Lieferkettengesetz zeigt Wirkung – doch Politik will lockern
12.02.2026 - 18:41:11Ein neuer Bericht belegt Erfolge des deutschen Lieferkettengesetzes, während gleichzeitig politische Rufe nach Deregulierung lauter werden. Für Vorstände wachsen die Haftungsrisiken.
Berlin. Das umstrittene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zeigt bereits konkrete Wirkung. Das geht aus einem Bericht der Organisationen Germanwatch und Misereor hervor, der diese Woche veröffentlicht wurde. Die Ergebnisse kommen zu einem heiklen Zeitpunkt: Politisch wird der Druck größer, das nationale Gesetz abzuschwächen und seine noch strengere europäische Nachfolgeregelung zu stoppen. Für Unternehmensführungen entsteht so eine Lage voller Unsicherheit und wachsender persönlicher Haftungsrisiken.
Der Bericht listet greifbare Erfolge auf, die auf das seit 2023 geltende Gesetz zurückgeführt werden. Deutsche Unternehmen hätten aufgrund der Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten positive Veränderungen angestoßen. So habe ein deutscher Einzelhändler für 1.000 Beschäftigte in der Türkei einen Tarifvertrag ausgehandelt. Deutsche Energieunternehmen hätten Maßnahmen ergriffen, um Umweltschäden durch Bauxit-Abbau in Guinea zu adressieren. Das Gesetz scheint sein Kernziel zu erfüllen: unternehmerische Verantwortung über Landesgrenzen hinaus auszuweiten.
Politisches Tauziehen um Regulierung
Trotz dieser dokumentierten Wirkung steht die Zukunft der Lieferkettenregulierung auf der Kippe. Die Bundesregierung hat bereits Entwürfe vorgelegt, um den bürokratischen Aufwand des LkSG zu verringern. Grund ist die anstehende EU-weite Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), um Doppelregulierung zu vermeiden. Eine zentrale Änderung: Die jährliche Berichtspflicht nach deutschem Recht soll entfallen, während Kernpflichten zur Risikoanalyse, Prävention und Abhilfe bestehen bleiben.
Diese Deregulierung findet prominente politische Unterstützung. Bundeskanzler Friedrich Merz tritt lautstark nicht nur für eine Abschaffung des nationalen LkSG, sondern auch für einen Stopp der EU-Richtlinie CSDDD ein. Diese Haltung spiegelt Bedenken aus Teilen der Wirtschaft wider. Der Bundestag verwies diese Woche Anträge zum Erhalt und zur Abschaffung des Gesetzes in den Ausschuss – ein Zeichen tiefer politischer Gräben. Kritiker wie Experten von Misereor warnen: Werden Sanktionen abgeschwächt, verliere das Gesetz seine abschreckende Wirkung. Risiken, die Führungskräfte gerade erst in den Griff bekämen, könnten so zurückkehren.
Neue Ära der Führungshaftung
Die hitzige Debatte um LkSG und CSDDD unterstreicht einen größeren Trend: Die rechtliche und persönliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführungen in Deutschland weitet sich aus. Diese Regeln wandeln freiwillige soziale Verantwortung in verbindliche, einklagbare Sorgfaltspflichten um. Die CSDDD wird betroffene Unternehmen verpflichten, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihrer gesamten „Wertschöpfungskette“ zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern.
Das Versäumnis, angemessene Due-Diligence-Prozesse einzuführen, kann hohe Geldbußen und zivilrechtliche Haftung nach sich ziehen. Die Verantwortung liegt damit klar bei der Unternehmensführung. Die rechtliche Erwartung ist eindeutig: Das Management muss proaktiv informiert sein und auf dieser Grundlage handeln. Dieses Prinzip ist zentral, um persönliche Haftung für Fehlverhalten des Unternehmens zu vermeiden.
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Das regulatorische Netz wird enger
Lieferketten sind nur ein Teil des wachsenden regulatorischen Drucks. Weitere Gesetze schaffen neue Compliance-Pflichten und damit neue Haftungsfallen.
Der EU Cyber Resilience Act (CRA) wird ab September 2026 die Anforderungen verschärfen. Er führt Meldepflichten für ausgenutzte Sicherheitslücken und schwerwiegende Cyber-Vorfälle ein – und verlangt mehr Aufsicht durch die Führungsebene. Auch das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen, interne Meldekanäle einzurichten und Whistleblower zu schützen. Eine lasche Umsetzung oder das Ignorieren glaubhafter Hinweise kann zu Bußgeldern führen und Vorwürfe der Pflichtvernachlässigung gegen die Führung begründen.
Proaktiv handeln ist kein Luxus mehr
Die aktuelle Regulierungslage markiert einen klaren, unumkehrbaren Trend: Unternehmenslenker werden persönlich für die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Konzerns verantwortlich gemacht. Die politische Debatte über das Ausmaß der Regulierung ändert nichts an dieser grundlegenden Verschiebung.
Experten raten, dass 2026 für deutsche Unternehmen ein Jahr der Umsetzung sein muss. ESG und Lieferkettensorgfalt dürfen für Führungsteams keine Randthemen mehr sein. Sie müssen stattdessen in die Kernstrategie und Governance integriert werden. Dazu gehören gründliche Risikbewertungen globaler Wertschöpfungsketten, transparente Rückverfolgbarkeitsprozesse und die Überprüfung, ob die D&O-Versicherung (Directors and Officers) für das neue Risikoumfeld ausreicht. Proaktives Handeln und gut dokumentierte Sorgfaltsprozesse werden zum wichtigsten Schutzschild für Vorstände gegen wachsende Haftungsrisiken.
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