FĂŒnf Jahre Schweinepest in Deutschland - Wie ist die Lage?
10.09.2025 - 09:20:02Am 10. September 2020 wurde das Virus bei einem toten Wildschwein in Schenkendöbern im Landkreis Spree-NeiĂe nahe der deutsch-polnischen Grenze nachgewiesen. Seither sind Tausende weitere Tiere an der Seuche verendet. Viele Betriebe belastet die ASP schwer - obwohl bisher nur wenige Schweine in Haltung betroffen waren. Wie es um den Kampf gegen die Tierseuche steht.
Wie hat sich die ASP seit dem ersten Fall verbreitet?
Noch im ersten Jahr des Ausbruchs wurden in Deutschland mehr als 400 weitere FÀlle bestÀtigt. Im Jahr 2021 waren es bereits mehr als 2.700, darunter auch die ersten wenigen Befunde bei Haltungsschweinen, wie aus Daten des Friedrich-Loeffler-Instituts hervorgeht. Die FÀlle konzentrierten sich in dieser Zeit vor allem auf Ostdeutschland, insbesondere auf Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Im Verlauf des Jahres 2023 nahm das Infektionsgeschehen deutlich ab. Seit dem Sommer 2024 zieht es allerdings wieder an. Die meisten Feststellungen traten dabei in Hessen auf. Mitte Juni 2025 wurden auch in Nordrhein-Westfalen die ersten FÀlle nachgewiesen. "Das noch relativ frische ASP-Geschehen in Nordrhein-Westfalen ist in einem waldreichen Gebiet mit hoher Wildschweindichte aufgetreten", teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Anfrage mit. "Daher ist auch in den nÀchsten Wochen mit zahlreichen ASP-FÀllen zu rechnen."
"Insbesondere in Ostdeutschland zeigen die MaĂnahmen bereits Wirkung: Restriktionszonen konnten verkleinert werden. Seit Jahresbeginn wurden dort nur noch 18 FĂ€lle bei Wildschweinen gemeldet, kein einziger bei Hausschweinen", teilte der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. "In Hessen und Nordrhein-Westfalen konzentrieren sich die Nachweise stark um den Ursprung und liegen somit alle innerhalb der eingerichteten Restriktionsgebiete."
Die ASP ist fĂŒr Schweine höchst ansteckend. Die Krankheit fĂŒhrt bei ihnen in der Regel innerhalb weniger Tage zum Tod. Einen Impfstoff gibt es bislang nicht. Die Entwicklungsforschung dazu lĂ€uft dem Landwirtschaftsministerium zufolge schon sehr lange - bisher ohne Ergebnis.
Was passiert, wenn ein Fall festgestellt wird?
Wenn bei einem Wildschwein die ASP festgestellt wurde, wird in der Regel eine Pufferzone rund um das infizierte Gebiet angeordnet. Innerhalb dieser Zone gilt ein Verbringungsverbot fĂŒr Schweine und Schweinefleisch. Das Gebiet wird dann systematisch nach weiteren Kadavern abgesucht und anschlieĂend verstĂ€rkt bejagt.
Wenn SchweinebestĂ€nde betroffen sind, wird ebenfalls zunĂ€chst eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Betrieb herum sowie eine groĂflĂ€chigere Ăberwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Auch dort ist der Transport von Tieren und Erzeugnissen untersagt.
Welche Folgen hat die ASP fĂŒr Schweinehalter?
Die SchĂ€den fĂŒr Schweinehalter gehen dem Bauernverband zufolge in die Millionen - auch, wenn bisher nur wenige Haltungsschweine betroffen waren. Dort, wo das der Fall ist, mĂŒssen Betriebe ihren gesamten Tierbestand töten und unschĂ€dlich beseitigen.
Doch auch, wer einen Betrieb in einer der Sperrzonen unterhĂ€lt, hat es schwer, sein Fleisch zu verkaufen. "Etliche Schweinehalter in den Restriktionszonen mussten den Betrieb einstellen, da sie die Tiere nicht mehr oder nur mit groĂen Verlusten vermarkten konnten", teilte DBV-GeneralsekretĂ€rin Stefanie Sabet mit.
Insbesondere der Export hat sich mit der ASP erschwert. GrundsĂ€tzlich verbieten viele LĂ€nder die Einfuhr von Schweinefleisch aus LĂ€ndern, in denen die ASP auftritt. "Nach intensiven Verhandlungen haben einige DrittlĂ€nder inzwischen das "Regionalisierungskonzept" akzeptiert", heiĂt es auf den Seiten des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Das bedeutet, dass der Export von Schweinefleisch aus ASP-freien Gebieten in Deutschland in bestimmte DrittlĂ€nder wieder möglich ist. Dazu gehören etwa Bosnien-Herzegowina, Kanada, Vietnam oder Singapur. Betriebe in Sperrzonen sind aber auch davon ausgenommen.
Was mĂŒssen Verbraucher beachten?
Die Afrikanische Schweinepest ist fĂŒr Verbraucher ungefĂ€hrlich. Selbst der Verzehr von infiziertem Fleisch ist unbedenklich. Trotzdem darf kein Schweinefleisch aus ASP-Gebieten verbreitet oder vermarktet werden. Damit soll aber ausschlieĂlich verhindert werden, dass sich das Virus weiter ausbreitet. Auch bei WaldspaziergĂ€ngen mĂŒssen BĂŒrgerinnen und BĂŒrger nichts weiter beachten. Allerdings kann es vorkommen, dass in Gebieten, wo die ASP festgestellt wurde, ein Betretungsverbot besteht. FĂŒr Hunde und alle anderen Tierarten ist das Virus ebenfalls ungefĂ€hrlich.
Wird sich die ASP vollstÀndig eindÀmmen lassen?
Aus Sicht des Bauernverbands hĂ€ngt das vor allem von den Menschen ab, denn sie seien der gröĂte Verbreiter des Virus. "Das Virus kann durch kontaminierte Lebensmittel, Bekleidung oder GerĂ€tschaften in andere Regionen geschleppt werden", hieĂ es. Entscheidend sei daher als wirksamste PrĂ€vention das konsequente Einhalten von BiosicherheitsmaĂnahmen.

