Rechtsstreit, Online-Diagnosen

Rechtsstreit um Online-Diagnosen wird Fall fĂŒr EuGH

26.03.2026 - 10:20:00 | dpa.de

Im Rechtsstreit um Werbung fĂŒr Online-Diagnosen durch Ärzte in Irland muss eine entscheidende Frage auf europĂ€ischer Ebene geklĂ€rt werden.

Es geht dabei um die Reichweite der Dienstleistungsfreiheit, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklĂ€rte. Er legt einen Fall um das in MĂŒnchen gegrĂŒndete Gesundheitsunternehmen Wellster Healthtech dem EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) vor.

Verband klagt wegen Werbeverbots

Dieses vermittelt ĂŒbers Internet Ă€rztliche Beratung und Medikamente - etwa fĂŒr Erektionsstörungen. Patienten fĂŒllen dazu einen Fragebogen aus und bekommen eine "Online-Diagnose" von einem kooperierenden Arzt in Irland. Dem Anbieter zufolge ist ein GesprĂ€ch möglich, aber nicht zwingend.

Der Verband Sozialer Wettbewerb, zu dessen Mitgliedern Ärztekammern und Kliniken zĂ€hlen, sieht in der Werbung fĂŒr dieses Angebot einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Danach ist Werbung fĂŒr Fernbehandlungen grundsĂ€tzlich verboten - es sei denn, sie erfolgt "unter Verwendung von Kommunikationsmedien", und ein persönlicher Kontakt mit dem Arzt ist nach "allgemein anerkannten fachlichen Standards" nicht nötig.

Das Landgericht MĂŒnchen hatte die Klage abgewiesen. In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht MĂŒnchen ihr 2024 aber statt. Weil bei den betroffenen Krankheitsbildern auch psychische Ursachen und psychotherapeutische Maßnahmen denkbar seien, sei ein persönliches GesprĂ€ch zwischen Arzt und Patient zur Diagnose und Behandlung erforderlich, entschied der Senat. Wellster Healthtech legte Revision ein, so dass der BGH den Fall im Februar verhandelte.

Wellster begrĂŒĂŸt Entscheidung

Das in Deutschland geltende Verbot geht nach Feststellung des ersten Zivilsenats zulasten der Ärzte in Irland. "Es stellt sich daher die Frage, ob eine solche BeschrĂ€nkung der Dienstleistungsfreiheit wegen des mit einer Fernbehandlung verbundenen besonderen Gefahrenpotentials aus GrĂŒnden des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt sein kann." (Az. I ZR 118/24)

Wellster-GrĂŒnder und -GeschĂ€ftsfĂŒhrer Manuel Nothelfer begrĂŒĂŸte, dass der BGH das Thema Telemedizin auf europĂ€ische Ebene hebt. "FĂŒr Anbieter, Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten braucht es hier klare, europaweit nachvollziehbare Regeln." Transparente Information ĂŒber telemedizinische Angebote sei zentraler Bestandteil von Patientensicherheit. Seriöse Anbieter mĂŒssten sichtbar kommunizieren dĂŒrfen.

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