CBAM: Letzte Frist für Importeure vor dem Vollzug
10.02.2026 - 17:15:12Für Importeure von Stahl, Aluminium und Co. läuft die letzte Gnadenfrist: Bis zum 28. Februar können sie ihren finalen Quartalsbericht für das EU-Klimazollsystem noch korrigieren. Danach wird aus der Meldepflicht ein echter Kostenfaktor.
Die letzte Korrektur vor dem Ernstfall
Die Übergangsphase des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) endet mit dem Bericht für das vierte Quartal 2025. Die ursprüngliche Abgabefrist am 31. Januar ist zwar verstrichen, doch bis Ende dieses Monats haben Unternehmen noch die Chance, Fehler in ihren Emissionsdaten zu berichtigen. Diese letzte Korrektur ist entscheidend, denn die gesammelten Daten bilden die Grundlage für die nun beginnende Regelphase. Selbst Firmen, die ab 2026 durch neue Schwellenwerte von der Pflicht befreit sein könnten, müssen diesen letzten Bericht korrekt einreichen, wenn sie im vergangenen Quartal noch betroffen waren.
Seit Januar gilt: Bezahlen statt nur melden
Mit dem Jahreswechsel trat der CBAM in seine definitive Phase ein. Die Zeit der reinen Datenerfassung ist vorbei – nun wird es teuer. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Jährliche Erklärung statt Quartalsberichte: Künftig muss nur noch eine umfassende CBAM-Erklärung pro Jahr eingereicht werden. Die erste für das Jahr 2026 ist bis zum 30. September 2027 fällig.
- Kauf von Zertifikaten wird Pflicht: Importeure müssen nun CBAM-Zertifikate erwerben, um die eingeführten CO₂-Emissionen auszugleichen. Der Preis orientiert sich am EU-Emissionshandel.
- Neuer Status erforderlich: Um überhaupt noch CBAM-Waren einführen zu dürfen, muss jedes Unternehmen den Status eines „zugelassenen CBAM-Anmelders“ bei der nationalen Behörde beantragen. In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zuständig.
Diese Umstellung erfordert eine komplette Anpassung interner Prozesse, von der Lieferketten-Datenerfassung bis zur Finanzplanung.
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Neue Schwellen und versteckte Kostenfallen
Die EU hat mit dem „Omnibus-Paket“ zwar Entlastungen geschaffen, gleichzeitig lauern neue Kostenfallen. Die wichtigste Erleichterung: Eine De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr. Wer weniger importiert, ist von den Pflichten befreit – außer bei Strom und Wasserstoff.
Doch Vorsicht ist geboten: Die im Dezember 2025 veröffentlichten Benchmarkwerte für die Emissionsberechnung fallen niedriger aus als von vielen erwartet. Das könnte die Differenz zu den tatsächlichen Emissionen der Importware vergrößern – und damit die Anzahl der benötigten, teuren Zertifikate in die Höhe treiben. Ein kleiner Trost: Der erste Verkauf der Zertifikate wurde auf Februar 2027 verschoben, was den Unternehmen mehr Zeit für die Liquiditätsplanung gibt.
Strategischer Wendepunkt für den europäischen Handel
Der CBAM-Vollzug ist mehr als eine bürokratische Hürde. Er erzwingt eine strategische Neuausrichtung. Das Instrument gegen Carbon Leakung – die Verlagerung schmutziger Produktion ins Ausland – ist nun voll wirksam. Für Unternehmen wird die genaue Kenntnis der Emissionen in ihrer globalen Lieferkette zum Wettbewerbsvorteil.
Die To-do-Liste ist lang: Anmelderstatus sichern, robuste Datenerfassungsprozesse etablieren und die Zertifikatekosten fest in die Kalkulation für 2026 einpreisen. Informationsveranstaltungen von DEHSt und Industrie- und Handelskammern können bei der Orientierung helfen. Der Countdown für die erste jährliche Erklärung läuft bereits.
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