Agrarbranche, Mindestlohn-Abschlag

Agrarbranche fordert Mindestlohn-Abschlag fĂŒr SaisonkrĂ€fte

17.03.2026 - 15:16:25 | dpa.de

Die Agrarbranche macht Druck fĂŒr Sonderregelungen beim Mindestlohn fĂŒr SaisonkrĂ€fte im Obst- und GemĂŒseanbau.

BauernprĂ€sident Joachim Rukwied forderte fĂŒr die Zukunft einen grundsĂ€tzlichen Abschlag von 20 Prozent. Das bedeute weiterhin deutlich höhere Lohnkosten als in wichtigen WettbewerbslĂ€ndern wie Spanien, Griechenland oder Polen. Der Abschlag mĂŒsse aber kommen, damit der Anbau in Deutschland ĂŒberhaupt eine Zukunft habe und man den Selbstversorgungsgrad bei Obst und GemĂŒse halten könne.

Der Bauernverband und sieben weitere Landwirtschaftsorganisationen stellten ein in ihrem Auftrag erarbeitetes Gutachten vor, wonach ein Abschlag rechtlich zulĂ€ssig wĂ€re. Dies wĂŒrde nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen, erlĂ€uterte der Gutachter, der TĂŒbinger Arbeitsrechtler Christian Picker. Eine Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, da sie der Sicherung von BeschĂ€ftigung und Selbstversorgung diene und betroffenen ArbeitskrĂ€ften weiter ein angemessener Mindestschutz verbleibe.

Laut Ministerium sind Ausnahmen nicht zulÀssig

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hatte sich zunĂ€chst aufgeschlossen fĂŒr Rufe nach Ausnahmen gezeigt. Eine im Ministerium vorgenommene Bewertung ergab dann aber, dass dies rechtlich nicht möglich sei, wie sich auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergebe. Der Mindestlohn sei als absolute Untergrenze gesetzlich verankert - dies gelte auch fĂŒr kurzfristig BeschĂ€ftigte und SaisonkrĂ€fte. Die CDU sprach sich bei ihrem Bundesparteitag im Februar gleichwohl fĂŒr Abweichungen vom Mindestlohn fĂŒr SaisonkrĂ€fte aus.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt einen "Mindestlohn zweiter Klasse" kategorisch ab, wie Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte. Die flĂ€chendeckende Lohnuntergrenze mĂŒsse ausnahmslos fĂŒr alle BeschĂ€ftigten gelten. "Der Mindestlohn sorgt dafĂŒr, dass Lohn-Dumping nicht lĂ€nger zum GeschĂ€ftsmodell taugt und trĂ€gt so zu fairen, funktionierenden Wettbewerbsbedingungen bei. Dabei muss es bleiben", sagte Körzell.

Der gesetzliche Mindestlohn war zu Jahresbeginn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben worden und steigt bis 2027 auf 14,60 Euro.

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