IBAN-Namensprüfung wird ab Oktober Pflicht für alle Banken
28.01.2026 - 04:16:12Eine neue EU-weite Sicherheitsfunktion soll Überweisungen per Smartphone und Online-Banking deutlich sicherer machen. Ab Oktober 2025 wird die IBAN-Namensprüfung für alle Banken im Euroraum zur Pflicht. Dieser Mechanismus gleicht den eingegebenen Empfängernamen automatisch mit der Kontonummer ab und warnt vor Abweichungen.
Angesichts zunehmender Betrugsmaschen wie gefälschter Rechnungen tritt diese verbindliche Regelung für alle Zahlungsdienstleister in Kraft. Die Einführung, auch „Verification of Payee“ (VoP) genannt, ist ein zentraler Bestandteil der neuen EU-Verordnung für Echtzeitüberweisungen. Bislang waren Banken nicht verpflichtet, Name und Kontonummer eines Empfängers abzugleichen – ein Umstand, den Betrüger oft ausnutzten.
So funktioniert der neue Sicherheitscheck
Die Prüfung wird ein automatischer, sekundenschneller Prozess in Banking-Apps und Online-Portalen. Bei der Eingabe von IBAN und Empfängername sendet die eigene Bank eine Anfrage an die Empfängerbank. Diese gleicht die Daten in Echtzeit ab und liefert ein Ergebnis.
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Für den Nutzer gibt es vier mögliche Rückmeldungen:
* Vollständige Übereinstimmung: Name und IBAN passen exakt. Die Überweisung kann freigegeben werden.
* Teilweise Übereinstimmung: Bei leichten Abweichungen zeigt das System den korrekten Namen an. Der Nutzer kann prüfen und bestätigen.
* Keine Übereinstimmung: Bei starken Abweichungen erscheint eine deutliche Warnung. Die Überweisung ist nur auf eigenes Risiko möglich.
* Prüfung nicht möglich: In seltenen Fällen, etwa bei technischen Problemen, kann kein Abgleich erfolgen.
Der Service ist für Verbraucher kostenlos und gilt für alle SEPA-Überweisungen in Euro, einschließlich Echtzeitüberweisungen.
Klare Fristen für die Banken
Die rechtliche Grundlage schafft die EU-Verordnung 2024/886. Sie setzt klare Fristen für alle Zahlungsdienstleister im Euroraum.
Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen: Seit Januar 2025 müssen alle Banken Echtzeitüberweisungen empfangen können. Die entscheidende Neuerung für Verbraucher folgt am 9. Oktober 2025. Ab dann müssen alle Banken die IBAN-Namensprüfung für ausgehende Überweisungen verpflichtend anbieten. Die Regelung betrifft auch neue oder geänderte Daueraufträge.
Ein Schlag gegen Betrugsmaschen
Die Notwendigkeit der Maßnahme unterstreicht die anhaltende Welle von Betrugsversuchen. Experten warnen vor raffinierteren Methoden, wie dem Abfangen von Rechnungen oder Telefonbetrug (Vishing), bei dem sich Kriminelle als Bankmitarbeiter ausgeben.
Der IBAN-Namensabgleich setzt genau hier an. Er schafft eine zusätzliche Sicherheitsebene. Stimmt der Name in einer gefälschten Rechnung nicht mit dem Kontoinhaber überein, wird der Überweisende sofort gewarnt. Das gibt die entscheidende Chance, den Vorgang abzubrechen, bevor ein Schaden entsteht.
Ein neuer Standard für Europa
Die Einführung markiert einen Wendepunkt für die Sicherheit im digitalen Zahlungsverkehr. Sie ist Teil der EU-Strategie, Echtzeitüberweisungen zum neuen Standard zu machen: sicher, kostengünstig und in zehn Sekunden erledigt.
Für Verbraucher bedeutet das mehr Schutz, Transparenz und Kontrolle direkt am Smartphone. Branchenbeobachter erwarten, dass das Vertrauen in Mobile-Banking weiter wachsen wird. Während Banken die Systeme bis Oktober implementieren müssen, ist der Nutzen für Millionen Kunden in Europa klar.
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