NoVA, Verbrenner

Österreich verschärft 2026 die NoVA für Verbrenner

20.03.2026 - 00:00:34 | boerse-global.de

Die österreichische Normverbrauchsabgabe wird ab April deutlich verschärft, was den Kauf neuer Verbrenner verteuert und Steuerrückerstattungen bei Exporten stark einschränkt.

Österreich verschärft 2026 die NoVA für Verbrenner - Foto: über boerse-global.de
Österreich verschärft 2026 die NoVA für Verbrenner - Foto: über boerse-global.de

Ab April gelten in Österreich deutlich höhere Steuern auf neue Autos mit Verbrennungsmotor. Grund ist die Reform der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die seit Jahresbeginn in Kraft ist. Sie verteuert den Kauf fossiler Fahrzeuge massiv und schränkt Steuerrückerstattungen bei Exporten radikal ein. Für Käufer, die im Vorjahr bestellten, läuft nun eine wichtige Frist ab.

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Strengere CO2-Grenzen erhöhen die Steuerlast

Die österreichische Regierung verschärft die NoVA-Berechnung jährlich. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein niedrigerer CO2-Abzugswert von nur noch 91 Gramm pro Kilometer. Die Steuer berechnet sich aus der Differenz zwischen diesem Wert und den offiziellen WLTP-Emissionen des Fahrzeugs, geteilt durch fünf.

Die Obergrenze der Steuer bleibt bei 80 Prozent. Doch der Malus-Schwellenwert von 155 g/km wird strikt durchgesetzt. Für jedes Gramm darüber fallen 80 Euro Strafaufschlag an. Von der errechneten Summe wird ein Fixbetrag von 350 Euro abgezogen – ein Negativbetrag ist jedoch ausgeschlossen. Für Motorräder gilt eine eigene, ebenfalls verschärfte Formel. Nur emissionsfreie Fahrzeuge bleiben von der Abgabe befreit.

Export-Erstattungen werden massiv beschnitten

Eine der einschneidendsten Neuerungen betrifft den Steuerrückerstatt bei Fahrzeugexporten. Bislang konnten Händler und Privatpersonen bei Ausfuhr eines zugelassenen Wagens einen anteiligen NoVA-Betrag zurückfordern – unabhängig vom Fahrzeugalter.

Doch damit ist ab dem 1. Juli 2026 Schluss. Das neue Betrugsbekämpfungsgesetz sieht vor, dass Rückerstattungen nur noch für Fahrzeuge gewährt werden, die höchstens 48 Monate ununterbrochen in Österreich zugelassen waren. Ist ein Auto länger als vier Jahre im Land registriert, entfällt jeder Anspruch auf Erstattung.

Steuerexperten warnen vor erheblichen Folgen für den Gebrauchtwagenmarkt. Die Preise älterer Exportfahrzeuge dürften sinken, da internationale Käufer die Steuerrückerstattung nicht mehr einkalkulieren können. Für eine Erstattung innerhalb der Vier-Jahres-Frist bleiben strenge Nachweispflichten bestehen.

Erleichterungen für Händler und letzte Übergangsfrist

Gewerbliche Händler profitieren von einer Vereinfachung. Seit Jahresbeginn löst der Weiterverkauf eines steuerbefreiten Fahrzeugs – etwa eines Mietwagens oder Taxis – an einen Unternehmer keine NoVA-Pflicht mehr aus. Die Steuer fällt erst beim Verkauf an den privaten Endkunden an. Voraussetzung ist ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung.

Gleichzeitig läuft eine wichtige Übergangsfrist für Käufer aus. Wer vor dem 1. Dezember 2025 einen unbedingten Kaufvertrag unterzeichnete, kann noch die niedrigeren NoVA-Sätze von 2025 anwenden lassen. Voraussetzung: Die Lieferung oder der innergemeinschaftliche Erwerb muss bis zum 1. April 2026 erfolgen. Händler arbeiten unter Hochdruck, um diese Deadline einzuhalten und ihre Kunden vor den höheren Steuern zu bewahren.

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Analyse: Druck auf Verbrenner steigt systematisch

Die NoVA-Reform ist Teil einer aggressiven klimapolitischen Steuerstrategie Österreichs. Durch die jährlich Absenkung des CO2-Abzugswerts verteuert sich der Kauf von Verbrennern kontinuierlich. Die neuen Exportregeln sollen zudem Steuergestaltungen unterbinden und sicherstellen, dass die Umweltabgabe im heimischen Fiskus bleibt.

Rechtssicherheit schuf kürzlich ein Urteil des Bundesfinanzgerichts. Es bestätigte, dass bei einem Lebensmittelpunkt in Österreich auch bei Fahrzeugen aus dem EU-Ausland NoVA und Umsatzsteuer anfallen. Zusammen mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz zieht der Gesetzgeber die Schraube bei Steuerumgehung und falschen Zulassungen weiter an.

Ausblick: Elektroauto wird unausweichlich

Die finanzielle Belastung für Verbrenner wird weiter zunehmen. Die NoVA-Berechnung wird gesetzlich Jahr für Jahr strenger. Die Branche rechnet damit, dass das Aus für Export-Erstattungen bei älteren Fahrzeugen den Gebrauchtwagenexport vorübergehend stören wird. Folge könnte ein Überangebot älterer Verbrenner im Inland sein.

Nach Ablauf der Übergangsfrist im April unterliegen alle Neuzulassungen von Verbrennern der härteren 2026er-Rechnung. Händler und Käufer müssen sich zudem auf vollständig digitale Meldeverfahren einstellen. Das Finanzministerium integriert die NoVA-Meldung in europäische Datenbanken, um grenzüberschreitende Fahrzeugbewegungen zu verfolgen und die neue 48-Monats-Regel durchzusetzen. Unternehmen im grenzüberschreitenden Handel sollten ihre Compliance-Prozesse vor dem Juli-Start der Restriktionen überprüfen.

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