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GNW-News: Rocket Lab erhält behördliche Genehmigung für die Übernahme von Mynaric

31.03.2026 - 05:58:01 | dpa.de

LONG BEACH, Kalifornien, March 31, 2026 (GLOBE NEWSWIRE) -- Rocket Lab Corporation (Nasdaq: RKLB) (?Rocket Lab" oder ?das Unternehmen"), ein weltweit führender Anbieter von Startdienstleistungen und Weltraumsystemen, gab heute bekannt, dass es die behördliche Genehmigung für die Übernahme der Mynaric AG (?Mynaric") erhalten hat, einem führenden Anbieter von Terminals für die laseroptische Kommunikation für Luft-, Weltraum- und mobile Anwendungen.

LONG   BEACH,   Kalifornien,  March  31, 2026 (GLOBE  NEWSWIRE)  --  Rocket  Lab
Corporation  (Nasdaq: RKLB) (?Rocket Lab"  oder ?das Unternehmen"), ein weltweit
führender  Anbieter  von  Startdienstleistungen  und Weltraumsystemen, gab heute
bekannt,  dass es die  behördliche Genehmigung für  die Übernahme der Mynaric AG
(?Mynaric")  erhalten  hat,  einem  führenden  Anbieter  von  Terminals  für die
laseroptische  Kommunikation für  Luft-, Weltraum-  und mobile  Anwendungen. Die
Transaktion  wurde vom Bundesministerium für  Wirtschaft und Energie geprüft und
genehmigt;  Rocket  Lab  geht  daher  davon  aus,  dass  die  Übernahme im April
abgeschlossen wird.
?Die  Erteilung der behördlichen  Genehmigung ist ein  wichtiger Meilenstein auf
dem  Weg  zur  Übernahme  von  Mynaric.  Wir  sind damit der Erweiterung unserer
Möglichkeiten,  die deutsche und europäische Raumfahrtindustrie in viel größerem
Umfang  zu  unterstützen,  einen  spannenden  Schritt näher gekommen", sagte Sir
Peter  Beck,  Gründer  und  CEO  von  Rocket  Lab.  ?Laserkommunikation  ist ein
entscheidender  Faktor für  die Satellitenkonstellationen  von heute und morgen,
und  Rocket Lab wird sie in großem Maßstab bereitstellen. Wir freuen uns darauf,
gemeinsam  mit dem Team von Mynaric daran zu arbeiten, optische Terminals in der
Menge  und  Geschwindigkeit  bereitzustellen,  die  kommerzielle  und staatliche
Satellitenkunden in ganz Europa und unseren bestehenden Märkten benötigen."
Strategische Bedeutung der Übernahme:
  * Die Übernahme soll die bewährten Kompetenzen von Rocket Lab als führender
    Anbieter von Startdienstleistungen, Hersteller von Raumfahrzeugen und
    Lieferant von Satellitenkomponenten in großem Maßstab für den globalen
    Raumfahrtmarkt weiter stärken.
  * Laserkommunikation ist ein entscheidender Faktor für
    Satellitenkonstellationen. Sie bietet entscheidende Vorteile gegenüber
    herkömmlicher Funkkommunikation, darunter höhere Datenübertragungsraten,
    bessere Sicherheit, Skalierbarkeit und eine effiziente Nutzung des
    Frequenzspektrums. Trotz dieser Vorteile ist die Laserkommunikation für
    Betreiber von Satellitenkonstellationen zu einem Problem in der Lieferkette
    geworden, da die entsprechenden Produkte nicht ohne Weiteres in großen
    Mengen zu erschwinglichen Preisen erhältlich sind. Durch frühere Übernahmen
    hat Rocket Lab eine starke Erfolgsbilanz darin vorzuweisen,
    Satellitensubsysteme und -komponenten, die zuvor nur in geringen Stückzahlen
    und mit langen Lieferzeiten erhältlich waren, erschwinglich zu machen und in
    großem Maßstab anzubieten. Rocket Lab beabsichtigt, dasselbe mit den
    optischen Terminals von Mynaric zu tun, um eine wachsende Zahl von Kunden
    und große Satellitenkonstellationen zu bedienen.
  * Mynaric wird nach Abschluss der Transaktion seinen Hauptsitz weiterhin in
    München haben. Damit etabliert Rocket Lab seine erste Präsenz in Europa und
    versetzt das Unternehmen in die Lage, seine Kapazitäten zur Unterstützung
    deutscher und europäischer Raumfahrtprogramme auszubauen.
  * Mynaric ist bereits als Subunternehmer für Rocket Lab tätig und liefert
    optische Kommunikationsterminals vom Typ CONDOR Mk3 für die Hauptverträge
    des Unternehmens im Wert von 1,3 Milliarden US-Dollar mit der Space
    Development Agency (SDA) zur Herstellung von 36 Satelliten im Rahmen der
    Programme ?Transport Layer-Beta Tranche 2" und ?Tracking Layer Tranche 3".
    Außerdem ist Mynaric Lieferant für weitere SDA-Aufträge, und Mynaric und
    Rocket Lab haben viele gemeinsame Kunden, darunter Betreiber kommerzieller
    Satellitenkonstellationen, Hauptauftragnehmer für Satellitenprojekte sowie
    Verteidigungs- und zivile Regierungsbehörden. Rocket Lab beabsichtigt, die
    Produktion auszuweiten und die bestehenden Fertigungskapazitäten von Mynaric
    zu optimieren. Damit können Kunden darauf vertrauen, dass ihre Terminals
    termingerecht und im Rahmen des Budgets geliefert werden.
+ Medienanfragen
Morgan Connaughton
media@rocketlabusa.com (mailto:media@rocketlabusa.com)
+ Anlegeranfragen
investors@rocketlabusa.com (mailto:investors@rocketlabusa.com)
+ Über Rocket Lab
Über Rocket Lab Rocket Lab ist ein führendes Raumfahrtunternehmen, das
Startdienstleistungen, Raumfahrzeuge, Nutzlasten und Satellitenkomponenten für
den kommerziellen Sektor, Behörden und den Bereich der nationalen Sicherheit
anbietet. Die Electron-Rakete von Rocket Lab ist die weltweit am häufigsten
eingesetzte kleine Orbitalrakete; die HASTE-Rakete des Unternehmens bietet der
US-Regierung und verbündeten Nationen die Möglichkeit zu Hyperschall-Teststarts;
und die in der Entwicklung befindliche Trägerrakete Neutron wird den Einsatz
mittlerer Trägerraketen für den Aufbau von Satellitenkonstellationen, nationale
Sicherheits- und Erkundungsmissionen ermöglichen. Die Raumfahrzeuge und
Satellitenkomponenten von Rocket Lab haben mehr als 1.700 Missionen ermöglicht,
unter anderem im Bereich der kommerziellen Raumfahrt, der Verteidigung und der
nationalen Sicherheit, darunter GPS-Missionen, Satellitenkonstellationen sowie
Erkundungsmissionen zum Mond, zum Mars und zur Venus. Rocket Lab ist ein an der
Nasdaq-Börse notiertes Unternehmen (RKLB). Weitere Informationen finden Sie
unter www.rocketlabcorp.com (https://www.rocketlabcorp.com/).
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private
Securities Litigation Reform Act von 1995. Wir beabsichtigen, dass solche
zukunftsgerichteten Aussagen von den Safe-Harbor-Bestimmungen für
zukunftsgerichtete Aussagen in Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 in der
jeweils gültigen Fassung (der ?Securities Act") und Abschnitt 21E des Securities
Exchange Act von 1934 in der geänderten Fassung (der ?Exchange Act") abgedeckt
werden. Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen, die nicht auf
historischen Tatsachen beruhen, insbesondere Aussagen zu unseren Start- und
Weltraumsystemen, zum Startplan und -fenster, zum sicheren und wiederholbaren
Zugang zum Weltraum, zur Neutronen-Entwicklung, zur betrieblichen Expansion
sowie zur Geschäftsstrategie, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Die Wörter
?glauben", ?können", ?werden", ?schätzen", ?potenziell" ?fortsetzen",
?antizipieren", ?beabsichtigen", ?erwarten", ?Strategie" ?Zukunft" ?könnten",
?würden", ?hochrechnen", ?planen", ?abzielen" und ähnliche Ausdrücke dienen zur
Identifizierung zukunftsgerichteter Aussagen, obwohl nicht alle
zukunftsgerichteten Aussagen diese Wörter oder Ausdrücke verwenden. Diese
Aussagen sind weder Versprechen noch Garantien, sondern beinhalten bekannte und
unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere wichtige Faktoren, die dazu führen
können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erheblich
von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum
Ausdruck gebrachten zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen,
insbesondere die Faktoren, Risiken und Ungewissheiten, die in unserem
Jahresbericht auf Formular 10-K für das am 31. Dezember 2025 endende
Geschäftsjahr aufgeführt sind, da diese Faktoren von Zeit zu Zeit in unseren
anderen bei der Securities and Exchange Commission (der ?SEC") eingereichten
Unterlagen aktualisiert werden können, die auf der Website der SEC unter
www.sec.gov (https://www.sec.gov/) und im Bereich ?Investor Relations" unserer
Website unter https://investors rocketlabcorp.com
(https://investors.rocketlabcorp.com/) zugänglich sind, was dazu führen könnte,
dass unsere tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in dieser
Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Alle solche
zukunftsgerichteten Aussagen geben die Einschätzungen der Unternehmensleitung
zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung wieder. Wir sind berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu einem bestimmten Zeitpunkt
ggf. zu aktualisieren und lehnen jedwede Verpflichtung dazu ab, auch wenn sich
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