G-BA ebnet Weg für Kassen-Zahlung von Long-COVID-Medikamenten
03.04.2026 - 05:31:00 | boerse-global.deDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Behandlung von Long-COVID revolutioniert. Erstmals können gesetzlich Versicherte vier spezifische Medikamente auf Kosten ihrer Krankenkasse erhalten – auch wenn diese nicht offiziell für das Krankheitsbild zugelassen sind. Diese Entscheidung vom Donnerstag markiert einen Wendepunkt für Hunderttausende Betroffene.
Agomelatin und Vortioxetin gegen Fatigue und Brain Fog
Zwei der neu in die Arzneimittel-Richtlinie aufgenommenen Wirkstoffe bekämpfen die häufigsten Symptome: chronische Erschöpfung (Fatigue) und kognitive Probleme (Brain Fog). Agomelatin, eigentlich ein Antidepressivum, kann nun zur Linderung der Fatigue verordnet werden. Es hilft Patienten mit Long-COVID und auch jenen mit dem verwandten Chronischen Fatigue-Syndrom (ME/CFS).
Für Konzentrationsschwäche, Gedächtnisprobleme oder depressive Verstimmungen steht künftig Vortioxetin zur Verfügung. Auch dieser Wirkstoff stammt aus der Depressionsbehandlung. Die Einbeziehung dieser Substanzen schließt eine kritische Lücke, denn spezifisch für Long-COVID zugelassene Präparate fehlen weiterhin.
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Metformin zur Vorbeugung, Ivabradin fürs Herz
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prävention. Das Diabetes-Medikament Metformin wurde aufgenommen, um die Entstehung von Long-COVID bei Risikopatienten zu verhindern. Die Prophylaxe richtet sich an Menschen mit einem BMI über 25 und muss innerhalb von drei Tagen nach der Infektion beginnen.
Zusätzlich wurde der Wirkstoff Ivabradin für eine spezielle Herz-Kreislauf-Störung freigegeben: das Posturale orthostatische Tachykardie-Syndrom (PoTS). Viele Long-COVID-Patienten leiden unter massivem Pulsanstieg und Schwindel beim Aufstehen. Ivabradin kommt nun für jene infrage, die herkömmliche Betablocker nicht vertragen.
Mehr Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten
Die Entscheidung basiert auf einer intensiven Prüfung durch eine spezielle Expertengruppe beim Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM). Da die Entwicklung neuer Wirkstoffe Jahre dauert, ist der sogenannte Off-Label-Use etablierter Präparate eine notwendige Brückenlösung.
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G-BA-Vorsitzender Josef Hecken betonte, dass dies eine Behelfsoption bleibe. Langfristig brauche es reguläre Zulassungen. Für Ärzte bedeutet die neue Regelung mehr Rechtssicherheit: Halten sie die Vorgaben ein, sind Regressforderungen der Krankenkassen ausgeschlossen.
Ein Signal – aber noch lange nicht das Ende der Fahnenstange
Mediziner und Patientenverbände begrüßen die Neuerung als wichtiges Signal. Sie verbessert die Versorgung erheblich, zeigt aber auch Grenzen auf. So ist Ivabradin bislang nur bei einer nachgewiesenen COVID-19-Genese verordnungsfähig. Patienten mit PoTS nach anderen Infektionen gehen leer aus.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem gelten als moderat. Es handelt sich um teils patentfreie, bereits bekannte Wirkstoffe. Die größte Entlastung trifft die Patienten selbst, die bisher oft hohe Summen aus eigener Tasche zahlen mussten.
Trotz des Erfolgs bleibt der Bedarf an kausalen Therapien hoch. Die aktuellen Maßnahmen lindern nur Symptome. Experten mahnen zu groß angelegten Studien, um die Mechanismen hinter Long-COVID vollständig zu verstehen. Die nächsten Monate werden zeigen, welche weiteren Wirkstoffe folgen könnten. Für die Betroffenen ist es vor allem eines: eine lange überfällige Anerkennung.
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