Breitbandausbau: EU genehmigt weitere 26 Milliarden Euro
23.07.2024 - 16:04:04Die EU-Kommission genehmigte einen entsprechenden Antrag der Bundesrepublik. Eigentlich sollte die Förderung Ende nÀchsten Jahres auslaufen, wurde aber nun um weitere drei Jahre verlÀngert, wie die EU-Behörde mitteilte.
Die Förderung zielt darauf ab, jedem Haushalt und Unternehmen sowie jeder öffentlichen Einrichtung in Deutschland bis 2030 Zugang zu einem schnellen Gigabit-Netz zu verschaffen.
Im europÀischen Vergleich hinkt Deutschland beim Ausbau vom schnellen Netz noch hinterher, gerade in lÀndlichen Regionen: Laut einem Bericht der EU-Kommission waren im Jahr 2023 rund 75 Prozent der Haushalte in Deutschland an Netze mit hoher Leistung angeschlossen, was unter dem EU-Durchschnitt von 78,8 Prozent lag.
Bessere Infrastruktur und AusrĂŒstung
Mit dem Geld können Kommunen beispielsweise in unterversorgten Regionen einen Betreiber beauftragen, der das Netz in der Region aufbaut und betreibt. Insbesondere die Infrastruktur wie etwa Rohre, Kabelverteiler oder Glasfaserleitungen sowie die AusrĂŒstung fĂŒr die Gigabit-Netze sollen laut Kommission gefördert werden.
Die EuropÀische Kommission hatte bereits im November 2020 deutsche Beihilfe-PlÀne von bis zu zwölf Milliarden Euro gebilligt. Diese von der Kommission genehmigte Förderung zum Breitbandausbau in Deutschland belÀuft sich nun auf insgesamt 38 Milliarden Euro. Die Förderung wird zur HÀlfte vom Bund und zur HÀlfte von den LÀndern und Kommunen getragen.
Eigentlich gelten in der EU strenge Regeln, wenn der Staat Geld in Unternehmen pumpen will. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Mitgliedsstaaten das machen, um die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige zu fördern. Die EU-Kommission prĂŒft etwa, ob die staatliche Förderung ĂŒberhaupt erforderlich und angemessen ist. GeprĂŒft wird auch, ob durch die Förderung eine Wettbewerbsverzerrung entsteht.
FörderantrĂ€ge können unter anderem von Kommunen, Landkreisen, kommunalen ZweckverbĂ€nden sowie Unternehmen in ausschlieĂlich öffentlicher TrĂ€gerschaft und Stadtstaaten gestellt werden.

