VERMISCHTESROUNDUP, Kommission

VERMISCHTES/ ROUNDUP: Kommission empfiehlt Rundfunkbeitrag von 18,64 Euro ab 2027

20.02.2026 - 14:19:38 | dpa.de

Eine unabhÀngige Expertenkommission empfiehlt ab 2027 einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,64 Euro.

Das geht aus einem Bericht hervor, den die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an die BundeslĂ€nder ĂŒbergeben hat.

Kursanpassung in laufender Beitragsperiode

Derzeit liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro im Monat pro Haushalt. Im 24. Bericht vom Februar 2024 hatte die KEF eine Anhebung auf 18,94 Euro ab 2025 empfohlen. Weil nicht alle 16 LÀnder zustimmten, blieb es bei der bisherigen Höhe.

Nun senkt die KEF ihre frĂŒhere Empfehlung um 30 Cent und schlĂ€gt 18,64 Euro vor. Dass die Kommission ihre Empfehlung in einer laufenden Beitragsperiode nach unten anpasst, ist ungewöhnlich. Zwischenberichte fĂŒhren in der Regel nicht zu einer verĂ€nderten Beitragshöhe. Die aktuelle Lage gilt jedoch als Sonderfall.

Sollten die LĂ€nder der neuen Empfehlung folgen, bliebe der Beitrag dieses Jahr noch bei 18,36 Euro und wĂŒrde ab 2027 um 28 Cent steigen. Sie haben bis Ende 2026 Zeit, dies in einem Staatsvertrag festzuschreiben. Nach Berechnung der KEF wĂ€ren die Sender damit fĂŒr die Beitragsperiode 2025 bis 2028 ausreichend finanziert.

Verfahren in Karlsruhe

Gegen die ausgebliebene Erhöhung auf 18,94 Euro hatten ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird in diesem Jahr gerechnet. Dass Karlsruhe noch von der frĂŒheren Empfehlung von 18,94 Euro ausgeht, gilt als wenig wahrscheinlich. Mit der neuen Empfehlung von 18,64 Euro liegt nun eine aktualisierte Berechnungsgrundlage vor - fĂŒr die Politik ebenso wie fĂŒr das Gericht.

Mehr Einnahmen, geringere Ausgaben

Die geringere Empfehlung hat vor allem einen einfachen Grund: Es ist mehr Geld reingekommen als erwartet. Nach Angaben der KEF hat sich die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen fĂŒr die Sender gĂŒnstiger entwickelt als prognostiziert. Schon kleine Abweichungen machen viel aus. Wenn es ein Prozent mehr oder weniger Haushalte gibt als angenommen, verĂ€ndert das den Monatsbeitrag rechnerisch laut KEF um rund 20 Cent.

Am eigentlichen Finanzbedarf hat sich dagegen kaum etwas geĂ€ndert. FĂŒr die Jahre 2025 bis 2028 erkennt die KEF einen Gesamtaufwand von 42 Milliarden Euro an. Das entspricht einem jĂ€hrlichen Zuwachs von 2,2 Prozent gegenĂŒber der vorherigen Periode.

Dass die Empfehlung jetzt neu berechnet wird, hĂ€ngt auch mit der politischen Blockade zusammen. Die ursprĂŒnglich vorgeschlagene Erhöhung auf 18,94 Euro wurde nicht umgesetzt. WĂ€re sie in Kraft getreten, hĂ€tten die Mehreinnahmen in eine RĂŒcklage fließen können, die in der nĂ€chsten Periode dĂ€mpfend auf den Beitrag gewirkt hĂ€tte. Dieses Instrument steht nun nicht zur VerfĂŒgung.

Seit 1. Dezember ist ein Reformstaatsvertrag in Kraft, mit dem die LĂ€nder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu ordnen und langfristig effizienter machen wollen. Auf die nun vorgelegte Berechnung hat das nach EinschĂ€tzung der KEF jedoch praktisch keinen Einfluss. Einsparungen aus den Reformen wĂŒrden sich frĂŒhestens ab 2029 bemerkbar machen.

Die ZustĂ€ndigkeit der KEF ist gesetzlich geregelt. Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an. Die Kommission prĂŒft, ob alles wirtschaftlich und angemessen ist, und gibt eine Empfehlung ab. Die BundeslĂ€nder mĂŒssen sich dem Verfahren zufolge eng an der Empfehlung orientieren. Damit sich die Höhe des Rundfunkbeitrags verĂ€ndert, mĂŒssen neben den MinisterprĂ€sidenten auch alle LĂ€nderparlamente zustimmen. Dieses Verfahren soll die staatsferne Finanzierung sichern und damit die verfassungsrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit absichern.

Grundprinzip der Finanzierung

Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die LÀnder definieren per Staatsvertrag den Auftrag der Sender. Zum Beispiel geht es um Strukturen und die Senderanzahl. Um das konkrete Programm, also was die Sender produzieren, geht es bei dem Auftrag nicht.

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