EQS-News: Deutsche StaatsanwÀlte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow ein - RechtsanwÀlte Steinhöfel (deutsch)
30.12.2025 - 18:45:31Deutsche StaatsanwÀlte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow ein - RechtsanwÀlte Steinhöfel
EQS-News: Steinhöfel Legal Office / Schlagwort(e): Rechtssache Deutsche StaatsanwĂ€lte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow ein - RechtsanwĂ€lte Steinhöfel 30.12.2025 / 18:45 CET/CEST FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- BERLIN, 30. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Die Staatsanwaltschaft MĂŒnchen II hat das Ermittlungsverfahren gegen den MilliardĂ€r Alischer Usmanow wegen Verdachts zweier VerstöĂe gegen das AuĂenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der Sanktionsliste der Verordnung (EU) 269/2014 eingestellt. Das Verfahren wurden formal beendet, nachdem Herr Usmanow der Einstellung zugestimmt und 10 Mio. EUR gezahlt hatte. Der Betrag wird zwischen der Staatskasse und einer Reihe von WohltĂ€tigkeitsorganisationen geteilt. Die deutschen Behörden hatten Herr Usmanow verdĂ€chtigt, ĂŒber auslĂ€ndische Gesellschaften rund 1,5 Mio. EUR fĂŒr Sicherheitsdienstleistungen fĂŒr zwei Immobilien in Rottach-Egern bezahlt und bestimmte WertgegenstĂ€nde in Deutschland nicht innerhalb der fĂŒr sanktionierte Personen vorgesehenen Frist gemeldet zu haben. Seine Verteidigung wies sowohl die tatsĂ€chlichen VorwĂŒrfe als auch die rechtliche Auslegung der Sanktionsregeln durch die Behörden zurĂŒck. Herr Usmanow kann wegen dieser VorwĂŒrfe nicht mehr verfolgt werden. Die Wiederaufnahme der Ermittlungen aufgrund desselben Tatverdachts ist ausgeschlossen, die Unschuldsvermutung bleibt bestehen, die Zahlung ist weder GeldbuĂe noch Strafe. Das Verfahren wurde aus GrĂŒnden der Prozessökonomie eingestellt. Die Strafverteidiger von Herrn Usmanow, Wannemacher & Partner, erklĂ€rten: "Um Verfahrenskosten und seine persönliche Zeit und seine Gesundheit zu schonen, stimmte unser Mandant der Einstellung entsprechend der im deutschen Recht vorgesehenen Praxis zu." Rechtsexperten haben wiederholt verfassungsrechtliche Zweifel an der Meldepflicht fĂŒr VermögensgegenstĂ€nde geltend gemacht. Mit dem Zwang zur Selbstanzeige werde ein rechtsstaatlicher Grundsatz verletzt, denn niemand muss an seiner eigenen strafrechtlichen ĂberfĂŒhrung mitwirken. Die Grundlage der Strafverfolgung von Herrn Usmanow beruhte daher von Anfang an auf einer verfassungswidrigen Norm. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bereits ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Herrn Usmanow wegen des Verdachts der GeldwĂ€sche eingestellt. Auch dieses wurde ohne Anklageerhebung im November 2024 beendet, ohne dass eine Strafe verhĂ€ngt wurde oder eine Wiederaufnahme möglich wĂ€re. Auch insoweit besteht die Unschuldsvermutung fort. Im Jahr 2022 fĂŒhrten deutsche Behörden mehrere Durchsuchungen gegen Herrn Usmanow durch, die das Landgericht Frankfurt am Main spĂ€ter als rechtswidrig einstufte. Zwischen 2023 und 2025 mussten Dutzende europĂ€ischer Medien ihre Berichte ĂŒber Herrn Usmanow, die falsche Tatsachenbehauptungen enthielten, korrigieren. Dies fĂŒhrte zur Korrektur von mehr als 1250 Veröffentlichungen. Seine PresserechtsanwĂ€lte erwirkten 16 gerichtliche Verbote und 102 UnterlassungserklĂ€rungen (darunter der NDR, Radio Bremen, das ZDF u.a.). Richtungweisend war ein Urteil des Landgerichts Hamburg, demzufolge das Wirtschaftsmagazin "Forbes" nicht mehr behaupten darf, dass Herr Usmanow als "Strohmann fĂŒr Putin aufgetreten sei und dessen geschĂ€ftliche Probleme gelöst habe". Der ARD wurde untersagt, die Behauptung zu verbreiten, Herr Usmanow sei in einen Bestechungsskandal im Fechtsport verwickelt gewesen. Zudem gewann der GeschĂ€ftsmann Verfahren gegen groĂe Sender und Zeitungen wie RTL und den Tagesspiegel. Anfang 2025 löschten oder Ă€nderten Medien wie MĂŒnchner Merkur oder die Neue OsnabrĂŒcker Zeitung mehr als 50 Artikel, die zuvor in EU-Sanktionsdossiers zitiert worden waren. Eine wesentliche Entwicklung erfolgte im Februar 2025, als die Nachrichtenagentur dpa und das Bundeskriminalamt (BKA) auf Abmahnung Angaben zum angeblichen Eigentum an der Yacht Dilbar zurĂŒcknahmen. Dies veranlasste die Tagesschau, die SĂŒddeutsche Zeitung, die Frankurter Allgemeine Zeitung und zahlreiche weitere Medien, ihre unrichtigen Berichte ebenfalls von ihren Websites zu entfernen. Cision View original content: https://www.prnewswire.com/news-releases/deutsche-staatsanwalte-stellen-erneut-ein-verfahren-gegen-alischer-usmanow-ein---rechtsanwalte-steinhofel-302650821.html --------------------------------------------------------------------------- 30.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. 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