Sanktionen erzwingen Zwangsversteigerung von Traditionswerft
15.09.2025 - 12:21:54 | dpa.deEine Verwertung des GrundstĂŒcks von Deutschlands Ă€ltester Werft ĂŒber einen herkömmlichen Investorenprozess sei nicht machbar, teilte der Insolvenzverwalter Achim Ahrendt mit. Als Termin der Versteigerung, an der alle Kaufinteressenten teilnehmen können, sei der 13. November festgelegt worden.
Russische Sberbank hat Grundpfandrecht
Hintergrund der Versteigerung ist ein Grundpfandrecht der von Sanktionen betroffenen russischen Sberbank. Dieses hatte sich das Kreditinstitut als einer der gröĂten GlĂ€ubiger der Werft vor dem Insolvenzantrag als Sicherheit fĂŒr die ausgegebenen Darlehen geben lassen.
"Dies ist im Grunde ein völlig normales Vorgehen und hĂ€tte im Investorenprozess normalerweise auch keine HĂŒrde dargestellt", erklĂ€rte Ahrendt. Allerdings seien nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine gegen verschiedene russische Finanzinstitute Sanktionen erlassen worden, zu denen auch die Sberbank gehört.
Sanktionen verhindern Ăberweisung an russische Bank
Die Bank hĂ€tte fĂŒr die Löschung des Grundpfandrechts einen entsprechenden Anteil am Verkaufserlös erhalten mĂŒssen, wie der Insolvenzverwalter erklĂ€rte. Eine solche Transaktion lieĂen die gegen Russland ausgesprochenen Sanktionen jedoch nicht zu.
Ahrendt geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Kaufpreis in der von einem GlĂ€ubiger betriebenen Zwangsversteigerung nicht niedriger sein wird als dies bei einer freihĂ€ndigen Verwertung der Fall wĂ€re. Das rund 14 Hektar groĂe, direkt an der Elbe gelegene WerftgrundstĂŒck habe einen Verkehrswert von 25,8 Millionen Euro. Vor der Insolvenz 2021 zĂ€hlte Pella Sietas zu den Ă€ltesten Werften der Welt. Erstmals 1635 urkundlich erwĂ€hnt, war sie ĂŒber neun Generationen hinweg in Familienbesitz.
Jucho Kran nicht Teil der Versteigerung
Auf dem GrundstĂŒck befindet sich unter anderem noch der unter Denkmalschutz stehende Jucho Kran. Dieser gehöre einer Leasinggesellschaft und sei nicht Teil der Versteigerung, erklĂ€rte der Insolvenzverwalter. Wie nach dem Verkauf mit dem Kran verfahren werden soll, mĂŒsse der neue GrundeigentĂŒmer mit dem Denkmalamt und der Leasinggesellschaft klĂ€ren. Ob die derzeit auf dem WerftgelĂ€nde noch tĂ€tigen Umschlagunternehmen bleiben können, mĂŒssten diese dann ebenfalls mit dem neuen EigentĂŒmer klĂ€ren.
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