Mietrecht, Regierung

Mietrecht II: Regierung verschärft Regeln für Vermieter

27.03.2026 - 05:19:29 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant strengere Vorgaben für Vermieter, darunter eine Kappung von Indexmieten und neue Grenzen für Kurzzeitvermietungen, um den Mieterschutz zu stärken.

Mietrecht II: Regierung verschärft Regeln für Vermieter - Foto: über boerse-global.de
Mietrecht II: Regierung verschärft Regeln für Vermieter - Foto: über boerse-global.de

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Mietrechts. Der Entwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt neue Grenzen für Indexmieten, möblierten Wohnraum und Kurzzeitvermietungen. Für Vermieter bedeutet das mehr Bürokratie und weniger Spielraum.

Aktuell berät der Rechtsausschuss des Bundestages über das "Mietrecht II". Das Gesetz soll noch in diesem Sommer in Kraft treten. Die Koalition will damit den Mieterschutz stärken und bekannte Schlupflöcher schließen.

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Indexmieten: Kappung bei 3,5 Prozent

Ein Kernpunkt der Reform betrifft Indexmieten. In angespannten Märkten sollen sie künftig nur noch um maximal 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen. Bisher konnten Vermieter die Miete unbegrenzt an die Inflation anpassen – eine Praxis, die in den Hochinflationsjahren viele Mieter belastete.

Gleichzeitig wird möblierter Wohnraum strenger reguliert. Vermieter müssen künftig den Möblierungszuschlag im Vertrag offenlegen. Experten erwarten, dass dieser Zuschlag an die tatsächlichen Möbelkosten gekoppelt wird. Die Folge: Die Rendite für möblierte Objekte sinkt, der Verwaltungsaufwand steigt.

Kurzzeitmieten: Nur noch sechs Monate möglich

Ein weiterer Schwerpunkt sind Kurzzeitmieten. Sie sollen künftig nur noch einmalig für maximal sechs Monate erlaubt sein. Danach greifen automatisch die Regeln des normalen Mietrechts inklusive Mietpreisbremse. Die Regierung will verhindern, dass dauerhaft Wohnraum für Touristen blockiert wird.

Auch der Kündigungsschutz wird ausgeweitet. Die sogenannte Schonfristregelung soll künftig auch für ordentliche Kündigungen wegen Mietrückständen gelten. Mieter können eine Kündigung damit abwenden, wenn sie ihre Schulden innerhalb der Frist begleichen. Branchenverbände wie der IVD warnen vor höheren Risiken für Vermieter.

Doppelbelastung: Höhere CO2-Kosten treffen unsanierte Häuser

Zusätzlich zum neuen Mietrecht steigen 2026 die Betriebskosten. Der CO2-Preis liegt jetzt bei 55 Euro pro Tonne. In unsanierten Häusern der Effizienzklasse H müssen Vermieter bis zu 95 Prozent dieser Kosten tragen.

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Hinzu kommt eine technische Pflicht: Bis Ende 2026 müssen alle Heizkostenverteiler und Wasserzähler fernablesbar sein. Wer diese Umrüstung versäumt, riskiert Kürzungen bei der Heizkostenabrechnung. Für Eigentümer von Altbauten wird der Druck immer größer – gedeckelte Mieten treffen auf steigende Sanierungskosten.

BGH-Urteile setzen Vermietern enge Grenzen

Die Gesetzespläne werden von aktuellen Gerichtsurteilen flankiert. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Hauptmieter bei Untervermietung keine Gewinne machen dürfen. Ein weiteres Urteil verschärft die Regeln bei der Mieterauswahl: Statistische Auffälligkeiten bei der Ablehnung bestimmter Gruppen können bereits als Diskriminierungsindiz gewertet werden.

Vermieter müssen ihre Prozesse daher professionalisieren. Das Mietrecht wird zunehmend zum Feld komplexer Compliance-Anforderungen.

Geteilte Reaktionen: Mehr Schutz versus weniger Investitionen?

Die Reaktionen auf die Reform sind gespalten. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Pläne als Schritt zu mehr bezahlbarem Wohnraum. Immobilienökonomen warnen hingegen vor den Folgen: Immer mehr Regeln könnten private Investitionen in Neubauprojekte bremsen.

Da die Baugenehmigungszahlen bereits niedrig sind, droht ein paradoxer Effekt: Das Gesetz soll das Angebot erhöhen, könnte es aber langfristig weiter verknappen. Die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten sollten Vermieter nutzen, um ihre Verträge und Sanierungspläne zu prüfen. Die Ära der weitgehend unregulierten Miete in Ballungsräumen geht zu Ende.

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