Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro
02.02.2026 - 03:32:12Millionen Steuerzahler in Deutschland können sich 2026 auf mehr Netto vom Brutto freuen. Der steuerliche Grundfreibetrag wird auf 12.348 Euro angehoben. Damit bleibt das für den Lebensunterhalt Notwendigste weiterhin von der Steuer verschont. Die Erhöhung ist Teil einer schrittweisen Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten.
Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag ist ein zentraler Baustein des deutschen Steuerrechts. Er stellt sicher, dass das Existenzminimum jedes Bürgers steuerfrei bleibt. Dahinter steht ein verfassungsrechtlicher Grundsatz: Der Staat darf nur das Einkommen besteuern, das über die Deckung der grundlegendsten Bedürfnisse hinausgeht.
Jeder Steuerpflichtige profitiert automatisch von diesem Freibetrag. Er muss nicht beantragt werden. Das Finanzamt zieht ihn bei der Berechnung der Einkommensteuer automatisch vom zu versteuernden Einkommen ab. Konkret bedeutet das: Nur der Teil des Einkommens, der über 12.348 Euro liegt, wird 2026 besteuert. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro.
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Schrittweise Erhöhung seit 2024
Die Anhebung für 2026 ist keine Einzelmaßnahme. Sie setzt einen Trend der Vorjahre fort:
- 2024: Der Grundfreibetrag lag bei 11.784 Euro.
- 2025: Er stieg auf 12.096 Euro.
- 2026: Er erreicht nun 12.348 Euro – ein Plus von 252 Euro zum Vorjahr.
Diese schrittweise Erhöhung wurde im Steuerfortentwicklungsgesetz Ende 2024 beschlossen. Die gesetzliche Grundlage bildet der alle zwei Jahre fällige Existenzminimumbericht der Bundesregierung. Dieser analysiert die Kosten für den grundlegenden Lebensbedarf und legt so die Basis für die Anpassung fest.
Kampf gegen Inflation und kalte Progression
Warum sind diese regelmäßigen Anpassungen so wichtig? Ein Hauptgrund ist die Inflation. Steigende Preise für Energie, Wohnen und Lebensmittel mindern die Kaufkraft. Ein höherer steuerfreier Betrag mildert diesen Effekt ab.
Gleichzeitig wirkt die Maßnahme der kalten Progression entgegen. Dieses Phänomen tritt auf, wenn eine Gehaltserhöhung, die nur die Inflation ausgleicht, einen Steuerzahler in eine höhere Steuerprogression rutschen lässt. Die Folge: eine höhere Steuerlast bei gleicher realer Kaufkraft. Die Anpassung des Grundfreibetrags bremst diese schleichende Steuererhöhung aus.
Weitere Entlastungen für Familien
Die Erhöhung des Grundfreibetrags ist Teil eines größeren Entlastungspakets für 2026. Auch der Kinderfreibetrag wird angepasst. Er steigt auf 6.828 Euro. Zusätzlich werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben.
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift 2026 somit erst bei einem höheren zu versteuernden Einkommen. Alle Maßnahmen zusammen sollen die steuerliche Belastung fair gestalten und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürger stärken.
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