Bundesnetzagentur will Netzentgelt-Befreiung für Stromspeicher kippen
11.02.2026 - 18:22:12Die Bundesnetzagentur plant das Aus für die pauschale Netzentgelt-Befreiung von Batteriespeichern. Das geht aus aktuellen Papieren im Konsultationsverfahren „AgNes“ hervor. Die Behörde will Speicher künftig grundsätzlich an der Finanzierung der Netzinfrastruktur beteiligen. Diese Kehrtwende betrifft Großspeicher, Gewerbe und private Heimspeicher gleichermaßen.
Damit würde eine seit Jahren geltende Förderregel fallen. Sie hatte den Investitionsboom in Speichertechnologien erst möglich gemacht. Die Branche steht nun vor massiver Unsicherheit. Die Details einer neuen, differenzerten Entgeltstruktur werden derzeit verhandelt.
Das Ende einer milliardenschweren Förderung
Bislang waren neu errichtete Stromspeicher nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für 20 Jahre von Netzentgelten befreit. Dieses Privileg sollte den Ausbau der für die Energiewende kritischen Technologie anschieben. Die Bundesnetzagentur argumentiert nun, für diese Regel bestehe „seit Längerem“ kein Vertrauensschutz mehr.
Betreiber von Photovoltaik-Anlagen und Heimspeichern sollten jetzt auch ihre steuerliche Situation prüfen: Der Wegfall der Netzentgelt-Befreiung kann die Wirtschaftlichkeit verändern und steuerliche Pflichten wie Umsatzsteuerfragen beeinflussen. Ein kostenloser PDF-Report erklärt praxisnah, wann Umsatzsteuer anfällt, wie Sie Vorsteuer geltend machen und welche Besonderheiten bei Photovoltaik-Anlagen zu beachten sind. Jetzt kostenlosen Umsatzsteuer-Guide sichern
Als Gründe nennt die Behörde europarechtliche Vorgaben und die sogenannte „Entsolidarisierung“. Gemeint ist damit, dass Nutzer mit hohem Eigenverbrauch – wie Besitzer von PV-Anlagen und Speichern – sich nur noch minimal an den Netzkosten beteiligen, die Infrastruktur aber voll nutzen. Die stetig steigenden Kosten für den Netzausbau sollen gerechter verteilt werden.
Vom Heimspeicher bis zum Großprojekt: Alle sind betroffen
Die Pläne erfassen das gesamte Spektrum der Batteriespeicher:
* Netzgekoppelte Großspeicher für den Energiemarkt
* Heimspeicher in Privathaushalten
* Gewerbliche Speichersysteme
* Sogar bidirektional ladefähige Elektroauto-Akkus
Künftig sollen die Entgelte differenziert nach Nutzungsprofil erhoben werden. Die Behörde unterscheidet drei Hauptfälle:
* Stand-Alone-Speicher, die Strom nur aus dem Netz beziehen und einspeisen.
* Co-Location-Speicher, die direkt mit einer Erzeugungsanlage (meist PV) gekoppelt sind.
* Multi-Use-Speicher, die mehrere Aufgaben wie Eigenverbrauch und Stromhandel kombinieren.
Eine Doppelbelastung – sowohl für Bezug als auch Einspeisung – soll vermieden werden. Doch wie hoch die neuen Sätze ausfallen, ist noch völlig offen.
AgNes-Fahrplan: Neue Regeln bis 2029
Die Neugestaltung ist Teil des umfassenden „AgNes“-Prozesses. Bis 2029 soll eine komplett neue Netzentgeltstruktur stehen. Parallel wirkt bereits eine weitere Änderung: Seit Januar 2024 ermöglicht § 14a EnWG den Netzbetreibern, die Leistung neuer steuerbarer Verbraucher – wie Speicher über 4,2 kW – bei Netzüberlastung zu drosseln.
Im Gegenzug profitieren Betreiber von reduzierten Netzentgelten. Während § 14a also eine Entgeltreduzierung für netzdienliches Verhalten vorsieht, zielt AgNes auf die grundsätzliche Frage: Wie müssen sich Speicher an der Netzfinanzierung beteiligen?
Branchenalarm: „Gefährdet die Wirtschaftlichkeit“
Die Ankündigungen sorgen für erhebliche Unruhe. Kritiker fürchten, der Wegfall der Befreiung gefährde die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte und bremse den dringend benötigten Zubau aus. Die rückwirkend anmutende Argumentation zum Vertrauensschutz stößt bei Investoren auf scharfe Kritik.
Verbände wie der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) warnen vor einer Ausbremsung der Energiewende. Sie fordern stattdessen eine Beschleunigung des Netzausbaus und den Abbau regulatorischer Hürden. Die Bundesnetzagentur hält dagegen: Eine faire Kostenverteilung sei für die Akzeptanz der Energiewende unerlässlich.
Die finalen Regelungen werden schrittweise bis 2029 entwickelt. Für die Speicherbranche sind die kommenden Monate entscheidend. Die finale Ausgestaltung wird bestimmen, ob sich Investitionen in Batteriespeicher in Deutschland künftig noch rechnen.
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