Meta: EU-Kommission ermittelt gegen WhatsApp-KI-BeschrÀnkungen
10.02.2026 - 22:24:12Die EU-Kommission hat ein Wettbewerbsverfahren gegen Meta eingeleitet. Grund sind neue Regeln, die KI-Chatbots von Drittanbietern auf WhatsApp einschränken. Die Behörde prüft, ob der Konzern seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um den eigenen KI-Assistenten zu bevorzugen.
Neue API-Regeln als Auslöser
Auslöser sind Änderungen in den Nutzungsbedingungen für die WhatsApp Business API, die seit Mitte Januar gelten. Sie verbieten Unternehmen, die Schnittstelle primär für das Anbieten eines allgemeinen KI-Chatbots zu nutzen. Laut EU-Kommission schließt das Konkurrenten wie Anbieter von ChatGPT- oder Gemini-Technologien de facto von der Plattform aus.
Nutzern bliebe damit im Wesentlichen nur Metas hauseigene Lösung „Meta AI“. Die Brüsseler Wettbewerbshüter befürchten eine erhebliche Einschränkung des Wettbewerbs. Sie prüfen sogar einstweilige Maßnahmen, um den Zugang für Rivalen noch während der Untersuchung zu sichern.
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Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera betonte: „Wir können nicht zulassen, dass dominante Tech-Unternehmen ihre Marktstellung illegal ausnutzen.“
Datenschutz als zweite Front
Parallel rücken datenschutzrechtliche Fragen in den Fokus. Die Verarbeitung von Nutzerdaten durch KI-Systeme unterliegt strengen DSGVO-Regeln. Jede Nutzung erfordert eine klare Rechtsgrundlage – meist die explizite Einwilligung des Nutzers.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat klargestellt: Ein KI-Modell gilt nicht als anonym, wenn Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind. Die EU-Untersuchung wird daher auch prüfen, ob Metas Richtlinien und die Praxis von Drittanbietern diesen hohen Anforderungen genügen.
Meta wehrt sich gegen Vorwürfe
Der Konzern weist die Vorwürfe entschieden zurück. Ein Unternehmenssprecher argumentiert, die WhatsApp Business API sei kein „essentieller Vertriebskanal“ für KI-Chatbots. Nutzer hätten zahlreiche Alternativen über App-Stores oder Webseiten.
Meta begründet die neuen Richtlinien mit dem Schutz der eigenen Infrastruktur. Reine KI-Anbieter hätten die Server des Konzerns für ihre Geschäftsmodelle genutzt, ohne dass dies im Sinne der Plattform gewesen sei. Der Einsatz von KI für spezifische Funktionen wie den Kundenservice bleibe weiterhin möglich.
Präzedenzfall im Zeitalter der neuen Tech-Gesetze
Das Verfahren ist ein Testfall für die verschärfte Tech-Regulierung in Europa. Es findet vor dem Hintergrund des Digital Markets Act (DMA), des Digital Services Act (DSA) und des kürzlich in Kraft getretenen AI Act statt.
Die Entscheidung wird wegweisend sein: Wie lassen sich fairer Wettbewerb und Innovation fördern, ohne die Kontrolle über digitale Infrastrukturen bei wenigen Konzernen zu belassen? Besonders für KI-Start-ups ist der Zugang zu Plattformen wie WhatsApp oft entscheidend, um Nutzer zu erreichen.
Was kommt als Nächstes?
Das Verfahren befindet sich in einem frühen Stadium. Meta kann nun auf die Vorwürfe reagieren. Bleibt die Kommission bei ihrer Einschätzung, könnte sie den Konzern zwingen, die umstrittenen Klauseln auszusetzen.
Einstweilige Maßnahmen noch vor Untersuchungsende sind möglich, um „irreparable Schäden“ am Wettbewerb zu verhindern. Unabhängig vom Ausgang wird der Fall die Debatte über KI-Regulierung in Europa weiter anheizen und die Spielregeln für die digitale Wirtschaft mitgestalten.
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