EU-KI-Verordnung, Fristen

EU-KI-Verordnung: Fristen verlÀngert, Deepfakes verboten

21.03.2026 - 00:00:36 | boerse-global.de

Die EU verschiebt die Fristen fĂŒr die Zertifizierung von Hochrisiko-KI auf Ende 2027 und 2028, verschĂ€rft aber gleichzeitig das Verbot von KI-generierter Pornografie.

EU-KI-Verordnung: Fristen verlĂ€ngert, Deepfakes verboten - Foto: ĂŒber boerse-global.de
EU-KI-Verordnung: Fristen verlĂ€ngert, Deepfakes verboten - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Die EU verschafft Unternehmen mehr Zeit fĂŒr die Umsetzung der strengen KI-Verordnung. Gleichzeitig verschĂ€rft sie das Verbot von kĂŒnstlich erzeugter Pornografie. Das EuropĂ€ische Parlament hat seine Verhandlungsposition fĂŒr das sogenannte Digital Omnibus-Paket festgelegt. Diese Entscheidung folgt auf einen Ă€hnlichen Beschluss des EU-Ministerrats und markiert eine entscheidende Weichenstellung fĂŒr die Anwendung des KI-Gesetzes (AI Act). Der wichtigste Punkt fĂŒr die globale Wirtschaft: Die Fristen fĂŒr die Zertifizierung hochriskanter KI-Systeme werden auf Ende 2027 und 2028 verschoben.

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Neue ZeitplĂ€ne fĂŒr Hochrisiko-KI

Der Kern der neuen Verhandlungsposition ist die Verschiebung der Fristen. UrsprĂŒnglich sollten die Vorschriften fĂŒr Hochrisiko-KI ab dem 2. August 2026 vollstĂ€ndig gelten. Doch die Erstellung einheitlicher technischer Standards und der Aufbau von PrĂŒfkapazitĂ€ten in den Mitgliedstaaten verzögern sich.

Um Unternehmen nicht fĂŒr die Nichteinhaltung noch nicht existierender Regeln zu bestrafen, haben sich die Institutionen auf feste Stichtage geeinigt:
* FĂŒr eigenstĂ€ndige Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) gilt nun der 2. Dezember 2027.
* FĂŒr KI als Sicherheitskomponente in regulierten Produkten (Anhang I) ist der 2. August 2028 der neue Termin.

Diese klaren Daten sollen Planungssicherheit ersetzen und sorgen fĂŒr eine gestaffelte EinfĂŒhrung.

Scharfe Verbote und Regeln fĂŒr Bias-Erkennung

Neben den Fristen verschĂ€rft das Paket die Verbotsliste. Als Reaktion auf die Verbreitung KI-generierter intimer Bilder ohne Einwilligung – ein Thema, das zu Untersuchungen der EU-Kommission gegen große Tech-Plattformen fĂŒhrte – wird ein explizites Verbot eingefĂŒhrt. KI-Systeme, die nicht einvernehmliche intime Inhalte oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern erzeugen können, erhalten ein striktes Marktverbot in der EU.

Parallel klĂ€rt der ĂŒberarbeitete Text, unter welchen Bedingungen Unternehmen sensible personenbezogene Daten nutzen dĂŒrfen, um algorithmische Verzerrungen (Bias) in Hochrisiko-Systemen aufzuspĂŒren und zu korrigieren. Diese Nutzung ist auf das absolut Notwendige beschrĂ€nkt. Firmen mĂŒssen nachweisen, dass das Ziel nicht mit weniger sensiblen Daten erreicht werden kann, und strenge technische Schutzmaßnahmen umsetzen – inklusive der Löschung der sensiblen Daten nach Abschluss des Prozesses.

Entlastung fĂŒr Unternehmen und Förderung von Innovation

Das Digital Omnibus-Paket zielt darauf ab, digitale Vorschriften zu vereinfachen, ohne Grundrechte zu schwĂ€chen. Die jĂŒngsten BeschlĂŒsse setzen diesen Kurs fort. So werden Erleichterungen, die bisher nur fĂŒr KMU galten, nun auch auf kleine Mittelstandsunternehmen (Small Mid-Caps) ausgeweitet. Das hilft wachsenden Tech- und Life-Science-Firmen bei der EinfĂŒhrung aufwĂ€ndiger KI-Governance-Strukturen.

Zudem wird die Frist fĂŒr die Einrichtung nationaler KI-Regulierungs-Sandboxes – geschĂŒtzte Testumgebungen fĂŒr Innovationen – auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Dies gibt Unternehmen mehr Raum, Hochrisiko-KI-Modelle unter Aufsicht zu erproben, bevor sie auf den Markt gebracht werden.

Analyse: Die Verzögerung ist keine Pause

Trotz der verlĂ€ngerten Fristen warnen Experten davor, von einem Stillstand auszugehen. Das KI-Gesetz ist seit August 2024 in Kraft. Bestimmte Grundpflichten, wie Schulungen fĂŒr Mitarbeiter oder Verbote fĂŒr inakzeptable Risiko-KI, gelten bereits.

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Die Vorbereitung auf die Hochrisiko-Anforderungen bleibt eine Mammutaufgabe. Sie umfasst den Aufbau umfassender QualitÀtsmanagementsysteme, detaillierte technische Dokumentation und klare menschliche Aufsichtsprotokolle. Allein die Bestandsaufnahme, welche internen Systeme als Hochrisiko-KI eingestuft werden, kann in Konzernen mehrere Quartale dauern.

Die finanziellen Risiken sind immens: Bei VerstĂ¶ĂŸen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Juristen raten Unternehmen daher, die gewonnene Zeit von 16 bis 24 Monaten als entscheidendes Zeitfenster fĂŒr die interne Vorbereitung zu nutzen. Die Pflicht, KI-Systeme in der EU-Datenbank zu registrieren – auch wenn man sie fĂŒr nicht hochriskant hĂ€lt – unterstreicht die Notwendigkeit proaktiven Handelns.

Ausblick: Trilog und finale Verabschiedung

Der nÀchste Schritt ist die Abstimmung im Plenum des EuropÀischen Parlaments am 26. MÀrz 2026. Bei Zustimmung beginnen umgehend die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Dort sollen letzte Differenzen, etwa zum genauen Umfang der Deepfake-Verbote oder den Befugnissen der neuen EU-KI-Behörde, ausgerÀumt werden.

Mit einer finalen Verabschiedung des Pakets wird bis Mitte des Jahres gerechnet. Bis dahin sollten sich Technologieanbieter und Anwender auf die neuen Stichtage Ende 2027 und 2028 als verbindliche Planungsgrundlage einstellen.

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