WĂ€hrend der Bund das Geld ausdrĂŒcklich nur fĂŒr zusĂ€tzliche Investitionen nutzen darf, ist das fĂŒr die LĂ€nder nicht zwingend.
Die Mittel sollen weitgehend nach dem Königsteiner SchlĂŒssel auf die LĂ€nder verteilt werden: Ein Drittel des LĂ€nderanteils richtet sich nach der Bevölkerungszahl, zwei Drittel nach dem Steueraufkommen. Das Geld darf fĂŒr Investitionen in Verkehr, KrankenhĂ€user, Bevölkerungsschutz, Energie, Bildung und Digitalisierung eingesetzt werden. Bis Ende MĂ€rz 2026 sollen die LĂ€nder dem Bund melden, wie viel Geld sie an die Kommunen weitergeben und wie die Mittel verwendet werden. Es dĂŒrfen auch Projekte finanziert werden, die in diesem Jahr bereits begonnen wurden. Bis Ende 2042 mĂŒssen sie abgeschlossen sein.

