Digitale Gesundheits-Apps: Zwei Geschwindigkeiten im März 2026
22.03.2026 - 04:09:26 | boerse-global.deDie elektronische Rezeptpflicht fĂĽr Gesundheits-Apps wird ausgesetzt. Gleichzeitig fehlen trotz gesetzlichem Anspruch weiterhin alle zugelassenen Pflege-Apps. Der digitale Gesundheitsmarkt steckt in einer ZwickmĂĽhle.
eRezept-Pflicht fĂĽr Medizin-Apps gestoppt
Ärzte können Apps auf Rezept vorerst weiter auf Papier verschreiben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) setzte die geplante Pflicht zur elektronischen Verordnung (eVerordnung) aus. Grund sind ernüchternde Erfahrungen aus einer Pilotphase in Hamburg. Dort lösten Patienten die digitalen Rezepte zu selten ein.
Praxen haben nun die Wahl: Sie nutzen entweder das traditionelle rosa Formular (Muster 16) oder ein zertifiziertes digitales Modul. Patienten mit der eRezept-App können digitale Verordnungen selbst einlösen. Allen anderen muss die Praxis einen Papierausdruck aushändigen.
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Gedächtnis-Apps boomen – aber nur auf Rezept
Im Bereich des kognitiven Trainings wächst das Angebot zertifizierter Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Diese „Apps auf Rezept“ durchlaufen einen strengen Prüfprozess beim Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM). Erst kürzlich kam die Anwendung „memodio“ für leichte kognitive Beeinträchtigungen hinzu.
Sie bietet ein leitlinienkonformes Programm mit Gehirntraining, Bewegungsübungen und Ernährungstipps. Aktuelle Studien belegen, dass spezifisches Training das Demenzrisiko senken kann. Für Ärzte ist die Verschreibung attraktiv, da sie extrabudgetär vergütet wird.
Pflege-Apps: Gesetzlicher Anspruch, leeres Verzeichnis
Ganz anders sieht es bei Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) aus. Seit Jahresbeginn haben PflegebedĂĽrftige einen Anspruch auf bis zu 70 Euro monatlich fĂĽr solche Apps. Doch das offizielle Verzeichnis des BfArM ist leer. Keine einzige App hat die hohen bĂĽrokratischen HĂĽrden bisher genommen.
Verbraucherschützer kritisieren diesen Stillstand. Betroffene mit Pflegegrad stellen Anträge, die die Kassen zwangsläufig ablehnen müssen. Die dringend benötigten digitalen Hilfen – etwa für Sturzprophylaxe oder Pflegetagebücher – bleiben unerreichbar.
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Warum hakt es so gewaltig?
Die Situation zeigt die Kluft zwischen politischem Willen und regulatorischer Umsetzung. Während der demografische Bedarf an digitaler Unterstützung wächst, blockieren komplexe Prüfverfahren den Marktzugang. Experten kritisieren das strukturelle Versagen.
Die Unterscheidung zwischen DiGA und DiPA ist für Laien oft schwer verständlich: DiGAs sind medizinisch, werden vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt. DiPAs sind pflegerisch, zielen auf Alltagshilfen und laufen über die Pflegekasse.
Was kommt jetzt?
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Änderungsverordnung erarbeitet, die im Juli in Kraft treten soll. Sie soll die Datenerfassung verbessern und den Markt transparenter machen. Pflegeverbände fordern zudem vereinfachte Zulassungsverfahren oder Fast-Track-Modelle.
Branchenbeobachter erwarten die ersten DiPA-Listungen in den kommenden Monaten. Dann rechnen die Kassen mit einer Antragsflut. Bis dahin bleibt pflegenden Angehörigen nur der Griff zu kostenpflichtigen Allgemein-Apps – oder der Weg zum Arzt für eine verschreibungsfähige Gedäch-Anzeige.
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