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Indien, Maschinen-Verordnung

Indien streicht Maschinen-Verordnung und setzt auf gezielte Kontrollen

10.02.2026 - 14:00:12

Indien hat seine umstrittene Omnibus-Regelung für Maschinen gestrichen und setzt nun auf gezielte Qualitätskontrollen. Der Schritt fällt mit einem historischen EU-Handelsabkommen zusammen.

NEW DELHI – Die indische Regierung vollzieht eine überraschende Kehrtwende in der Handelspolitik. Statt der gefürchteten Pauschal-Zertifizierung für Maschinen treten nun gezielte Qualitätsvorschriften in Kraft. Für Exporteure bedeutet das: Eine große Hürde fällt weg, doch andere Fristen drängen.

Erleichterung bei globalen Maschinenbauern: Die indische Regierung hat die „Machinery and Electrical Equipment Safety (Omnibus) Order“ zurückgezogen. Die Verordnung wäre ab September 2026 in Kraft getreten und hätte Tausende Maschinentypen einer Zertifizierung durch das Bureau of Indian Standards (BIS) unterworfen.

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Am 16. Januar 2026 zog die Regierung die Regelung per Gazette-Notification zurück – „im öffentlichen Interesse“. Analysten sehen darin mehr als eine Verschiebung. Es ist eine strategische Neuausrichtung, um nicht-tarifäre Handelshemmnisse für Investitionsgüter abzubauen. Ein klarer Schritt zur Modernisierung der heimischen Industrie.

Neue Pflichten: Möbel und Elektrogeräte treffen es hart

Während der Maschinensektor aufatmet, stehen andere Branchen unter Druck. Anstelle der Pauschalregelung setzt Delhi auf „gezielte Compliance“ mit konkreten, teils akuten Fristen.

  • Möbel: Der Furniture (Quality Control) Order, 2025 tritt diese Woche in Kraft, am 13. Februar 2026. Bürostühle, Schränke und Tische benötigen ab Freitag eine gültige BIS-Lizenz, sonst drohen Zollstopps.
  • Elektrogeräte: Eine kritische Deadline folgt am 19. März 2026. Die Sicherheitsverordnung für Haushalts- und Gewerbegeräte bleibt in Kraft und verlangt BIS-Zertifizierung für eine breite Produktpalette.

Der Fokus liegt nun klar auf diesen spezifischen Verbrauchergütern, nicht auf breiten Industriemaschinen-Kategorien.

Timing im Einklang mit historischem EU-Handelsdeal

Das Timing der Deregulierung ist kein Zufall. Es synchronisiert sich mit dem historischen Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU, das am 27. Januar 2026 unterzeichnet wurde.

Das als „Jahrhundertdeal“ gepriesene Abkommen soll Zölle für 97 % der indischen EU-Exporte abschaffen. Im Gegenzug senkt Indien Abgaben auf europäische Maschinen und Technik. Die beibehaltene Omnibus-Zertifizierung hätte diesen Vorteil konterkariert, indem sie technische Hürden für genau jene Importe errichtet hätte, die indische Konzerne dringend zur Fabrikmodernisierung brauchen.

Laut dem indischen Engineering Export Promotion Council (EEPC) soll das Abkommen Ingenieurexporte in die EU binnen zwei Jahren auf 25 Milliarden US-Dollar steigern. Der Abbau der Omnibus-Hürde gilt als gegenseitige Maßnahme, um den notwendigen Technologietransfer zu ermöglichen.

Was Exporteure jetzt tun müssen

Trotz der Streichung bleibt die Compliance-Landschaft komplex. Berater warnen vor Sorglosigkeit. Spezifische Qualitätskontrollverordnungen (QCOs) sind weiterhin aktiv und werden durchgesetzt.

Aktionspunkte für Exporteure:
1. HSN-Codes prüfen: Produktlinien müssen neu bewertet werden. Eine Industriepumpe braucht vielleicht kein BIS-Zertifikat mehr, eine spezielle Hauswasserpumpe aber sehr wohl.
2. Aktive QCO-Listen konsultieren: Verlass auf Verzeichnisse von 2025 ist riskant. Firmen müssen aktuelle Statuslisten für 2026 prüfen, um gestrichene von aktiven Verordnungen zu unterscheiden.
3. Auf Marktüberwachung vorbereiten: Mit dem in Kraft getretenen Freihandelsabkommen wird die Marktüberwachung in sectors mit gesenkten Zöllen voraussichtlich zunehmen, um grundlegende Sicherheitsnormen zu gewährleisten.

Ausblick: Von der Pauschal- zur „Smart Regulation“

Die Rücknahme der Omnibus-Verordnung markiert einen Kurswechsel von „Pauschal-Zertifizierung“ zu „intelligenter Regulierung“. Das Ministerium für Schwerindustrie signalisiert, dass künftige Sicherheitsbedenken durch spezifischere, engere Verordnungen adressiert werden, ohne die gesamte Lieferkette zu stören.

Die aktuelle Priorität für Exporteure nach Indien ist klar: Die gestrichene Maschinen-Frist ignorieren, aber Compliance für Möbel bis diesen Freitag und für Elektrogeräte bis Mitte März sicherstellen.


Statusübersicht (Stand 10. Februar 2026):
* Omnibus-Verordnung für Maschinen: GESTRICHEN (16.01.2026).
* Möbel-QCO: AKTIV (Frist: 13.02.2026).
* Elektrogeräte-QCO: AKTIV (Frist: 19.03.2026).
* Indien-EU-Freihandelsabkommen: UNTERZEICHNET (27.01.2026) – Zollsenkungen beginnen.

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