ROUNDUPKlage, Astrazeneca

Wann haften Impfstoffhersteller?

09.03.2026 - 06:35:02 | dpa.de

Im Laufe der Corona-Pandemie wurden in Deutschland fast 200 Millionen Impfungen zum Schutz gegen das Virus verabreicht.

FĂŒr die Allermeisten verlief das ohne anhaltende Probleme, doch einige Menschen berichteten nach der Impfung von gesundheitlichen SchĂ€den. Vor Gericht verlangen sie teils Auskunft oder EntschĂ€digung von den Impfstoffherstellern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat anhand eines Falles geprĂŒft, wann solche AnsprĂŒche bestehen - heute steht die Entscheidung an. Worum es dabei geht:

Wann spricht man von einem Impfschaden?

Ein Impfschaden liegt laut Bundesgesundheitsministerium dann vor, wenn eine Person durch eine Schutzimpfung eine GesundheitsschĂ€digung erleidet, die ĂŒber ĂŒbliche Impfreaktionen wie zum Beispiel kurzfristiges Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle hinausgeht. Ob im konkreten Fall eine SchĂ€digung tatsĂ€chlich durch die Impfung verursacht wurde und damit grundsĂ€tzlich ein Anspruch auf EntschĂ€digung besteht, entscheidet die dafĂŒr zustĂ€ndige Behörde des jeweiligen Bundeslandes.

Wie viele Menschen sind von Corona-ImpfschÀden betroffen?

Wie viele Menschen von der Covid-19-Impfung SchĂ€den erlitten haben, ist schwer zu sagen. Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden von Ende 2020 bis Ende 2024 rund 350.000 VerdachtsfĂ€lle von Impfnebenwirkungen gemeldet. Damit lag die Rate bei 1,78 Meldungen pro 1.000 Impfdosen. FĂŒr schwerwiegende Nebenwirkungen waren es 0,32 Meldungen pro 1.000 Impfdosen.

Diese VerdachtsfĂ€lle seien "unerwĂŒnschte Reaktionen, die in zeitlicher NĂ€he zu einer Impfung aufgetreten sind, jedoch nicht notwendigerweise durch den Impfstoff ausgelöst wurden", betont das Institut. Es handele sich weder um bestĂ€tigte Nebenwirkungen noch um ImpfschĂ€den.

Wer klagt in Karlsruhe?

Der BGH hat sich mit der Klage von Pia Aksoy beschÀftigt, die im MÀrz 2021 mit dem Impfstoff Vaxzevria des Herstellers Astrazeneca GB0009895292 geimpft wurde. Kurz darauf wurden bei ihr verschiedene GesundheitsschÀden festgestellt. Unter anderem kann sie seitdem auf einem Ohr nicht mehr hören. (Az. III ZR 180/24)

"Ich bin mir einfach total sicher, dass die Impfung die Ursache war", erklĂ€rte die Mainzerin bei der mĂŒndlichen Verhandlung am BGH im Dezember. Die Berufsgenossenschaft habe ihren Impfschaden auch anerkannt. Von Astrazeneca verlangt Aksoy vor Gericht Schadenersatz und Auskunft - unter anderem zu VerdachtsfĂ€llen, Wirkungen und Nebenwirkungen der Impfung.

Wann haften Impfstoffhersteller fĂŒr SchĂ€den?

Hersteller können nach dem Arzneimittelgesetz grundsĂ€tzlich verpflichtet sein, bei ImpfschĂ€den den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das gilt aber nur, wenn der Impfstoff bei sachgerechter Anwendung schĂ€dliche Wirkungen zeigt, die ĂŒber ein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vertretbares Maß hinausgehen - wenn also das Risiko der Impfung grĂ¶ĂŸer ist, als ihr Nutzen -, oder wenn der Schaden darauf beruht, dass die Fachinformationen nicht den damaligen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprachen.

Wann haben Betroffene Anspruch auf Auskunft?

Wenn es Anhaltspunkte dafĂŒr gibt, dass der Impfstoff den Schaden verursacht hat, kann der GeschĂ€digte vom Hersteller Auskunft verlangen. Das gilt aber wiederum nur, wenn die Auskunft notwendig ist, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Der Anspruch gilt fĂŒr dem Unternehmen bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie VerdachtsfĂ€lle und sĂ€mtliche weitere Erkenntnisse, die fĂŒr die Bewertung der Vertretbarkeit schĂ€dlicher Wirkungen wichtig sein können.

Was heißt das fĂŒr die Klage gegen Astrazeneca?

Die Klage, um die es nun in Karlsruhe geht, hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz habe darauf verwiesen, dass der Impfstoff von Astrazeneca laut der EuropĂ€ischen Arzneimittelagentur ein positives Nutzen-Risiko-VerhĂ€ltnis aufgewiesen habe, sagt Rudolf Ratzel, Experte und Fachanwalt fĂŒr Medizinrecht. Auch viele andere deutsche Gerichte hĂ€tten eine Hersteller-Haftung mit dieser BegrĂŒndung schon abgelehnt.

Wie könnte das BGH-Urteil ausfallen?

In der mĂŒndlichen Verhandlung wurde deutlich, dass der Karlsruher Senat der Vorinstanz in einigen Punkten wohl nicht zustimmt. Womöglich könnte das OLG etwa zu Unrecht davon ausgegangen sein, dass der KlĂ€gerin kein Anspruch auf Auskunft zustehe. Die Anforderungen dĂŒrften nicht zu hoch angesetzt werden, mahnte der Vorsitzende Richter. Wenn der Auskunftsanspruch fĂ€lschlicherweise verneint wurde, könnte wohl auch die BegrĂŒndung, mit der ein Anspruch auf Schadenersatz abgelehnt wurde, der PrĂŒfung des BGH nicht standhalten.

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