Lieferkettengesetz, EU-Umsetzung

Lieferkettengesetz: EU-Umsetzung droht an Menschenrechten zu scheitern

28.03.2026 - 00:00:35 | boerse-global.de

Ein Rechtsgutachten hält die geplante 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie CSDDD für rechtswidrig, da sie den Schutzstandard des deutschen Lieferkettengesetzes absenken würde. Die Bundesregierung steht vor einem Dilemma.

Lieferkettengesetz: EU-Umsetzung droht an Menschenrechten zu scheitern - Foto: über boerse-global.de
Lieferkettengesetz: EU-Umsetzung droht an Menschenrechten zu scheitern - Foto: über boerse-global.de

Die geplante Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie CSDDD in deutsches Recht steht vor einem massiven juristischen Hindernis. Ein neues Rechtsgutachten warnt: Eine reine 1:1-Umsetzung, die den Geltungsbereich des bestehenden deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) stark beschneiden würde, könnte rechtswidrig sein. Grund ist das völkerrechtliche Rückschrittsverbot bei Menschenrechten. Die Bundesregierung steckt damit im Dilemma zwischen Bürokratieabbau für die Wirtschaft und dem Erhalt bewährter Schutzstandarde – kurz nachdem das EU-„Omnibus I“-Vereinfachungspaket in Kraft trat.

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Rechtsgutachten warnt vor „Rückschritt“ bei Menschenrechten

Ein am Mittwoch veröffentlichtes Rechtsgutachten des Juristen Robert Grabosch im Auftrag der Initiative Lieferkettengesetz sorgt für Aufruhr. Sein Kernargument: Das völkerrechtliche Rückschrittsverbot verbietet es Staaten, einmal erreichte Schutzstandards für Menschenrechte und Umwelt abzusenken, ohne zwingende Gründe.

Würde die Bundesregierung die EU-Richtlinie CSDDD eins zu eins umsetzen, würde dies de facto wesentliche Teile des LkSG aushebeln. Laut Gutachten wäre dies ein Verstoß gegen den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und den EU-Vertrag. Tausende Unternehmen wären plötzlich von Sorgfaltspflichten befreit, die seit 2023 gelten – ein klarer Rückschritt im Schutzstandard.

Der Gesetzgeber sitzt in der Zange: Einerseits herrscht politischer Druck, den „Bürokratie-Monster“ ESG-Reporting zu entschärfen. Andererseits verbietet die völkerrechtliche Verpflichtung, die Menschenrechtsstandards zu wahren, eine einfache Abschaffung oder drastische Kürzung des LkSG. Die EU-Richtlinie sei als Mindestharmonisierung gedacht, die strengere nationale Regeln ausdrücklich zulasse.

Zahlen-Drama: Von 5.000 auf 276 betroffene Firmen?

Die Rechtswidrigkeit droht vor allem durch einen drastischen Unterschied bei den Schwellenwerten. Das aktuelle LkSG gilt für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern – das sind etwa 4.800 bis 5.200 Firmen in Deutschland.

Das neue EU-„Omnibus I“-Paket, das am 18. März in Kraft trat, setzt die Latte für die CSDDD jedoch viel höher. Sie zielt primär auf Konzerne mit über 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Würde Deutschland diese EU-Zahlen übernehmen, schrumpfte die Zahl der regulierten Unternehmen von über 5.000 auf geschätzt 276.

Für Menschenrechtsorganisationen wie Germanwatch wäre dies ein klarer Rückschritt. Der bestehende Schwellenwert von 1.000 Mitarbeitern habe sich bereits in den Risikomanagementsystemen der deutschen Industrie etabliert. Diese Anforderungen jetzt zu streichen, wäre ein Schritt zurück für die globale Unternehmensverantwortung.

Zankapfel in der Koalition: Balanceakt oder Kahlschlag?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betont, an einer ausgewogenen Umsetzung zu arbeiten. Das Ziel sei, Bürokratie zu minimieren, ohne das Schutzniveau abzusenken – so stehe es auch im Koalitionsvertrag.

Doch innerhalb der Bundesregierung knirscht es gewaltig. Während einige Ressorts die rechtlichen Risiken eines Rückschritts betonen, hatten andere zuvor einen radikaleren „Kettensägen“-Ansatz befürwortet, um das LkSG auf das europäische Minimum zu kürzen. Das Wirtschaftsministerium stand in der Kritik, weil es eine Pausierung oder deutliche Abschwächung des Gesetzes für die Wettbewerbsfähigkeit ins Spiel brachte.

Wirtschaftsverbände fordern indes weiter die „1:1-Umsetzung“, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt zu schaffen. Deutsche Firmen dürften nicht strengeren Regeln unterliegen als Konkurrenten in Frankreich oder Italien. Juristen halten dagegen: Das „Level-Playing-Field“-Argument wiegt möglicherweise nicht schwerer als verfassungs- und völkerrechtliche Pflichten zum Schutz der Menschenrechte.

Was bedeutet das für die deutsche Wirtschaft?

Die Debatte ist eng mit dem „Omnibus I“-Paket verknüpft, das die EU als Antwort auf Wettbewerbsbedenken schnürte. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies eine Phase der regulatorischen Unsicherheit. Firmen mit 1.000 bis 5.000 Mitarbeitern fragen sich, ob ihre Compliance-Pflichten bald wegfallen oder Deutschland seine strengeren Standards beibehält.

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Rechtsexperten gehen davon aus, dass selbst bei einem radikalen Kahlschlag des Gesetzes sofort Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht oder europäischen Gerichten drohen. Der deutsche Umsetzungsprozess wird ein Präzedenzfall dafür setzen, wie EU-Mindeststandards und nationale Schutzregeln in Einklang gebracht werden.

Ausblick: Langer Weg bis 2028

Die Frist für die nationale Umsetzung der CSDDD wurde durch „Omnibus I“ bis zum 26. Juli 2028 verlängert. Das gibt dem Gesetzgeber mehr Zeit für den juristischen Minenkurs, verlängert aber die Unsicherheit für die Wirtschaft.

In den kommenden Monaten wird die Bundesregierung einen Entwurf für eine „LkSG-Novelle“ oder ein neues Umsetzungsgesetz vorlegen. Die Bdabatte um das Rückschrittsverbot wird dabei im Zentrum stehen. Hält die Regierung am Schwellenwert von 1.000 fest, erntet sie Protest aus der Wirtschaft. Erhöht sie ihn auf 5.000, riskiert sie einen Grundsatzprozess wegen Verletzung internationaler Menschenrechtsabkommen.

Bis die EU-Kommission im Juli 2027 erste praktische Leitlinien vorlegt, raten Experten Unternehmen, ihre bestehenden LkSG-Compliance-Strukturen beizubehalten. Diese Pflichten werden kurzfristig kaum rechtmäßig abgeschafft werden können. Das Risikomanagement bleibt also vorerst oberste Priorität – unabhängig vom politischen Wind in Berlin und Brüssel.

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