CSRD-Umsetzung: Deutschland im Endspurt, Österreich schon im Ziel
05.04.2026 - 07:31:26 | boerse-global.deDie Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in Mitteleuropa tritt in eine entscheidende Phase. Während Österreich sein neues Gesetz bereits in Kraft gesetzt hat, steuert Deutschland mit einer wichtigen Anhörung im Bundestag auf den finalen Gesetzesbeschluss zu. Für Tausende Firmen endet damit eine lange Phase der Rechtsunsicherheit.
Deutschland: Bundestag vor entscheidender Anhörung
Der deutsche Gesetzgeber befindet sich im Endspurt. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat die Anmeldung für eine öffentliche Expertenanhörung zum CSRD-Umsetzungsgesetz auf den 10. April terminiert. Die Anhörung selbst findet am 13. April statt. Sie ist eine der letzten Gelegenheiten für Wirtschaftsverbände, Umweltorganisationen und Juristen, Stellung zum Regierungsentwurf zu nehmen.
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Deutschland hat den ursprünglichen EU-Umsetzungszeitpunkt im Juli 2024 verpasst, was zu monatelanger Rechtsunsicherheit führte. Der aktuelle Entwurf vom März 2026 integriert nun das EU-Entlastungspaket, das sogenannte „Omnibus I-Paket“. Dieses soll Bürokratie abbauen. Die Diskussion am 13. April wird sich voraussichtlich darauf konzentrieren, ob diese Vereinfachungen die Ziele des europäischen Green Deal nicht verwässern und ob Ausnahmeregelungen für Unternehmen ausreichen.
Österreich: Neues Gesetz schon in Kraft
Während in Berlin noch debattiert wird, hat Österreich bereits Fakten geschaffen. Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) trat am 19. Februar 2026 in Kraft. Es löst das alte NaDiVeG ab und setzt die CSRD vollständig im österreichischen Handelsgesetzbuch um.
Justizministerin Anna Sporrer betonte im Parlament, dass die über 500-tägige Verspätung bei der Umsetzung hohe Strafzahlungen durch die EU riskiert habe. Das neue Gesetz geht über reine ESG-Berichtspflichten hinaus. So entfällt für viele Unternehmen die Pflicht zur physischen Unterschrift unter den Jahresabschluss. Zudem erfasst das mitbeschlossene Drittstaaten-Berichtsgesetz (DriBeG) auch Tochtergesellschaften nicht-europäischer Konzerne in Österreich.
Entlastung für Mittelstand: Höhere Schwellenwerte
Ein zentrales Element der neuen Regelungen in beiden Ländern sind deutlich angehobene Berichtsschwellen. Dank des „Omnibus I-Pakets“ ist der Kreis der direkt betroffenen Unternehmen enger gefasst. In der ersten Welle sind nun nur noch große Unternehmen mit im Schnitt mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro jährlich verpflichtet.
Experten zufolge entlastet das rund 80 Prozent der ursprünglich ins Visier genommenen Firmen. In Österreich sind so nur etwa 120 der größten Konzerne zu vollständigen Nachhaltigkeitsberichten nach ESRS-Standards verpflichtet. Der Mittelstand soll geschützt werden. Doch der Druck bleibt: Große Konzerne werden von ihren Zulieferern weiter ESG-Daten einfordern, um ihre eigenen Berichtspflichten in der Lieferkette zu erfüllen. Die neuen Gesetze schränken dies ein: Verlangt werden darf nur, was den freiwilligen Standards für KMU (VSME) entspricht.
Durchsetzung: Hohe Bußgelder und „Naming and Shaming“
Mit den neuen Pflichten kommen auch schärfere Sanktionen. In Österreich sieht das NaBeG für große und mittlere Unternehmen bei Verstößen gegen Berichts- oder Prüfpflichten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Für kleinere Firmen gelten niedrigere Obergrenzen.
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Der deutsche Entwurf plant ebenfalls eine Verschärfung des Zwangsstrafenregimes. Das Ziel ist klar: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll denselben rechtlichen Stellenwert wie der Finanzbericht erhalten. Sie wird Teil des Lageberichts und unterliegt einer verpflichtenden externen Prüfung. In beiden Ländern wird die digitale Einreichung in maschinenlesbarem Format Pflicht. Juristen sind sich einig: Die Transparenz und die Angst vor öffentlichem „Naming and Shaming“ könnten für viele Unternehmen ein stärkerer Anreiz sein als die finanziellen Strafen.
Wettbewerbsfrage: Deutscher Sonderweg oder EU-Konformität?
Das unterschiedliche Tempo bei der Umsetzung stellt insbesondere grenzüberschreitend tätige Konzerne vor Herausforderungen. Österreich bietet Klarheit, deutsche Unternehmen agieren noch im Entwurfsstadium. Wirtschaftsverbände kritisieren diesen Schwebezustand, da Investitionen in die nötige IT-Infrastruktur für ESG-Daten kaum planbar seien.
Die Integration der „Stop-the-Clock“-Richtlinie ist ein zweischneidiges Schwert. Sie verschob Berichtspflichten für bestimmte Sektoren und KMU um zwei Jahre – viele Fristen rücken auf 2027 oder 2028. Das schafft jedoch einen fragmentierten Zeitplan. Im Bundestag wird nun diskutiert, ob die 1:1-Umsetzung dieser EU-Erleichterungen ausreicht oder ob Deutschland auf zusätzliche nationale Verschärfungen („Gold-Plating“) verzichten sollte, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Ausblick: Der Countdown für die erste Berichtswelle läuft
Nach der Anhörung und einer finalen Abstimmung im Bundestag im Frühjahr verlagert sich der Fokus 2026 von der Gesetzgebung zur Anwendung. Für Unternehmen der ersten Welle sind die Berichte für das Geschäftsjahr 2025, die 2026 fällig werden, der erste Praxistest. In Österreich gelten für die ersten Berichte unter dem NaBeG Übergangsregelungen.
Die EU-Kommission will bis Sommer 2026 zudem einen überarbeiteten, stark vereinfachten ESRS-Standard vorlegen. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte könnte sich damit mehr als halbieren. Für die Tausenden Unternehmen, die 2027 und 2028 in die Pflicht genommen werden, sind die aktuellen Entwicklungen eine letzte Warnung: Ihre Nachhaltigkeitsmanagementsysteme müssen jetzt aufgebaut werden, bevor die Übergangsfristen ablaufen.
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