Boten, Hawala-Finanzsystems

Mehrere Boten des illegalen Hawala-Finanzsystems verurteilt

17.04.2025 - 05:59:48

Hessischen Ermittlern sind SchlÀge gegen das informelle Hawala-Finanzsystem gelungen.

Unter anderem wurden vier Geldeinsammler und Kuriere wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt auf Anfrage berichtet. In Deutschland ist Hawala-Banking nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verboten.

Das in der arabischen Welt vor Jahrhunderten entstandene System wird fĂŒr GeldĂŒberweisungen abseits der offiziellen BankkanĂ€le genutzt. Hawala beruht auf Vertrauensbasis der Beteiligten, die oft der gleichen Ethnie angehören.

Nach einer Analyse des Bundesfinanzministeriums erlaubt es, "Gelder nahezu ohne jede Möglichkeit der RĂŒckverfolgung zu transferieren". Hawala spielt laut Bundesverfassungsschutz eine erhebliche Rolle bei der Terrorfinanzierung, wird aber auch von vielen Eingewanderten genutzt, um ihre Familien in der Heimat zu unterstĂŒtzen.

Zahlungsströme intransparent

Das Geld wird gegen eine GebĂŒhr bei einem Hawala-HĂ€ndler eingezahlt. Der nicht namentlich festgehaltene Einzahler erhĂ€lt ein Kennwort, gegen dessen Nennung der ebenfalls anonyme EmpfĂ€nger das Geld bei einem HĂ€ndler im Zielland ausgezahlt bekommt. Um die verschiedenen Töpfe auszugleichen, werden Geld-Kuriere losgeschickt, erlĂ€utert die hessische Justiz. HĂ€ufiges Ziel ist demnach Dubai.

In das Emirat wollte auch ein Deutscher eritreischer Herkunft reisen, der im Dezember 2020 mit 835.500 Euro Bargeld am Frankfurter Flughafen aufgegriffen wurde. Das Geld stammte von rund 3.000 Menschen, die ihre Angehörigen in Eritrea unterstĂŒtzen wollten. Das Geld wurde eingezogen, der Kurier sowie ein MittĂ€ter wurden im MĂ€rz dieses Jahres zu jeweils zwei Jahren Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Geldkoffer oder teure Waren

Rund 5,8 Millionen Euro hat ein deutsches Ehepaar Àthiopischer Herkunft in ganz Deutschland eingesammelt. Mit der letzten Sendung von 485.000 Euro wurde die Frau erwischt. Die Eheleute erhielten im Januar 2025 Freiheitsstrafen von 22 und 24 Monaten, die jeweils auf BewÀhrung ausgesetzt wurden.

Es handele sich um die erste Verurteilung in Frankfurt von Hawala-Boten wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Deren gemeinsames Ziel sei es, das illegale System um seiner selbst willen aufrechtzuerhalten, erlÀutert die Anklagebehörde.

Ein etwas anderes System mit einem Warenaustausch wĂ€hlte ein in Kamerun geborener Deutscher, der mit dem eingesammelten Geld bei einem hiesigen WeinhĂ€ndler grĂ¶ĂŸere Mengen Wein und Champagner bestellt hat. Nach dem Verkauf dieser Waren in Kamerun gingen dort die Gelder an Verwandte der Einzahler aus Deutschland. Der Mann wurde ebenfalls im MĂ€rz zu 90 TagessĂ€tzen Geldstrafe verurteilt. Mitglied in einer kriminellen Vereinigung war er nach Auffassung der Justiz nicht.

@ dpa.de