Fast jeder fünfte Arbeitnehmer verdient unter 15 Euro
14.03.2026 - 00:00:26 | boerse-global.deTrotz der jüngsten Erhöhung auf 13,90 Euro bleibt der Niedriglohnsektor in Deutschland riesig. Neue Regierungsdaten zeigen: 7,7 Millionen Beschäftigte liegen unter der 15-Euro-Marke. Die Debatte um eine angemessene Lohnuntergrenze ist damit neu entfacht.
Jeder Fünfte im Niedriglohnsektor
Die Zahlen sind eindeutig und sorgen für politischen Zündstoff. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken vom 11. März 2026 verdienten im vergangenen Jahr 7,7 Millionen Arbeitnehmer weniger als 15 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht einem Anteil von 19,3 Prozent aller Beschäftigten. Besonders betroffen sind Branchen wie Gastgewerbe, Einzelhandel und wirtschaftsnahe Dienstleistungen.
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Die Linke und Gewerkschaften sehen sich durch die Daten bestätigt. Sie fordern einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 15 Euro, um einen existenzsichernden Lohn zu gewährleisten und EU-Vorgaben zu erfüllen. Die aktuelle Grenze von 13,90 Euro, die seit Januar 2026 gilt, halten sie für unzureichend.
Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen dynamisch
Die Grundlage der aktuellen Diskussion ist die jüngste Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Auf Empfehlung der Mindestlohnkommission stieg er zum 1. Januar 2026 von 12,82 auf 13,90 Euro. Für Januar 2027 ist bereits der nächste Schritt auf 14,60 Euro festgelegt.
Diese Erhöhung zog automatisch eine Anpassung der Minijob-Grenze nach sich. Sie stieg dynamisch gekoppelt von 556 auf 603 Euro im Monat. Ein Minijobber kann damit bei Mindestlohn bis zu 43,3 Stunden monatlich arbeiten, ohne den steuer- und abgabefreien Status zu verlieren. Die Jahresobergrenze liegt nun bei 7.236 Euro.
Strikte Regeln und Ausnahmen
Für Arbeitgeber bedeuten die neuen Regeln mehr Aufwand. Sie sind verpflichtet, die Arbeitszeiten von Minijobbern und Geringverdienern genau zu dokumentieren, um die Einhaltung des Mindestlohns nachweisen zu können. Verstöße können teuer werden.
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Es gibt jedoch auch Spielräume: In maximal zwei Monaten innerhalb eines Jahres darf die 603-Euro-Grenze überschritten werden – etwa für unvorhergesehene Vertretungen. In diesen Ausnahmemonaten sind bis zu 1.206 Euro möglich. Das absolute Jahreshöchstverdienst unter diesen Sonderregeln liegt 2026 bei 8.442 Euro.
Nicht alle Beschäftigten profitieren vom Mindestlohn. Ausnahmen gelten unter anderem für Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung, bestimmte Praktikanten und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten. Auszubildende erhalten eine gesonderte Mindestausbildungsvergütung, die 2026 im ersten Lehrjahr auf 724 Euro stieg.
Was kommt als Nächstes?
Die politische Debatte ist noch lange nicht beendet. Gewerkschaften werden die neuen Niedriglohnzahlen nutzen, um ihre Forderung nach einer 15-Euro-Untergrenze weiter zu untermauern.
Gleichzeitig stehen weitere regulatorische Änderungen an. Ab Juli 2026 können Minijobber, die sich bisher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, diesen Schritt rückgängig machen. Zudem könnte das geplante Bundestariftreuegesetz den Niedriglohnsektor beeinflussen, indem es öffentliche Aufträge an Tariflöhne bindet.
Die Frage bleibt: Reichen schrittweise Erhöhungen aus, um Millionen Arbeitnehmer aus dem Niedriglohnbereich zu holen? Die aktuellen Statistiken legen nahe, dass der Weg dorthin noch lang ist.
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