Produktion/Absatz, Wettbewerb

EuGH schrÀnkt Datennutzung durch Facebook und Co ein

04.10.2024 - 13:57:47 | dpa.de

Der EuropÀische Gerichtshof hat die Verwendung von persönlichen Daten durch Unternehmen eingeschrÀnkt.

Es stehe dem in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgelegten Grundsatz der "Datenminimierung" entgegen, wenn sĂ€mtliche personenbezogenen Daten "zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art fĂŒr Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet werden", teilte das höchste europĂ€ische Gericht mit.

Hintergrund ist eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems. Er hatte in der Vergangenheit in seinen Auseinandersetzungen mit Facebook zwei spektakulÀre Erfolge vor dem EuropÀischen Gerichtshof (EuGH) erzielt, die den gesamten Datenaustausch zwischen den USA und der EuropÀischen Union betrafen.

Schrems rĂŒgte mit seiner Organisation noyb, dass Meta US30303M1027 sich nicht an den Grundsatz der "Datenminimierung" aus der DSGVO halte und einfach das gesamte Online-Verhalten speichere, anstatt die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschrĂ€nken.

Schrems' AnwĂ€ltin begrĂŒĂŸt Urteil

"Wir sind sehr erfreut ĂŒber das Urteil", sagte Katharina Raabe-Stuppnig, eine AnwĂ€ltin von Schrems. Meta habe im Grunde seit 20 Jahren einen riesigen Datenbestand ĂŒber die Nutzer aufgebaut, der tĂ€glich wachse. Nach diesem Urteil dĂŒrfe nur noch ein kleiner Teil des Datenpools von Meta fĂŒr Werbung verwendet werden.

"Meta nimmt den Datenschutz sehr ernst und hat mehr als fĂŒnf Milliarden Euro investiert, um den Datenschutz in das HerzstĂŒck all unserer Produkte zu integrieren. Jeder, der Facebook nutzt, hat Zugang zu einer breiten Palette von Einstellungen und Werkzeugen, die es den Nutzern ermöglichen, die Verwendung ihrer Daten zu steuern", erklĂ€rte Meta.

Bei Informationen ĂŒber sexuelle Orientierung gilt besonderer Schutz

Ein weiterer Punkt der Klage war die Verarbeitung von sensiblen Daten wie etwa der sexuellen Orientierung. FĂŒr diese Daten gilt in der DSGVO ein besonderer Schutz, sie dĂŒrfen nur in bestimmten AusnahmefĂ€llen verwendet werden. Eine solche Ausnahme besteht etwa, wenn die Information bereits zuvor öffentlich gemacht wurde. Diese Frage stellte sich im vorliegenden Fall, da Schrems auf einer Podiumsdiskussion ĂŒber seine HomosexualitĂ€t gesprochen und diese damit womöglich derart öffentlich gemacht hatte, dass eine Nutzung durch Facebook fĂŒr personalisierte Werbung gerechtfertigt sein könnte.

"Der Umstand, dass eine betroffene Person Daten zu ihrer sexuellen Orientierung offensichtlich öffentlich gemacht hat, fĂŒhrt dazu, dass diese Daten unter Einhaltung der Vorschriften der DSGVO verarbeitet werden können", so der EuGH. Es sei nicht ausgeschlossen, dass Schrems seine sexuelle Orientierung bei der Veranstaltung offensichtlich öffentlich machte. Ob diese Information datenschutzkonform genutzt wurde, mĂŒsse der österreichische Oberste Gerichtshof beurteilen.

So schÀtzen die Börsenprofis Produktion/Absatz Aktien ein!

<b>So schÀtzen die Börsenprofis Produktion/Absatz Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlĂ€ssliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
de | US30303M1027 | PRODUKTION/ABSATZ | boerse | 65875851 |