Act, Compliance-Hürde

KI Act: Unternehmen stehen vor der finalen Compliance-Hürde

27.01.2026 - 05:14:12

Die EU-KI-Verordnung tritt im August 2026 vollständig in Kraft. Unternehmen stehen vor der Pflicht zur Risikoklassifizierung, Mitarbeiterschulung und Umsetzung strenger Dokumentationsauflagen, um hohe Strafen zu vermeiden.

Bis August 2026 müssen Firmen ihre KI-Systeme an die strengen Vorgaben der EU-Verordnung anpassen. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.

Die Zeit des Abwartens ist vorbei. Wenige Monate vor dem vollständigen Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung (AI Act) am 2. August 2026 geraten Unternehmen unter Druck. Sie müssen ihre Strategien zur Einhaltung der neuen Regeln jetzt finalisieren. Experten warnen eindringlich vor den Konsequenzen einer Verzögerung: Bußgelder in Millionenhöhe, Reputationsverlust und Haftungsrisiken stehen auf dem Spiel.

Risikoklassifizierung als erster Schritt

Das Herzstück der Verordnung ist ein risikobasierter Ansatz. KI-Systeme werden in vier Kategorien eingeteilt: von inakzeptablem bis minimalem Risiko. Bereits seit Februar 2025 sind besonders gefährliche Anwendungen wie Social Scoring durch Behörden verboten.

Ab August gelten für Hochrisiko-KI strenge Auflagen. Diese Systeme, eingesetzt in kritischer Infrastruktur, im Personalwesen oder bei Kreditprüfungen, benötigen ein umfassendes Risikomanagement. Firmen müssen die Qualität der Trainingsdaten sicherstellen, lückenlos dokumentieren und menschliche Aufsicht gewährleisten. Die korrekte Einordnung der eigenen KI ist damit der entscheidende erste Schritt.

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Schulungspflicht: Die unterschätzte Herausforderung

Eine bereits geltende, aber oft vernachlässigte Pflicht ist die Sicherstellung von KI-Kompetenz. Anbieter und Nutzer müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter die Technologie verstehen. Diese Anforderung gilt für alle KI-Anwendungen im Unternehmen – nicht nur für Hochrisiko-Systeme.

Als Reaktion ist ein boomender Markt für Schulungen entstanden. Von Grundlagen-Workshops bis zu fachspezifischen Trainings für Entwicklungsteams ist alles dabei. Industrie- und Handelskammern sowie private Anbieter haben ihre Programme längst angepasst. Die Dokumentation dieser Maßnahmen wird zum wichtigen Nachweis gegenüber künftigen Aufsichtsbehörden.

Neue Leitlinien und Zertifizierungen kommen

Um die Umsetzung zu erleichtern, arbeitet die EU an konkreten Leitlinien. Ein Schwerpunkt liegt auf der Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Diskutiert wird ein mehrschichtiges System digitaler Wasserzeichen. Ein finaler Verhaltenskodex wird bis Sommer 2026 erwartet.

Parallel wird der Europäische Cybersicherheits-Zertifizierungsrahmen (ECCF) überarbeitet. Die internationale Norm ISO/IEC 42001 bietet eine gute Grundlage für ein KI-Managementsystem, deckt aber nicht alle Anforderungen des AI Act ab. Unternehmen sollten eine Lückenanalyse durchführen und sich auf kommende, spezifische Zertifizierungen vorbereiten.

Vom Gesetz zur gelebten Praxis

Die Phase bis August markiert einen Wendepunkt – ähnlich wie einst bei der DSGVO. Die Regulierung wird erwachsen und muss in die Unternehmenspraxis überführt werden. Firmen müssen Governance-Strukturen schaffen, Verantwortlichkeiten klären und technische Maßnahmen umsetzen.

Die Ernennung von KI-Beauftragten oder die Bildung interner Kompetenzteams gilt als bewährte Praxis. In Deutschland wird derzeit die nationale Umsetzung finalisiert, wobei auf bestehende Behördenstrukturen zurückgegriffen werden soll. Wer seine Hausaufgaben nicht macht, riskiert Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Der Fokus liegt jetzt klar auf der operativen Umsetzung, um rechtssicher zu agieren und das Vertrauen in KI-Technologien zu stärken.

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