Datenschutz in Deutschland: Neue Regeln fĂŒr Kinder, KI und Konzerne
11.02.2026 - 20:31:12Die deutschen Datenschutzbehörden schärfen den Ton: Mehr Schutz für Kinder, proaktive KI-Regulierung und schärfere Kontrolle von Tech-Giganten stehen auf der Agenda. Unternehmen müssen sich auf eine neue Ära der Aufsicht einstellen.
DSK fordert schärferen Jugendschutz im Internet
Anlässlich des Safer Internet Day hat die Datenschutzkonferenz (DSK) der Bundes- und Landesbehörden klare Forderungen gestellt. Die bestehenden Systeme zur Altersverifikation und elterlichen Einwilligung seien oft mangelhaft. Diensteanbieter müssten endlich robuste technische Maßnahmen umsetzen, um die Daten von Kindern und Jugendlichen wirksam zu schützen.
Unter dem Vorsitz von Baden-Württembergs Landesdatenschützer Prof. Dr. Tobias Keber betont die DSK die konsequente Anwendung von Prinzipien wie Datensparsamkeit und Privacy by Design. Besonders bei Angeboten für junge Nutzer gelte es, die Risiken datengetriebener Geschäftsmodelle ernst zu nehmen. Die Aufsicht will hier nicht länger nur reagieren, sondern präventiv handeln.
BfDI startet „ReguLab“ als Sandbox für KI-Innovationen
Parallel dazu modernisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) seine Aufsichtspraxis. Im Januar startete das „ReguLab“ – eine regulatorische Sandbox für Unternehmen und Forscher. In diesem geschützten Raum können datenintensive Innovationen, vor allem im Bereich Künstliche Intelligenz (KI), auf ihre Konformität mit der DSGVO getestet werden.
Dieser dialogorientierte Ansatz soll Rechtsunsicherheiten abbauen und von vornherein einen konformen Technologie-Design fördern. Der BfDI verfolgt damit eine Strategie des „ermöglichenden Datenschutzes“. Das Ziel: Innovation nicht blockieren, sondern rechtssicher gestalten und so Deutschlands digitale Wettbewerbsfähigkeit stärken.
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Kartellamt wird zur Datenschutz-Superbehörde
Eine folgenreiche Entwicklung ist die wachsende Verzahnung von Datenschutz- und Wettbewerbsrecht. Ein EuGH-Urteil von 2023 bestätigte: Das Bundeskartellamt darf bei der Prüfung von Marktmacht auch DSGVO-Verstöße berücksichtigen.
Dieser Präzedenzfall war entscheidend im Verfahren gegen Meta. Der Konzern musste sich im Oktober 2024 auf eine Einigung einlassen und seine Datenpraktiken ändern. Nutzer erhalten seitdem mehr Kontrolle über die Verknüpfung ihrer Daten aus Diensten wie Facebook und Instagram. Die Botschaft ist klar: Die Kontrolle über Datenmengen begründet Marktmacht – und Datenschutzverstöße können kartellrechtliche Konsequenzen haben.
Paradigmenwechsel: Von der Strafe zur proaktiven Gestaltung
Die aktuellen Initiativen markieren einen grundlegenden Wandel. Die Ära reaktiver Bußgelder neigt sich dem Ende zu. An ihre Stelle tritt eine proaktive Gestaltungsagenda. Behörden wie der BfDI wollen Innovationen früh begleiten, während sie gleichzeitig ihre Kompetenzen gegen marktbeherrschende Digitalkonzerne bündeln.
Für Unternehmen bedeutet das: Eine isolierte DSGVO-Compliance reicht nicht mehr aus. Datenschutz muss integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie werden und wettbewerbs- sowie verbraucherschutzrechtliche Aspekte einbeziehen. Der jüngste Kommentar des BfDI zum Data-Act-Durchführungsgesetz unterstreicht diesen ganzheitlichen Ansatz.
Ausblick 2026: Dynamik bleibt hoch
Die Dynamik wird anhalten. Die DSK plant weitere Konferenzen in diesem Jahr, die neue Orientierungshilfen bringen werden. Die Umsetzung des EU Data Act formt nationale Gesetze und schafft neue Pflichten. Auch Diskussionen über eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zur Modernisierung der Aufsichtsstrukturen laufen weiter.
Unternehmen sollten ihre Datenschutz-Management-Systeme jetzt überprüfen und sich auf eine Aufsicht einstellen, die den gesamten digitalen Markt im Blick hat. Der Schutz Minderjähriger und die Regulierung von KI bleiben dabei zentrale Treiber.
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