EU-Entwaldungsverordnung, Aufschub

EU-Entwaldungsverordnung: Unternehmen nutzen Aufschub für Reformdruck

11.02.2026 - 23:41:12

Die EU hat die Fristen für ihre Entwaldungsverordnung verlängert, doch Wirtschaftsverbände fordern weitere Vereinfachungen bei der komplexen Umsetzung. Der Konflikt zwischen Umweltschutz und Praxistauglichkeit bleibt.

Die EU hat die Fristen für ihre umstrittene Entwaldungsverordnung verschoben – doch der Streit um die praktische Umsetzung geht in eine neue Runde. Wirtschaftsverbände nutzen die gewonnene Zeit, um in Brüssel massiv für weitere Vereinfachungen zu lobbyieren.

Fristverschiebung bringt erste Erleichterungen

Ab dem 30. Dezember 2026 müssen sich mittlere und große Unternehmen an die strengen Regeln der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) halten. Für Kleinstunternehmen gilt sogar eine Schonfrist bis Mitte 2027. Diese Verschiebung war eine direkte Reaktion auf massive Kritik aus der Wirtschaft. Die technische Umsetzung, vor allem das noch nicht voll funktionsfähige EU-Informationssystem, bereitete zu große Probleme.

Mit der Fristverlängerung kamen erste Erleichterungen. Künftig liegt die Hauptlast der umfassenden Sorgfaltserklärung beim Erstinverkehrbringer in der EU. Händler und nachgelagerte Unternehmen in der Lieferkette müssen nur noch die Referenznummer dieser Erklärung weitergeben. Bücher und Zeitungen sind komplett von der Verordnung ausgenommen.

Wirtschaft fordert radikale Vereinfachungen

Doch die grundlegenden Hürden bleiben. Bis Ende April 2026 muss die EU-Kommission einen Bericht vorlegen, wie die Verordnung noch praxistauglicher werden kann. Bis Ende Januar lagen die Vorschläge der Verbände in Brüssel auf dem Tisch.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und andere Verbände drängen auf grundlegende Änderungen. Der größte Kritikpunkt: Die Pflicht zur Erhebung exakter Geolokalisierungsdaten für jedes einzelne Anbaugebiet. Bei komplexen Lieferketten mit Tausenden Kleinbauern sei das schlicht unmöglich.

Die Wirtschaft fordert pragmatischere Lösungen. Dazu zählen Risikobewertungen auf Länderebene oder Ausnahmeregeln für Produkte mit Kleinstmengen an betroffenen Rohstoffen. Auch die unklaren Vorgaben für Nachfolgemaßnahmen bei Verdachtsfällen müssten präzisiert werden, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.

Diese Kernpflichten bleiben bestehen

Trotz aller Diskussionen ändert sich am Herzstück der Verordnung nichts. Unternehmen müssen ein dreistufiges Sorgfaltspflichtsystem etablieren. Es gilt für sieben Rohstoffe – Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz – und Hunderte von Folgeprodukten wie Leder, Schokolade oder Möbel.

Der Prozess bleibt anspruchsvoll: Zuerst müssen detaillierte Informationen, einschließlich Geodaten, beschafft werden. Anschließend ist eine Risikobewertung durchzuführen. Stellt diese ein mehr als vernachlässigbares Risiko für Entwaldung fest, müssen Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden. Die Vorbereitung erfordert massive Investitionen in Lieferkettentransparenz und Datenmanagement.

Green Deal im Praxistest

Die EUDR ist ein Kernstück des European Green Deal. Sie soll den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung, die für zehn Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, drastisch reduzieren.

Doch die hitzige Debatte zeigt das klassische Dilemma: Ambitionierte Umweltpolitik prallt auf die komplexe Realität globaler Warenströme. Umweltverbände warnen vor jeder Aufweichung, die den Waldschutz gefährdet. Die Wirtschaft kontert, dass eine zu bürokratische Regelung ihr Ziel verfehlt und vor allem den Mittelstand überfordert. Die Fristverschiebung löst diesen Konflikt nicht – sie verschafft nur eine Atempause.

Countdown für die nächste Entscheidung läuft

Alle Blicke richten sich nun auf Brüssel. Der Bericht der EU-Kommission im April wird zeigen, wie weit sie den Forderungen der Wirtschaft entgegenkommt. Für Unternehmen ist die gewonnene Zeit keine Pause, sondern ein dringender Handlungsaufruf.

Compliance-Verantwortliche sollten die Monate bis Ende 2026 nutzen, um Lieferketten zu analysieren, den Dialog mit Partnern zu intensivieren und interne Prozesse aufzubauen. Denn eines ist sicher: Die Verordnung kommt. Und nur wer gut vorbereitet ist, wird die Hürden meistern können.

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