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Bundesregierung plant Änderungen des AktionĂ€rsrechts

23.03.2020 - 12:09:43 | ad-hoc-news.de

Aufgrund der Corona-Pandemie sollen bei DAX-Unternehmen rein virtuelle AktionÀrsversammlungen möglich werden.

Frankfurter Wertpapierbörse - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Frankfurter Wertpapierbörse - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Zum Notfallpaket der Bundesregierung zur EindĂ€mmung der ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie gehört, laut Informationen des Wirtschaftsmagazins „Capital“, auch eine Änderung des AktionĂ€rsrechts. In der Kabinettsitzung am Montag steht eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Abstimmung. Damit soll es DAX-Unternehmen gestattet werden, ihre Hauptversammlungen ohne AktionĂ€rsprĂ€senz durchzufĂŒhren. Damit ist der Weg fĂŒr eine vollstĂ€ndige Virtualisierung geebnet. Rechenschaftsberichte und AktionĂ€rsantrĂ€ge können in Zukunft ĂŒber Streaming und elektronische Abstimmungen koordiniert werden. Zur Anpassung an die Gegebenheiten der virtuellen Versammlung, werden die Ladungsfristen der AktionĂ€re verkĂŒrzt. Statt wie bisher 30 Tage Vorlauf, muss zukĂŒnftig nur noch eine Frist von 21 Tagen eingehalten werden. Die Verordnung der Bundesregierung reagiert auf das Versammlungsverbot infolge der Pandemie und stellt die in den nĂ€chsten Wochen angesetzten AktionĂ€rsversammlungen in ihrer DurchfĂŒhrung sicher. DAX-Konzerne wie Continental und Daimler hatten zuvor ihre geplanten Hauptversammlungen bis auf Weiteres ausgesetzt. Laut AktionĂ€rsrecht sind fĂŒr eine Reihe von Entscheidungen, welche die Konzernstrategie betreffen, die Zustimmung der AktionĂ€rsmehrheit erforderlich. Damit ist in der aktuellen Krisensituation eine flexible Reaktion auf die MarktverĂ€nderung nicht möglich. Um eine GefĂ€hrdung der Unternehmen durch eine mangelnde BeschlussfĂ€higkeit auszuschließen, kann nunmehr das Instrument der virtuellen Hauptversammlung eingesetzt werden. Dies betrifft zum Beispiel die Trennung von Konzernteilen oder die Festsetzung der DividendenausschĂŒttung. Mit der Aussetzung der persönlichen PrĂ€senzpflicht, verschiebt sich auch das MachtverhĂ€ltnis in den Konzernen weiter zur Seite des Managements hin. Die Bundesregierung nimmt die Lockerung des AktionĂ€rsrechts in Kauf, um die AktionsfĂ€higkeit der Unternehmen in der aktuellen Lage eines gesellschaftlichen Shut-Downs zu gewĂ€hrleisten. Statt einer persönlichen Stimmabgabe, werden nunmehr Instrumente wie eine Vollmachtserteilung, Briefwahl oder virtuelle Teilnahme eingefĂŒhrt. Auch das Auskunftsrecht wird hin zu einem digitalen Antwortrecht erweitert. Neben den Änderungen fĂŒr die DAX-Konzerne, sollen diese Regelungen auch fĂŒr Kommanditgesellschaften auf Aktion und fĂŒr EuropĂ€ische Gesellschaften (SE) eingefĂŒhrt werden. Eine Anpassung des Genossenschafts- und Vereinsrechts an die Digitalisierung ist ebenfalls geplant.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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